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Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
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- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
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- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
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Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
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Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
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Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
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- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
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Sie sind unter anderem befugt,
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- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
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Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
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Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
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Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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