Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion