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    Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser

    Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie

    Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen sind spezialisierte Opferschutzeinrichtungen für den Bereich der häuslichen Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten Betroffenen aktiv Hilfe und Unterstützung an, insbesondere nach einer polizeilichen Intervention.

    Die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes mit dem Gewaltopfer hat erste Priorität. Das Angebot umfasst jedoch auch rechtliche Beratung und psychosoziale Betreuung.

    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

    Dieses kontaktiert in der Folge das Opfer und bietet Hilfe und Unterstützung an.

    Sie können das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention aufsuchen. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

    Frauenhäuser

    In Österreich existieren zahlreiche Frauenhäuser und Frauennotwohnungen. Diese bieten Frauen und Kindern in familiären Gewaltsituationen vorübergehend Wohnmöglichkeiten an.

    Grundsätze der Frauenhäuser:

    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
    • Die helfenden Frauen stehen auf der Seite der betroffenen Frauen.

    Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

    Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder dürfen so lange im Frauenhaus bleiben, wie es für sie notwendig ist und auch mehrmals wiederkommen. Die Frauen können frei entscheiden, was für sie notwendig ist.

    Sie verlieren nicht das Recht, ihre Kinder zu sehen, die Wohnung zu betreten und über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, wenn sie von ihrem Mann weggehen.

    Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses helfen bei den vielschichtigen Problemen der betroffenen Frauen. Sie unterstützen bei der Klärung der neuen Lebenssituation, bei Behörden- und Gerichtswegen, bei Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, bei Problemen, die Kinder betreffen und bei Problemen, die den Mann betreffen.

    Auf der Seiten des Vereins "Autonome Österreichische Frauenhäuser" finden Sie einen Überblick sowie Informationen über alle Frauenhäuser in den Bundesländern.

    Tipp

    Sie können sich unter den Notrufnummern der Frauenhäuser rund um die Uhr beraten lassen! Weitere Informationen zu den österreichischen Frauenhäusern finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie des Vereins der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF).

    Weitere Tipps und Telefonnummern finden sich in dem Kapitel "Spezielle Beratungsstellen für Frauen".

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen sind spezialisierte Opferschutzeinrichtungen für den Bereich der häuslichen Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten Betroffenen aktiv Hilfe und Unterstützung an, insbesondere nach einer polizeilichen Intervention.

    Die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes mit dem Gewaltopfer hat erste Priorität. Das Angebot umfasst jedoch auch rechtliche Beratung und psychosoziale Betreuung.

    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

    Dieses kontaktiert in der Folge das Opfer und bietet Hilfe und Unterstützung an.

    Sie können das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention aufsuchen. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

    Frauenhäuser

    In Österreich existieren zahlreiche Frauenhäuser und Frauennotwohnungen. Diese bieten Frauen und Kindern in familiären Gewaltsituationen vorübergehend Wohnmöglichkeiten an.

    Grundsätze der Frauenhäuser:

    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
    • Die helfenden Frauen stehen auf der Seite der betroffenen Frauen.

    Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

    Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder dürfen so lange im Frauenhaus bleiben, wie es für sie notwendig ist und auch mehrmals wiederkommen. Die Frauen können frei entscheiden, was für sie notwendig ist.

    Sie verlieren nicht das Recht, ihre Kinder zu sehen, die Wohnung zu betreten und über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, wenn sie von ihrem Mann weggehen.

    Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses helfen bei den vielschichtigen Problemen der betroffenen Frauen. Sie unterstützen bei der Klärung der neuen Lebenssituation, bei Behörden- und Gerichtswegen, bei Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, bei Problemen, die Kinder betreffen und bei Problemen, die den Mann betreffen.

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    Tipp

    Sie können sich unter den Notrufnummern der Frauenhäuser rund um die Uhr beraten lassen! Weitere Informationen zu den österreichischen Frauenhäusern finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie des Vereins der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF).

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    Grundsätze der Frauenhäuser:

    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
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    Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder dürfen so lange im Frauenhaus bleiben, wie es für sie notwendig ist und auch mehrmals wiederkommen. Die Frauen können frei entscheiden, was für sie notwendig ist.

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    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

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    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
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    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

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    Grundsätze der Frauenhäuser:

    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
    • Die helfenden Frauen stehen auf der Seite der betroffenen Frauen.

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    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

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    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

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    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
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    Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

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    Sie verlieren nicht das Recht, ihre Kinder zu sehen, die Wohnung zu betreten und über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, wenn sie von ihrem Mann weggehen.

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    Auf der Seiten des Vereins "Autonome Österreichische Frauenhäuser" finden Sie einen Überblick sowie Informationen über alle Frauenhäuser in den Bundesländern.

    Tipp

    Sie können sich unter den Notrufnummern der Frauenhäuser rund um die Uhr beraten lassen! Weitere Informationen zu den österreichischen Frauenhäusern finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie des Vereins der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF).

    Weitere Tipps und Telefonnummern finden sich in dem Kapitel "Spezielle Beratungsstellen für Frauen".

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser

    Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie

    Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen sind spezialisierte Opferschutzeinrichtungen für den Bereich der häuslichen Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten Betroffenen aktiv Hilfe und Unterstützung an, insbesondere nach einer polizeilichen Intervention.

    Die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes mit dem Gewaltopfer hat erste Priorität. Das Angebot umfasst jedoch auch rechtliche Beratung und psychosoziale Betreuung.

    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

    Dieses kontaktiert in der Folge das Opfer und bietet Hilfe und Unterstützung an.

    Sie können das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention aufsuchen. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

    Frauenhäuser

    In Österreich existieren zahlreiche Frauenhäuser und Frauennotwohnungen. Diese bieten Frauen und Kindern in familiären Gewaltsituationen vorübergehend Wohnmöglichkeiten an.

    Grundsätze der Frauenhäuser:

    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
    • Die helfenden Frauen stehen auf der Seite der betroffenen Frauen.

    Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

    Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder dürfen so lange im Frauenhaus bleiben, wie es für sie notwendig ist und auch mehrmals wiederkommen. Die Frauen können frei entscheiden, was für sie notwendig ist.

    Sie verlieren nicht das Recht, ihre Kinder zu sehen, die Wohnung zu betreten und über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, wenn sie von ihrem Mann weggehen.

    Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses helfen bei den vielschichtigen Problemen der betroffenen Frauen. Sie unterstützen bei der Klärung der neuen Lebenssituation, bei Behörden- und Gerichtswegen, bei Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, bei Problemen, die Kinder betreffen und bei Problemen, die den Mann betreffen.

    Auf der Seiten des Vereins "Autonome Österreichische Frauenhäuser" finden Sie einen Überblick sowie Informationen über alle Frauenhäuser in den Bundesländern.

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    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

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    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
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    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

    Dieses kontaktiert in der Folge das Opfer und bietet Hilfe und Unterstützung an.

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    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
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    Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

    Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder dürfen so lange im Frauenhaus bleiben, wie es für sie notwendig ist und auch mehrmals wiederkommen. Die Frauen können frei entscheiden, was für sie notwendig ist.

    Sie verlieren nicht das Recht, ihre Kinder zu sehen, die Wohnung zu betreten und über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, wenn sie von ihrem Mann weggehen.

    Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses helfen bei den vielschichtigen Problemen der betroffenen Frauen. Sie unterstützen bei der Klärung der neuen Lebenssituation, bei Behörden- und Gerichtswegen, bei Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, bei Problemen, die Kinder betreffen und bei Problemen, die den Mann betreffen.

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    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

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    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
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    Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

    Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder dürfen so lange im Frauenhaus bleiben, wie es für sie notwendig ist und auch mehrmals wiederkommen. Die Frauen können frei entscheiden, was für sie notwendig ist.

    Sie verlieren nicht das Recht, ihre Kinder zu sehen, die Wohnung zu betreten und über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, wenn sie von ihrem Mann weggehen.

    Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses helfen bei den vielschichtigen Problemen der betroffenen Frauen. Sie unterstützen bei der Klärung der neuen Lebenssituation, bei Behörden- und Gerichtswegen, bei Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, bei Problemen, die Kinder betreffen und bei Problemen, die den Mann betreffen.

    Auf der Seiten des Vereins "Autonome Österreichische Frauenhäuser" finden Sie einen Überblick sowie Informationen über alle Frauenhäuser in den Bundesländern.

    Tipp

    Sie können sich unter den Notrufnummern der Frauenhäuser rund um die Uhr beraten lassen! Weitere Informationen zu den österreichischen Frauenhäusern finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie des Vereins der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF).

    Weitere Tipps und Telefonnummern finden sich in dem Kapitel "Spezielle Beratungsstellen für Frauen".

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser

    Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie

    Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen sind spezialisierte Opferschutzeinrichtungen für den Bereich der häuslichen Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten Betroffenen aktiv Hilfe und Unterstützung an, insbesondere nach einer polizeilichen Intervention.

    Die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes mit dem Gewaltopfer hat erste Priorität. Das Angebot umfasst jedoch auch rechtliche Beratung und psychosoziale Betreuung.

    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

    Dieses kontaktiert in der Folge das Opfer und bietet Hilfe und Unterstützung an.

    Sie können das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention aufsuchen. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

    Frauenhäuser

    In Österreich existieren zahlreiche Frauenhäuser und Frauennotwohnungen. Diese bieten Frauen und Kindern in familiären Gewaltsituationen vorübergehend Wohnmöglichkeiten an.

    Grundsätze der Frauenhäuser:

    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
    • Die helfenden Frauen stehen auf der Seite der betroffenen Frauen.

    Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

    Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder dürfen so lange im Frauenhaus bleiben, wie es für sie notwendig ist und auch mehrmals wiederkommen. Die Frauen können frei entscheiden, was für sie notwendig ist.

    Sie verlieren nicht das Recht, ihre Kinder zu sehen, die Wohnung zu betreten und über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, wenn sie von ihrem Mann weggehen.

    Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses helfen bei den vielschichtigen Problemen der betroffenen Frauen. Sie unterstützen bei der Klärung der neuen Lebenssituation, bei Behörden- und Gerichtswegen, bei Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, bei Problemen, die Kinder betreffen und bei Problemen, die den Mann betreffen.

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    Die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes mit dem Gewaltopfer hat erste Priorität. Das Angebot umfasst jedoch auch rechtliche Beratung und psychosoziale Betreuung.

    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

    Dieses kontaktiert in der Folge das Opfer und bietet Hilfe und Unterstützung an.

    Sie können das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention aufsuchen. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

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    In Österreich existieren zahlreiche Frauenhäuser und Frauennotwohnungen. Diese bieten Frauen und Kindern in familiären Gewaltsituationen vorübergehend Wohnmöglichkeiten an.

    Grundsätze der Frauenhäuser:

    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
    • Die helfenden Frauen stehen auf der Seite der betroffenen Frauen.

    Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

    Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder dürfen so lange im Frauenhaus bleiben, wie es für sie notwendig ist und auch mehrmals wiederkommen. Die Frauen können frei entscheiden, was für sie notwendig ist.

    Sie verlieren nicht das Recht, ihre Kinder zu sehen, die Wohnung zu betreten und über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, wenn sie von ihrem Mann weggehen.

    Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses helfen bei den vielschichtigen Problemen der betroffenen Frauen. Sie unterstützen bei der Klärung der neuen Lebenssituation, bei Behörden- und Gerichtswegen, bei Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, bei Problemen, die Kinder betreffen und bei Problemen, die den Mann betreffen.

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    Die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes mit dem Gewaltopfer hat erste Priorität. Das Angebot umfasst jedoch auch rechtliche Beratung und psychosoziale Betreuung.

    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

    Dieses kontaktiert in der Folge das Opfer und bietet Hilfe und Unterstützung an.

    Sie können das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention aufsuchen. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

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    In Österreich existieren zahlreiche Frauenhäuser und Frauennotwohnungen. Diese bieten Frauen und Kindern in familiären Gewaltsituationen vorübergehend Wohnmöglichkeiten an.

    Grundsätze der Frauenhäuser:

    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
    • Die helfenden Frauen stehen auf der Seite der betroffenen Frauen.

    Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

    Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder dürfen so lange im Frauenhaus bleiben, wie es für sie notwendig ist und auch mehrmals wiederkommen. Die Frauen können frei entscheiden, was für sie notwendig ist.

    Sie verlieren nicht das Recht, ihre Kinder zu sehen, die Wohnung zu betreten und über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, wenn sie von ihrem Mann weggehen.

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    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

    Dieses kontaktiert in der Folge das Opfer und bietet Hilfe und Unterstützung an.

    Sie können das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention aufsuchen. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

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    Grundsätze der Frauenhäuser:

    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
    • Die helfenden Frauen stehen auf der Seite der betroffenen Frauen.

    Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

    Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder dürfen so lange im Frauenhaus bleiben, wie es für sie notwendig ist und auch mehrmals wiederkommen. Die Frauen können frei entscheiden, was für sie notwendig ist.

    Sie verlieren nicht das Recht, ihre Kinder zu sehen, die Wohnung zu betreten und über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, wenn sie von ihrem Mann weggehen.

    Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses helfen bei den vielschichtigen Problemen der betroffenen Frauen. Sie unterstützen bei der Klärung der neuen Lebenssituation, bei Behörden- und Gerichtswegen, bei Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, bei Problemen, die Kinder betreffen und bei Problemen, die den Mann betreffen.

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    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

    Dieses kontaktiert in der Folge das Opfer und bietet Hilfe und Unterstützung an.

    Sie können das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention aufsuchen. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

    Frauenhäuser

    In Österreich existieren zahlreiche Frauenhäuser und Frauennotwohnungen. Diese bieten Frauen und Kindern in familiären Gewaltsituationen vorübergehend Wohnmöglichkeiten an.

    Grundsätze der Frauenhäuser:

    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
    • Die helfenden Frauen stehen auf der Seite der betroffenen Frauen.

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    Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder dürfen so lange im Frauenhaus bleiben, wie es für sie notwendig ist und auch mehrmals wiederkommen. Die Frauen können frei entscheiden, was für sie notwendig ist.

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    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

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    Grundsätze der Frauenhäuser:

    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
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    Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses helfen bei den vielschichtigen Problemen der betroffenen Frauen. Sie unterstützen bei der Klärung der neuen Lebenssituation, bei Behörden- und Gerichtswegen, bei Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, bei Problemen, die Kinder betreffen und bei Problemen, die den Mann betreffen.

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    Die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes mit dem Gewaltopfer hat erste Priorität. Das Angebot umfasst jedoch auch rechtliche Beratung und psychosoziale Betreuung.

    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

    Dieses kontaktiert in der Folge das Opfer und bietet Hilfe und Unterstützung an.

    Sie können das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention aufsuchen. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

    Frauenhäuser

    In Österreich existieren zahlreiche Frauenhäuser und Frauennotwohnungen. Diese bieten Frauen und Kindern in familiären Gewaltsituationen vorübergehend Wohnmöglichkeiten an.

    Grundsätze der Frauenhäuser:

    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
    • Die helfenden Frauen stehen auf der Seite der betroffenen Frauen.

    Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

    Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder dürfen so lange im Frauenhaus bleiben, wie es für sie notwendig ist und auch mehrmals wiederkommen. Die Frauen können frei entscheiden, was für sie notwendig ist.

    Sie verlieren nicht das Recht, ihre Kinder zu sehen, die Wohnung zu betreten und über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, wenn sie von ihrem Mann weggehen.

    Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses helfen bei den vielschichtigen Problemen der betroffenen Frauen. Sie unterstützen bei der Klärung der neuen Lebenssituation, bei Behörden- und Gerichtswegen, bei Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, bei Problemen, die Kinder betreffen und bei Problemen, die den Mann betreffen.

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    Die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes mit dem Gewaltopfer hat erste Priorität. Das Angebot umfasst jedoch auch rechtliche Beratung und psychosoziale Betreuung.

    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

    Dieses kontaktiert in der Folge das Opfer und bietet Hilfe und Unterstützung an.

    Sie können das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention aufsuchen. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

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    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
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    Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

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    Die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes mit dem Gewaltopfer hat erste Priorität. Das Angebot umfasst jedoch auch rechtliche Beratung und psychosoziale Betreuung.

    Wenn die Polizei  ein Betretungsverbot ausspricht, verständigt sie unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

    Dieses kontaktiert in der Folge das Opfer und bietet Hilfe und Unterstützung an.

    Sie können das Gewaltschutzzentrum/die Interventionsstelle natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention aufsuchen. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

    Frauenhäuser

    In Österreich existieren zahlreiche Frauenhäuser und Frauennotwohnungen. Diese bieten Frauen und Kindern in familiären Gewaltsituationen vorübergehend Wohnmöglichkeiten an.

    Grundsätze der Frauenhäuser:

    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
    • Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
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    Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

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    • Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
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    • Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
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    Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.

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    Sie verlieren nicht das Recht, ihre Kinder zu sehen, die Wohnung zu betreten und über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, wenn sie von ihrem Mann weggehen.

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