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    Begriffe mit K

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Kindermehrbetrag

    Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

    Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

    Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

    Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

    Kindermehrbetrag (→ BMF)

    Letzte Aktualisierung: 10.09.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                        Kindermehrbetrag

                                        Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                        Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                        Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

                                        Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

                                        Kindermehrbetrag (→ BMF)

                                        Letzte Aktualisierung: 10.09.2024
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                                          Begriffe mit K

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                                          Kindermehrbetrag

                                          Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                          Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                          Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

                                          Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

                                          Kindermehrbetrag (→ BMF)

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                                            Kindermehrbetrag

                                            Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                            Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                            Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

                                            Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

                                            Kindermehrbetrag (→ BMF)

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                                              Kindermehrbetrag

                                              Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                              Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                              Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

                                              Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

                                              Kindermehrbetrag (→ BMF)

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                                                Kindermehrbetrag

                                                Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

                                                Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

                                                Kindermehrbetrag (→ BMF)

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                                                  Kindermehrbetrag

                                                  Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                  Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                  Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

                                                  Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

                                                  Kindermehrbetrag (→ BMF)

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                                                    Kindermehrbetrag

                                                    Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                    Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                    Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

                                                    Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

                                                    Kindermehrbetrag (→ BMF)

                                                    Letzte Aktualisierung: 10.09.2024
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                                                      Kindermehrbetrag

                                                      Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                      Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                      Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

                                                      Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

                                                      Kindermehrbetrag (→ BMF)

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                                                        Kindermehrbetrag

                                                        Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                        Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                        Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

                                                        Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

                                                        Kindermehrbetrag (→ BMF)

                                                        Letzte Aktualisierung: 10.09.2024
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                                                          Kindermehrbetrag

                                                          Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                          Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                          Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

                                                          Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

                                                          Kindermehrbetrag (→ BMF)

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                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Kindermehrbetrag

                                                            Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                            Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                            Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

                                                            Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

                                                            Kindermehrbetrag (→ BMF)

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                                                              Kindermehrbetrag

                                                              Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                              Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                              Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

                                                              Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

                                                              Kindermehrbetrag (→ BMF)

                                                              Letzte Aktualisierung: 10.09.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begriffe mit K

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Kindermehrbetrag

                                                                Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                                Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                                Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

                                                                Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

                                                                Kindermehrbetrag (→ BMF)

                                                                Letzte Aktualisierung: 10.09.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begriffe mit K

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Kindermehrbetrag

                                                                  Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

                                                                  Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

                                                                  Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

                                                                  Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (→ USP) berücksichtigt werden.

                                                                  Kindermehrbetrag (→ BMF)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 10.09.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion