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    Begriffe mit V

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Verlassenschaft

    Sinnverwandter Begriff: Nachlass

    Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

    Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

    Hinweis:

    Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 03.05.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

      Hinweis:

      Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

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        Hinweis:

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          Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

          Hinweis:

          Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

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                          Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

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                          Hinweis:

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                            Hinweis:

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                              Hinweis:

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                                  Hinweis:

                                  Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

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                                    Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

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                                      Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                      Hinweis:

                                      Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

                                      Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                      Letzte Aktualisierung: 03.05.2024
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                        Verlassenschaft

                                        Sinnverwandter Begriff: Nachlass

                                        Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

                                        Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                        Hinweis:

                                        Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

                                        Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                          Verlassenschaft

                                          Sinnverwandter Begriff: Nachlass

                                          Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

                                          Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                          Hinweis:

                                          Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

                                          Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                            Verlassenschaft

                                            Sinnverwandter Begriff: Nachlass

                                            Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

                                            Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                            Hinweis:

                                            Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

                                            Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                              Verlassenschaft

                                              Sinnverwandter Begriff: Nachlass

                                              Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

                                              Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                              Hinweis:

                                              Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

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                                                Verlassenschaft

                                                Sinnverwandter Begriff: Nachlass

                                                Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

                                                Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                                Hinweis:

                                                Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

                                                Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                  Verlassenschaft

                                                  Sinnverwandter Begriff: Nachlass

                                                  Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

                                                  Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                                  Hinweis:

                                                  Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

                                                  Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                    Verlassenschaft

                                                    Sinnverwandter Begriff: Nachlass

                                                    Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

                                                    Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                                    Hinweis:

                                                    Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

                                                    Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                      Verlassenschaft

                                                      Sinnverwandter Begriff: Nachlass

                                                      Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

                                                      Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                                      Hinweis:

                                                      Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

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                                                        Verlassenschaft

                                                        Sinnverwandter Begriff: Nachlass

                                                        Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

                                                        Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                                        Hinweis:

                                                        Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

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                                                          Verlassenschaft

                                                          Sinnverwandter Begriff: Nachlass

                                                          Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

                                                          Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                                          Hinweis:

                                                          Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

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                                                            Verlassenschaft

                                                            Sinnverwandter Begriff: Nachlass

                                                            Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

                                                            Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                                            Hinweis:

                                                            Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

                                                            Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                            Letzte Aktualisierung: 03.05.2024
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                                                              Verlassenschaft

                                                              Sinnverwandter Begriff: Nachlass

                                                              Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

                                                              Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                                              Hinweis:

                                                              Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

                                                              Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                                Sinnverwandter Begriff: Nachlass

                                                                Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

                                                                Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                                                Hinweis:

                                                                Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

                                                                Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

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                                                                  Sinnverwandter Begriff: Nachlass

                                                                  Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

                                                                  Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

                                                                  Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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