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    Ausübung einer Tätigkeit, zu der eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist

    Für die eigenständige Ausübung einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die in Österreich eine Gewerbeberechtigung erfordert, muss die Jugendliche/der Jugendliche bereits volljährig (18 Jahre alt) sein.

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    Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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