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    Begriffe mit B

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    Besitz

    Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

    Beispiel:

    Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

    Besitzstörungsverfahren

    Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                Besitz

                                                Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

                                                Beispiel:

                                                Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

                                                Besitzstörungsverfahren

                                                Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begriffe mit B

                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                  Besitz

                                                  Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

                                                  Beispiel:

                                                  Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

                                                  Besitzstörungsverfahren

                                                  Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                                    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                    Besitz

                                                    Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

                                                    Beispiel:

                                                    Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

                                                    Besitzstörungsverfahren

                                                    Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                      Besitz

                                                      Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

                                                      Beispiel:

                                                      Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

                                                      Besitzstörungsverfahren

                                                      Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Besitz

                                                        Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

                                                        Beispiel:

                                                        Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

                                                        Besitzstörungsverfahren

                                                        Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                          Besitz

                                                          Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

                                                          Beispiel:

                                                          Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

                                                          Besitzstörungsverfahren

                                                          Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Besitz

                                                            Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

                                                            Beispiel:

                                                            Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

                                                            Besitzstörungsverfahren

                                                            Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                                              Begriffe mit B

                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Besitz

                                                              Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

                                                              Beispiel:

                                                              Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

                                                              Besitzstörungsverfahren

                                                              Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Besitz

                                                                Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

                                                                Beispiel:

                                                                Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

                                                                Besitzstörungsverfahren

                                                                Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Besitz

                                                                  Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

                                                                  Besitzstörungsverfahren

                                                                  Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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