Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at https://www.oesterreich.gv.at/de ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

    Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

    • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
    • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

    Ziele

    • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
    • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
    • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

    Inhalt

    • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
    • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
    • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

    Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

    Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

    Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

    Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

    • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
    • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
    • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
    • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

      Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

      • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
      • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

      Ziele

      • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
      • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
      • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

      Inhalt

      • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
      • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
      • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

      Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

      Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

      Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

      Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

      • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
      • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
      • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
      • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

      Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

        Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

        • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
        • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

        Ziele

        • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
        • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
        • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

        Inhalt

        • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
        • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
        • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

        Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

        Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

        Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

        Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

        • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
        • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
        • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
        • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

        Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

          Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

          • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
          • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

          Ziele

          • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
          • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
          • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

          Inhalt

          • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
          • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
          • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

          Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

          Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

          Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

          Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

          • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
          • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
          • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
          • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

          Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

            Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

            • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
            • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

            Ziele

            • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
            • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
            • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

            Inhalt

            • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
            • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
            • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

            Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

            Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

            Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

            Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

            • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
            • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
            • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
            • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

            Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

              Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

              • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
              • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

              Ziele

              • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
              • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
              • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

              Inhalt

              • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
              • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
              • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

              Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

              Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

              Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

              Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

              • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
              • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
              • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
              • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

              Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                Ziele

                • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                Inhalt

                • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                  Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                  • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                  • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                  Ziele

                  • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                  • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                  • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                  Inhalt

                  • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                  • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                  • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                  Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                  Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                  Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                  Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                  • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                  • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                  • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                  • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                  Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                    Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                    • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                    • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                    Ziele

                    • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                    • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                    • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                    Inhalt

                    • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                    • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                    • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                    Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                    Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                    Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                    Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                    • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                    • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                    • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                    • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                    Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                      Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                      • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                      • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                      Ziele

                      • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                      • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                      • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                      Inhalt

                      • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                      • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                      • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                      Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                      Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                      Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                      Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                      • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                      • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                      • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                      • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                      Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                        Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                        • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                        • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                        Ziele

                        • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                        • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                        • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                        Inhalt

                        • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                        • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                        • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                        Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                        Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                        Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                        Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                        • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                        • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                        • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                        • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                        Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                          Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                          • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                          • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                          Ziele

                          • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                          • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                          • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                          Inhalt

                          • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                          • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                          • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                          Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                          Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                          Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                          Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                          • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                          • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                          • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                          • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                          Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                            Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                            • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                            • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                            Ziele

                            • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                            • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                            • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                            Inhalt

                            • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                            • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                            • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                            Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                            Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                            Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                            Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                            • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                            • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                            • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                            • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                            Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                              Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                              • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                              • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                              Ziele

                              • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                              • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                              • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                              Inhalt

                              • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                              • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                              • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                              Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                              Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                              Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                              Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                              • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                              • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                              • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                              • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                              Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                Ziele

                                • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                Inhalt

                                • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                  Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                  • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                  • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                  Ziele

                                  • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                  • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                  • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                  Inhalt

                                  • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                  • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                  • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                  Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                  Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                  Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                  Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                  • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                  • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                  • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                  • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                  Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                    Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                    • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                    • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                    Ziele

                                    • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                    • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                    • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                    Inhalt

                                    • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                    • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                    • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                    Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                    Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                    Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                    Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                    • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                    • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                    • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                    • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                    Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                      Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                      • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                      • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                      Ziele

                                      • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                      • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                      • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                      Inhalt

                                      • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                      • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                      • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                      Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                      Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                      Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                      Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                      • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                      • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                      • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                      • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                      Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                        Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                        • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                        • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                        Ziele

                                        • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                        • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                        • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                        Inhalt

                                        • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                        • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                        • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                        Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                        Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                        Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                        Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                        • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                        • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                        • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                        • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                        Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                          Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                          • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                          • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                          Ziele

                                          • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                          • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                          • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                          Inhalt

                                          • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                          • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                          • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                          Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                          Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                          Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                          Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                          • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                          • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                          • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                          • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                          Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                            Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                            • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                            • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                            Ziele

                                            • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                            • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                            • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                            Inhalt

                                            • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                            • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                            • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                            Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                            Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                            Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                            Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                            • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                            • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                            • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                            • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                            Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                              Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                              • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                              • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                              Ziele

                                              • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                              • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                              • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                              Inhalt

                                              • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                              • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                              • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                              Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                              Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                              Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                              Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                              • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                              • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                              • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                              • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                              Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                                • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                                • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                                Ziele

                                                • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                                • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                                • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                                Inhalt

                                                • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                                • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                                • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                                Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                                Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                                Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                                • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                                • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                                • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                                • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                  Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                                  • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                                  • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                                  Ziele

                                                  • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                                  • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                                  • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                                  Inhalt

                                                  • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                                  • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                                  • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                                  Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                  Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                                  Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                                  Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                                  • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                                  • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                                  • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                                  • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                  Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                    Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                                    • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                                    • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                                    Ziele

                                                    • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                                    • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                                    • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                                    Inhalt

                                                    • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                                    • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                                    • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                                    Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                    Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                                    Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                                    Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                                    • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                                    • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                                    • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                                    • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                    Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                      Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                                      • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                                      • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                                      Ziele

                                                      • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                                      • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                                      • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                                      Inhalt

                                                      • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                                      • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                                      • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                                      Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                      Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                                      Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                                      Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                                      • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                                      • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                                      • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                                      • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                      Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                        Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                                        • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                                        • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                                        Ziele

                                                        • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                                        • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                                        • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                                        Inhalt

                                                        • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                                        • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                                        • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                                        Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                        Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                                        Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                                        Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                                        • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                                        • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                                        • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                                        • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                        Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                          Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                                          • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                                          • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                                          Ziele

                                                          • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                                          • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                                          • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                                          Inhalt

                                                          • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                                          • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                                          • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                                          Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                          Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                                          Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                                          Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                                          • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                                          • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                                          • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                                          • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                          Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                            Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                                            • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                                            • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                                            Ziele

                                                            • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                                            • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                                            • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                                            Inhalt

                                                            • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                                            • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                                            • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                                            Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                            Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                                            Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                                            Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                                            • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                                            • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                                            • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                                            • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                            Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                              Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                                              • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                                              • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                                              Ziele

                                                              • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                                              • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                                              • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                                              Inhalt

                                                              • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                                              • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                                              • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                                              Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                              Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                                              Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                                              Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                                              • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                                              • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                                              • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                                              • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                              Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                                Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                                                • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                                                • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                                                Ziele

                                                                • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                                                • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                                                • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                                                Inhalt

                                                                • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                                                • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                                                • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                                                Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                                Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                                                Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                                                Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                                                • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                                                • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                                                • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                                                • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                                  Es sollen insbesondere eine allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte geschaffen und die digitale Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe umgestellt werden.

                                                                  • Beginn der Begutachtung: 7. Oktober 2026
                                                                  • Ende der Begutachtung: 4. November 2026
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Sebtember 2027

                                                                  Ziele

                                                                  • Stärkung der Eigenverantwortung im Bildungsprozess 
                                                                  • Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen besonderer Begabung 
                                                                  • Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten ab 2027/28 in der 6. Schulstufe

                                                                  Inhalt

                                                                  • Erweiterung der Möglichkeiten für schulautonome Gestaltungen der Unterrichtsarbeit 
                                                                  • Schaffung der Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte 
                                                                  • Umstellung der Endgeräteausgabe auf die 6. Schulstufe ab dem Schuljahr 2027/28

                                                                  Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                                  Derzeit werden an Gymnasien Schulversuche für Hochbegabte durchgeführt. Ziel dieser Schulversuche ist die gezielte Förderung besonderer Begabungen bei Kindern und Jugendlichen durch lernorganisatorische und didaktische Maßnahmen wie Akzeleration, Enrichment, spezifische Unterrichtsgestaltung sowie Coaching und Mentoring. Im Fokus steht dabei die Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die als besonders begabt oder hochbegabt erkannt werden – sowohl bei der Entfaltung ihrer Talente als auch im Hinblick auf ihre intellektuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

                                                                  Diese Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übernommen werden. Dazu soll eine Sonderform einer allgemeinbildenden höheren Schule, die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte, als Teil bestehender allgemeinbildender höherer Schulen ermöglicht werden.

                                                                  Im Zusammenhang für mit der Überführung von Schulversuchen sollen einige Elemente für alle Schulen zur Verfügung gestellt werden:

                                                                  • Es soll die Möglichkeit zur Erteilung von Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung auf den Unterricht, die möglichst selbstständig erledigt werden sollen, geschaffen werden;
                                                                  • Teilprüfungen der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung sollen auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers abgelegt werden können, sobald der dem Prüfungsgebiet zugrunde liegende Unterrichtsgegenstand positiv absolviert wurde; 
                                                                  • mittlere und höhere Schulen sollen ab der 10. Schulstufe selbstständig Regelungen über die regelmäßige Anwesenheit von Schülerinnen/Schülern im Unterricht treffen können und 
                                                                  • Schulen sollen ihre schulautonomen Regelungen, die nach den Schulgesetzen oder im Rahmen der Lehrpläne getroffen wurden, zu einer "Schulautonomie-Verordnung" der jeweiligen Schule zusammenfassen und gemeinsam kundmachen können.

                                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 07.10.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion