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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

    Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

    Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

    Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

    Hinweis:

    Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

    Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

    Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

    Tipp:

    Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

    Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

      Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

      Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

      Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

      Hinweis:

      Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

      Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

      Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

      Tipp:

      Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

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        Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

        Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

        Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

        Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

        Hinweis:

        Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

        Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

        Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

        Tipp:

        Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

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          Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

          Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

          Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

          Hinweis:

          Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

          Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

          Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

          Tipp:

          Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

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            Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

            Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

            Hinweis:

            Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

            Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

            Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

            Tipp:

            Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

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              Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

              Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

              Hinweis:

              Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

              Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

              Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

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                Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                Hinweis:

                Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

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                  Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                  Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                  Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                  Hinweis:

                  Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                  Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                  Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                  Tipp:

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                    Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                    Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                    Hinweis:

                    Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                    Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                    Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                    Tipp:

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                      Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                      Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                      Hinweis:

                      Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                      Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                      Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

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                        Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                        Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                        Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                        Hinweis:

                        Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                        Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                        Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                        Tipp:

                        Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                        Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                          Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                          Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                          Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                          Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                          Hinweis:

                          Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                          Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                          Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                          Tipp:

                          Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                          Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                            Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                            Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                            Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                            Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                            Hinweis:

                            Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                            Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                            Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                            Tipp:

                            Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                            Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
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                              Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                              Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                              Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                              Hinweis:

                              Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                              Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                              Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                              Tipp:

                              Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                              Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
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                                Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                Hinweis:

                                Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                Tipp:

                                Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
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                                  Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                  Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                  Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                  Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                  Hinweis:

                                  Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                  Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                  Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                  Tipp:

                                  Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                  Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                    Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                    Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                    Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                    Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                    Hinweis:

                                    Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                    Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                    Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                    Tipp:

                                    Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                    Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
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                                      Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                      Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                      Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                      Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                      Hinweis:

                                      Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                      Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                      Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                      Tipp:

                                      Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                      Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
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                                        Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                        Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                        Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                        Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                        Hinweis:

                                        Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                        Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                        Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                        Tipp:

                                        Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                        Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                          Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                          Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                          Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                          Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                          Hinweis:

                                          Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                          Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                          Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                          Tipp:

                                          Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                          Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                            Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                            Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                            Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                            Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                            Hinweis:

                                            Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                            Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                            Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                            Tipp:

                                            Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                            Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                              Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                              Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                              Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                              Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                              Hinweis:

                                              Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                              Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                              Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                              Tipp:

                                              Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                              Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                                Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                                Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                                Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                                Hinweis:

                                                Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                                Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                                Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                                Tipp:

                                                Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                                Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                  Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                                  Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                                  Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                                  Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                                  Hinweis:

                                                  Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                                  Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                                  Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                                  Tipp:

                                                  Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                                  Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                    Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                                    Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                                    Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                                    Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                                    Hinweis:

                                                    Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                                    Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                                    Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                                    Tipp:

                                                    Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                                    Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                      Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                                      Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                                      Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                                      Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                                      Hinweis:

                                                      Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                                      Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                                      Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                                      Tipp:

                                                      Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                                      Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                        Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                                        Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                                        Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                                        Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                                        Hinweis:

                                                        Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                                        Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                                        Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                                        Tipp:

                                                        Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                                        Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                          Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                                          Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                                          Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                                          Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                                          Hinweis:

                                                          Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                                          Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                                          Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                                          Tipp:

                                                          Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                                          Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                            Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                                            Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                                            Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                                            Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                                            Hinweis:

                                                            Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                                            Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                                            Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                                            Tipp:

                                                            Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                                            Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                              Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                                              Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                                              Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                                              Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                                              Hinweis:

                                                              Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                                              Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                                              Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                                              Tipp:

                                                              Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                                              Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                                                Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                                                Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                                                Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                                                Hinweis:

                                                                Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                                                Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                                                Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                                                Tipp:

                                                                Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                                                Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                  Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

                                                                  Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

                                                                  Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

                                                                  Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

                                                                  Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

                                                                  Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

                                                                  Tipp:

                                                                  Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz