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    Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

    Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

    • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

    Ziel

    Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

    Inhalt

    Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

    Hauptgesichtspunkte

    Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

    Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

    In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

    Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

      Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

      • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

      Ziel

      Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

      Inhalt

      Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

      Hauptgesichtspunkte

      Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

      Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

      In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

      Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
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        Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

        Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

        • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

        Ziel

        Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

        Inhalt

        Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

        Hauptgesichtspunkte

        Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

        Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

        In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

        Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
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          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

          Ziel

          Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

          Inhalt

          Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

          Hauptgesichtspunkte

          Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

          Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

          In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

          Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
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            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

            Ziel

            Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

            Inhalt

            Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

            Hauptgesichtspunkte

            Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

            Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

            In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

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              Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

              • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

              Ziel

              Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

              Inhalt

              Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

              Hauptgesichtspunkte

              Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

              Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

              In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

              Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
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                Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

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                Ziel

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                Inhalt

                Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                Hauptgesichtspunkte

                Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

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                  Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                  • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                  Ziel

                  Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                  Inhalt

                  Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                  Hauptgesichtspunkte

                  Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                  Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                  In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

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                    Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

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                    Ziel

                    Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                    Inhalt

                    Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                    Hauptgesichtspunkte

                    Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                    Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                    In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

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                      Inhalt

                      Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                      Hauptgesichtspunkte

                      Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                      Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                      In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

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                        Inhalt

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                        Hauptgesichtspunkte

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                        Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                        In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                        Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
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                          Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                          • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
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                          Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                          Inhalt

                          Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                          Hauptgesichtspunkte

                          Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                          Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                          In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                          Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                            Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                            • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                            Ziel

                            Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                            Inhalt

                            Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                            Hauptgesichtspunkte

                            Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                            Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                            In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                            Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                              Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                              • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                              Ziel

                              Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                              Inhalt

                              Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                              Hauptgesichtspunkte

                              Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                              Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                              In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                              Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
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                                Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                Ziel

                                Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                Inhalt

                                Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                Hauptgesichtspunkte

                                Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
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                                  Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                  Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                  • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                  Ziel

                                  Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                  Inhalt

                                  Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                  Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                  In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                  Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
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                                    Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                    Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                    • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                    Ziel

                                    Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                    Inhalt

                                    Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                    Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                    In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                    Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                      Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                      • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                      Ziel

                                      Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                      Inhalt

                                      Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                      Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                      In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                      Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                        Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                        • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                        Ziel

                                        Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                        Inhalt

                                        Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                        Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                        In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                        Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                          Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                          • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                          Ziel

                                          Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                          Inhalt

                                          Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                          Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                          In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                          Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                            Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                            • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                            Ziel

                                            Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                            Inhalt

                                            Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                            Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                            In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                            Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                              Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                              • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                              Ziel

                                              Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                              Inhalt

                                              Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                              Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                              In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                              Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
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                                                Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                                Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                                • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                                Ziel

                                                Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                                Inhalt

                                                Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                                Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                                In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                                Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
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                                                  Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                                  Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                                  • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                                  Ziel

                                                  Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                                  Inhalt

                                                  Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                                  Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                                  In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                                  Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                                    Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                                    • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                                    Ziel

                                                    Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                                    Inhalt

                                                    Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                                    Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                                    In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                                    Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                                      Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                                      • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                                      Ziel

                                                      Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                                      Inhalt

                                                      Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                                      Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                                      In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                                      Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                                        Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                                        • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                                        Ziel

                                                        Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                                        Inhalt

                                                        Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                                        Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                                        In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                                        Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                                          Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                                          • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                                          Ziel

                                                          Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                                          Inhalt

                                                          Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                                          Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                                          In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                                          Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                                            Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                                            • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                                            Ziel

                                                            Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                                            Inhalt

                                                            Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                                            Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                                            In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                                            Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                                              Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                                              • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                                              Ziel

                                                              Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                                              Inhalt

                                                              Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                                              Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                                              In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                                              Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                                                Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                                                • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                                                Ziel

                                                                Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                                                Inhalt

                                                                Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                                                Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                                                In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                                                Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Regierungsvorlage: Strafgesetzbuch

                                                                  Es soll ein neuer Straftatbestand zum Schutz vor unaufgeforderter Übermittlung von "dick picks" geschaffen werden.

                                                                  • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. September 2025

                                                                  Ziel

                                                                  Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien

                                                                  Inhalt

                                                                  Erweiterung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB)

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Cyberflashing stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann. Es umfasst auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, "Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age").

                                                                  Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (in Folge "RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

                                                                  In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Verbot der Zusendung unerwünschter "dick pics" durch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt und damit den Vorgaben der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion