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    Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

    Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

    • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
    • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
    • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
    • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

    Ziele

    • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
    • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
    • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
    • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
    • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
    • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

    Inhalt

    • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
    • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
    • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
    • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
    • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
    • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
    • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
    • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
    • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
    • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
    • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
    • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
    • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
    • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
    • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
    • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
    • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
    • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
    • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
    • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
    • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
    • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
    • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
    • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
    • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
    • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

    Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

    Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

    Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

      Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

      • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
      • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
      • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
      • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

      Ziele

      • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
      • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
      • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
      • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
      • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
      • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

      Inhalt

      • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
      • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
      • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
      • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
      • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
      • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
      • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
      • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
      • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
      • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
      • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
      • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
      • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
      • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
      • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
      • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
      • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
      • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
      • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
      • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
      • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
      • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
      • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
      • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
      • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
      • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

      Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

      Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

      Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

      Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

        Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

        • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
        • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
        • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
        • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

        Ziele

        • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
        • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
        • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
        • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
        • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
        • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

        Inhalt

        • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
        • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
        • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
        • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
        • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
        • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
        • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
        • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
        • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
        • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
        • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
        • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
        • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
        • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
        • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
        • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
        • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
        • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
        • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
        • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
        • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
        • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
        • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
        • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
        • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
        • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

        Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

        Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

        Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

        Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

          Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

          • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
          • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
          • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
          • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

          Ziele

          • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
          • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
          • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
          • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
          • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
          • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

          Inhalt

          • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
          • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
          • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
          • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
          • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
          • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
          • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
          • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
          • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
          • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
          • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
          • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
          • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
          • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
          • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
          • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
          • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
          • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
          • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
          • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
          • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
          • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
          • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
          • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
          • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
          • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

          Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

          Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

          Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

          Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

            Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

            • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
            • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
            • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
            • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

            Ziele

            • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
            • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
            • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
            • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
            • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
            • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

            Inhalt

            • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
            • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
            • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
            • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
            • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
            • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
            • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
            • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
            • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
            • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
            • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
            • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
            • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
            • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
            • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
            • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
            • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
            • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
            • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
            • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
            • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
            • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
            • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
            • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
            • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
            • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

            Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

            Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

            Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

            Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

              Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

              • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
              • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
              • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
              • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

              Ziele

              • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
              • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
              • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
              • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
              • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
              • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

              Inhalt

              • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
              • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
              • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
              • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
              • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
              • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
              • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
              • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
              • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
              • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
              • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
              • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
              • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
              • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
              • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
              • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
              • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
              • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
              • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
              • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
              • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
              • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
              • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
              • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
              • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
              • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

              Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

              Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

              Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

              Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                Ziele

                • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                Inhalt

                • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                  Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                  • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                  • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                  • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                  • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                  Ziele

                  • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                  • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                  • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                  • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                  • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                  • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                  Inhalt

                  • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                  • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                  • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                  • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                  • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                  • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                  • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                  • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                  • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                  • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                  • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                  • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                  • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                  • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                  • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                  • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                  • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                  • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                  • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                  • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                  • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                  • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                  • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                  • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                  • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                  • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                  Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                  Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                  Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                  Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                    Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                    • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                    • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                    • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                    • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                    Ziele

                    • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                    • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                    • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                    • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                    • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                    • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                    Inhalt

                    • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                    • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                    • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                    • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                    • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                    • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                    • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                    • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                    • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                    • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                    • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                    • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                    • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                    • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                    • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                    • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                    • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                    • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                    • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                    • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                    • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                    • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                    • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                    • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                    • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                    • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                    Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                    Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                    Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                    Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                      Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                      • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                      • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                      • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                      • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                      Ziele

                      • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                      • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                      • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                      • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                      • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                      • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                      Inhalt

                      • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                      • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                      • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                      • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                      • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                      • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                      • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                      • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                      • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                      • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                      • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                      • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                      • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                      • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                      • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                      • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                      • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                      • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                      • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                      • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                      • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                      • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                      • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                      • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                      • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                      • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                      Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                      Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                      Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                      Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                        Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                        • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                        • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                        • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                        • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                        Ziele

                        • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                        • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                        • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                        • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                        • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                        • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                        Inhalt

                        • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                        • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                        • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                        • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                        • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                        • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                        • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                        • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                        • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                        • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                        • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                        • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                        • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                        • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                        • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                        • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                        • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                        • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                        • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                        • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                        • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                        • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                        • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                        • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                        • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                        • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                        Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                        Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                        Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                        Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                          Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                          • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                          • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                          • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                          • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                          Ziele

                          • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                          • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                          • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                          • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                          • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                          • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                          Inhalt

                          • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                          • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                          • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                          • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                          • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                          • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                          • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                          • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                          • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                          • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                          • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                          • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                          • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                          • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                          • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                          • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                          • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                          • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                          • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                          • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                          • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                          • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                          • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                          • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                          • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                          • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                          Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                          Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                          Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                          Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                            Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                            • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                            • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                            • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                            • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                            Ziele

                            • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                            • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                            • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                            • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                            • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                            • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                            Inhalt

                            • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                            • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                            • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                            • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                            • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                            • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                            • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                            • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                            • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                            • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                            • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                            • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                            • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                            • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                            • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                            • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                            • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                            • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                            • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                            • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                            • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                            • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                            • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                            • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                            • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                            • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                            Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                            Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                            Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                            Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                              Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                              • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                              • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                              • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                              • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                              Ziele

                              • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                              • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                              • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                              • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                              • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                              • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                              Inhalt

                              • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                              • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                              • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                              • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                              • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                              • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                              • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                              • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                              • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                              • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                              • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                              • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                              • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                              • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                              • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                              • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                              • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                              • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                              • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                              • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                              • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                              • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                              • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                              • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                              • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                              • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                              Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                              Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                              Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                              Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                Ziele

                                • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                Inhalt

                                • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                  Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                  • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                  • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                  • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                  • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                  Ziele

                                  • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                  • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                  • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                  • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                  • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                  • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                  Inhalt

                                  • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                  • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                  • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                  • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                  • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                  • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                  • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                  • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                  • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                  • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                  • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                  • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                  • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                  • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                  • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                  • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                  • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                  • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                  • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                  • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                  • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                  • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                  • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                  • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                  • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                  • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                  Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                  Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                  Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                  Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                    Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                    • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                    • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                    • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                    • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                    Ziele

                                    • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                    • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                    • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                    • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                    • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                    • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                    Inhalt

                                    • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                    • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                    • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                    • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                    • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                    • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                    • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                    • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                    • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                    • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                    • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                    • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                    • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                    • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                    • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                    • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                    • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                    • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                    • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                    • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                    • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                    • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                    • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                    • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                    • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                    • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                    Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                    Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                    Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                    Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                      Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                      • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                      • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                      • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                      • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                      Ziele

                                      • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                      • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                      • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                      • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                      • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                      • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                      Inhalt

                                      • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                      • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                      • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                      • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                      • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                      • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                      • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                      • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                      • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                      • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                      • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                      • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                      • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                      • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                      • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                      • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                      • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                      • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                      • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                      • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                      • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                      • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                      • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                      • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                      • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                      • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                      Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                      Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                      Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                      Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                        Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                        • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                        • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                        • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                        • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                        Ziele

                                        • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                        • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                        • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                        • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                        • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                        • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                        Inhalt

                                        • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                        • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                        • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                        • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                        • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                        • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                        • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                        • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                        • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                        • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                        • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                        • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                        • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                        • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                        • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                        • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                        • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                        • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                        • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                        • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                        • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                        • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                        • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                        • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                        • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                        • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                        Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                        Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                        Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                        Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                          Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                          • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                          • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                          • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                          • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                          Ziele

                                          • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                          • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                          • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                          • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                          • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                          • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                          Inhalt

                                          • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                          • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                          • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                          • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                          • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                          • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                          • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                          • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                          • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                          • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                          • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                          • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                          • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                          • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                          • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                          • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                          • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                          • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                          • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                          • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                          • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                          • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                          • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                          • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                          • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                          • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                          Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                          Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                          Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                          Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                            Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                            • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                            • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                            • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                            • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                            Ziele

                                            • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                            • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                            • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                            • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                            • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                            • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                            Inhalt

                                            • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                            • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                            • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                            • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                            • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                            • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                            • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                            • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                            • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                            • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                            • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                            • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                            • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                            • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                            • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                            • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                            • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                            • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                            • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                            • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                            • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                            • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                            • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                            • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                            • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                            • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                            Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                            Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                            Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                            Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                              Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                              • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                              • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                              • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                              • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                              Ziele

                                              • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                              • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                              • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                              • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                              • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                              • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                              Inhalt

                                              • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                              • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                              • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                              • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                              • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                              • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                              • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                              • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                              • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                              • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                              • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                              • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                              • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                              • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                              • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                              • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                              • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                              • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                              • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                              • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                              • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                              • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                              • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                              • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                              • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                              • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                              Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                              Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                              Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                              Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                                Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                                • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                                • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                                • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                                • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                                Ziele

                                                • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                                • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                                • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                Inhalt

                                                • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                                • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                                • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                                • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                                • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                                • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                                • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                                • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                                • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                                • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                                • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                                • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                                • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                                • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                                • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                                • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                                • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                                • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                                • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                                • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                                • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                                • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                                • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                                • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                                • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                                • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                                Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                                Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                                Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                                  Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                                  • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                                  • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                                  • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                                  Ziele

                                                  • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                                  • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                                  • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                  • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                  • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                  • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                  Inhalt

                                                  • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                                  • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                                  • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                                  • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                                  • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                                  • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                                  • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                                  • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                                  • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                                  • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                                  • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                                  • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                                  • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                                  • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                                  • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                                  • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                                  • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                                  • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                                  • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                                  • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                                  • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                                  • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                                  • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                                  • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                                  • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                                  • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                  Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                                  Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                                  Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                                  Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                                    Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                                    • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                                    • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                                    • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                                    Ziele

                                                    • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                                    • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                                    • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                    • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                    • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                    • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                    Inhalt

                                                    • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                                    • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                                    • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                                    • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                                    • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                                    • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                                    • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                                    • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                                    • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                                    • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                                    • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                                    • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                                    • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                                    • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                                    • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                                    • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                                    • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                                    • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                                    • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                                    • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                                    • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                                    • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                                    • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                                    • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                                    • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                                    • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                    Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                                    Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                                    Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                                    Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                                      Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                                      • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                                      • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                                      • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                                      Ziele

                                                      • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                                      • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                                      • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                      • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                      • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                      • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                      Inhalt

                                                      • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                                      • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                                      • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                                      • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                                      • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                                      • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                                      • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                                      • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                                      • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                                      • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                                      • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                                      • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                                      • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                                      • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                                      • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                                      • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                                      • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                                      • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                                      • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                                      • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                                      • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                                      • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                                      • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                                      • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                                      • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                                      • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                      Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                                      Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                                      Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                                      Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                                        Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                                        • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                                        • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                                        • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                                        Ziele

                                                        • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                                        • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                                        • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                        • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                        • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                        • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                        Inhalt

                                                        • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                                        • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                                        • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                                        • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                                        • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                                        • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                                        • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                                        • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                                        • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                                        • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                                        • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                                        • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                                        • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                                        • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                                        • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                                        • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                                        • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                                        • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                                        • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                                        • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                                        • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                                        • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                                        • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                                        • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                                        • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                                        • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                        Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                                        Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                                        Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                                        Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                                          Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                                          • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                                          • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                                          • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                                          Ziele

                                                          • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                                          • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                                          • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                          • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                          • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                          • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                          Inhalt

                                                          • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                                          • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                                          • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                                          • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                                          • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                                          • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                                          • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                                          • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                                          • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                                          • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                                          • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                                          • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                                          • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                                          • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                                          • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                                          • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                                          • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                                          • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                                          • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                                          • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                                          • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                                          • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                                          • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                                          • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                                          • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                                          • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                          Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                                          Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                                          Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                                          Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                                            Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                                            • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                                            • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                                            • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                                            Ziele

                                                            • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                                            • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                                            • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                            • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                            • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                            • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                            Inhalt

                                                            • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                                            • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                                            • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                                            • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                                            • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                                            • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                                            • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                                            • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                                            • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                                            • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                                            • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                                            • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                                            • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                                            • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                                            • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                                            • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                                            • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                                            • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                                            • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                                            • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                                            • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                                            • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                                            • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                                            • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                                            • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                                            • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                            Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                                            Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                                            Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                                            Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                                              Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                                              • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                                              • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                                              • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                                              Ziele

                                                              • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                                              • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                                              • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                              • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                              • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                              • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                              Inhalt

                                                              • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                                              • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                                              • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                                              • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                                              • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                                              • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                                              • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                                              • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                                              • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                                              • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                                              • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                                              • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                                              • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                                              • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                                              • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                                              • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                                              • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                                              • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                                              • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                                              • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                                              • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                                              • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                                              • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                                              • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                                              • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                                              • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                              Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                                              Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                                              Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                                              Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                                                Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                                                • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                                                • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                                                • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                                                Ziele

                                                                • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                                                • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                                                • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                                • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                                • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                                • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                                Inhalt

                                                                • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                                                • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                                                • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                                                • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                                                • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                                                • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                                                • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                                                • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                                                • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                                                • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                                                • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                                                • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                                                • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                                                • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                                                • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                                                • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                                                • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                                                • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                                                • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                                                • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                                                • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                                                • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                                                • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                                                • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                                                • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                                                • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                                                Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                                                Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                                                Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.

                                                                  Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.

                                                                  • Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
                                                                  • Ende der Begutachtung: 15. August 2025
                                                                  • Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt

                                                                  Ziele

                                                                  • Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
                                                                  • Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
                                                                  • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                                  • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                                  • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                                  • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                                  Inhalt

                                                                  • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
                                                                  • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
                                                                  • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
                                                                  • Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
                                                                  • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
                                                                  • Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
                                                                  • Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
                                                                  • Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
                                                                  • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
                                                                  • Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
                                                                  • Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
                                                                  • Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
                                                                  • Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
                                                                  • Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
                                                                  • Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
                                                                  • Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
                                                                  • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
                                                                  • Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
                                                                  • Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
                                                                  • Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
                                                                  • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
                                                                  • Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
                                                                  • Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
                                                                  • Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
                                                                  • Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
                                                                  • Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen

                                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                  Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.

                                                                  Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

                                                                  Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion