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Kindermehrbetrag
Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.
Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.
Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.
Weitere Informationen
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Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.
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