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    Kindermehrbetrag

    Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

    Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

    Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

    Weitere Informationen

    Kindermehrbetrag (BMF)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

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                                              Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

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                                                Kindermehrbetrag

                                                Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

                                                Weitere Informationen

                                                Kindermehrbetrag (BMF)

                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Kindermehrbetrag

                                                  Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                  Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                  Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

                                                  Weitere Informationen

                                                  Kindermehrbetrag (BMF)

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                    Kindermehrbetrag

                                                    Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                    Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                    Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

                                                    Weitere Informationen

                                                    Kindermehrbetrag (BMF)

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                      Kindermehrbetrag

                                                      Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                      Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                      Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

                                                      Weitere Informationen

                                                      Kindermehrbetrag (BMF)

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                        Kindermehrbetrag

                                                        Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                        Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                        Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

                                                        Weitere Informationen

                                                        Kindermehrbetrag (BMF)

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                          Kindermehrbetrag

                                                          Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                          Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                          Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

                                                          Weitere Informationen

                                                          Kindermehrbetrag (BMF)

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                            Kindermehrbetrag

                                                            Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                            Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                            Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

                                                            Weitere Informationen

                                                            Kindermehrbetrag (BMF)

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                              Kindermehrbetrag

                                                              Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                              Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                              Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

                                                              Weitere Informationen

                                                              Kindermehrbetrag (BMF)

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                                Kindermehrbetrag

                                                                Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                                Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                                Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

                                                                Weitere Informationen

                                                                Kindermehrbetrag (BMF)

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                                  Kindermehrbetrag

                                                                  Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                                  Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                                  Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

                                                                  Weitere Informationen

                                                                  Kindermehrbetrag (BMF)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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