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    Verunreinigungen durch Katzen

    Es besteht keine Verpflichtung, eine Katze in der Wohnung/im Haus zu halten bzw. kein Verbot, sie frei laufen zu lassen. Ein Anspruch darauf, dass die Nachbarin/der Nachbar es unterlässt, die Katze frei laufen zu lassen, besteht grundsätzlich nicht. Daher entscheiden die Gerichte in der Regel katzenfreundlich.

    Informationen zur Haltung von Katzen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 13.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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