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    Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers

    Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.

    Sie sind unter anderem befugt,

    • auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
    • Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Sie sind unter anderem befugt,

    • auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
    • Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.

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    • auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
    • Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.

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