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    Schulreife

    Ergeben sich bei der Schülereinschreibung Gründe für die Annahme, dass das Kind noch nicht schulreif ist, oder verlangen die Eltern eine Überprüfung der Schulreife ihres Kindes, hat die Schuldirektorin/der Schuldirektor zu entscheiden, ob das Kind die Schulreife besitzt.

    Schulreif ist ein Kind, wenn es dem Unterricht der ersten Schulstufe folgen kann, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden. Dies setzt ausreichende kognitive Reife und Grunddispositionen zum Erlernen der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen, ein altersgemäßes Sprachverständnis sowie eine altersgemäße sprachliche Ausdrucksfähigkeit und die für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der ersten Schulstufe erforderliche körperliche und sozial-emotionale Reife voraus.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung

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