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    Lebensmittel

    Hinweis:

    Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

    Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
    Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

    Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

    Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

    Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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                                    Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                    Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                    Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                      Lebensmittel

                                      Hinweis:

                                      Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                      Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                      Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                      Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                      Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                      Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                        Lebensmittel

                                        Hinweis:

                                        Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                        Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                        Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                        Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                        Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                        Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                          Lebensmittel

                                          Hinweis:

                                          Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                          Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                          Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                          Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                          Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                          Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

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                                            Lebensmittel

                                            Hinweis:

                                            Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                            Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                            Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                            Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                            Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                            Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                              Lebensmittel

                                              Hinweis:

                                              Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                              Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                              Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                              Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                              Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                              Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                Lebensmittel

                                                Hinweis:

                                                Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                                Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                                Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                                Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                                Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                                Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                  Lebensmittel

                                                  Hinweis:

                                                  Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                                  Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                                  Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                                  Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                                  Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                                  Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                    Hinweis:

                                                    Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                                    Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                                    Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                                    Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                                    Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                                    Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                      Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                                      Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                                      Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                                      Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                                      Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                                      Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                        Lebensmittel

                                                        Hinweis:

                                                        Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                                        Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                                        Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                                        Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                                        Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                                        Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                          Lebensmittel

                                                          Hinweis:

                                                          Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                                          Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                                          Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                                          Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                                          Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                                          Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                            Lebensmittel

                                                            Hinweis:

                                                            Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                                            Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                                            Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                                            Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                                            Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                                            Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                              Lebensmittel

                                                              Hinweis:

                                                              Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                                              Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                                              Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                                              Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                                              Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                                              Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

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                                                                Lebensmittel

                                                                Hinweis:

                                                                Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                                                Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                                                Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                                                Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                                                Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                                                Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

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                                                                  Hinweis:

                                                                  Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

                                                                  Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
                                                                  Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

                                                                  Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

                                                                  Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

                                                                  Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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