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    Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs)

    Seit 1995 gibt es in Österreich für überschuldete Privatpersonen – also natürliche Personen, die kein Unternehmen führen – die Möglichkeit, ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren wird umgangssprachlich auch als Privatkonkurs bezeichnet.

    Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengung aus ihrer Überschuldung zu befreien. 

    Häufige Ursachen von Überschuldung

    • fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben

    • Überschätzung der eigenen Finanzkraft

    • niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen

    • bargeldloses Konsumverhalten

    • Verpflichtungen aus Bürgschaften

    • aggressive oder irreführende Werbung

    • unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)

    • Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen

    • rechtlich komplexe oder unklare Situationen

    Rechtsgrundlagen

    Insolvenzordnung (IO)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs)

    Seit 1995 gibt es in Österreich für überschuldete Privatpersonen – also natürliche Personen, die kein Unternehmen führen – die Möglichkeit, ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren wird umgangssprachlich auch als Privatkonkurs bezeichnet.

    Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengung aus ihrer Überschuldung zu befreien. 

    Häufige Ursachen von Überschuldung

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    • Überschätzung der eigenen Finanzkraft

    • niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen

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    Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs)

    Seit 1995 gibt es in Österreich für überschuldete Privatpersonen – also natürliche Personen, die kein Unternehmen führen – die Möglichkeit, ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren wird umgangssprachlich auch als Privatkonkurs bezeichnet.

    Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengung aus ihrer Überschuldung zu befreien. 

    Häufige Ursachen von Überschuldung

    • fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben

    • Überschätzung der eigenen Finanzkraft

    • niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen

    • bargeldloses Konsumverhalten

    • Verpflichtungen aus Bürgschaften

    • aggressive oder irreführende Werbung

    • unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)

    • Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen

    • rechtlich komplexe oder unklare Situationen

    Rechtsgrundlagen

    Insolvenzordnung (IO)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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    Seit 1995 gibt es in Österreich für überschuldete Privatpersonen – also natürliche Personen, die kein Unternehmen führen – die Möglichkeit, ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren wird umgangssprachlich auch als Privatkonkurs bezeichnet.

    Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengung aus ihrer Überschuldung zu befreien. 

    Häufige Ursachen von Überschuldung

    • fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben

    • Überschätzung der eigenen Finanzkraft

    • niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen

    • bargeldloses Konsumverhalten

    • Verpflichtungen aus Bürgschaften

    • aggressive oder irreführende Werbung

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    Seit 1995 gibt es in Österreich für überschuldete Privatpersonen – also natürliche Personen, die kein Unternehmen führen – die Möglichkeit, ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren wird umgangssprachlich auch als Privatkonkurs bezeichnet.

    Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengung aus ihrer Überschuldung zu befreien. 

    Häufige Ursachen von Überschuldung

    • fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben

    • Überschätzung der eigenen Finanzkraft

    • niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen

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    Seit 1995 gibt es in Österreich für überschuldete Privatpersonen – also natürliche Personen, die kein Unternehmen führen – die Möglichkeit, ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren wird umgangssprachlich auch als Privatkonkurs bezeichnet.

    Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengung aus ihrer Überschuldung zu befreien. 

    Häufige Ursachen von Überschuldung

    • fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben

    • Überschätzung der eigenen Finanzkraft

    • niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen

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    Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengung aus ihrer Überschuldung zu befreien. 

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    • Überschätzung der eigenen Finanzkraft

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    Seit 1995 gibt es in Österreich für überschuldete Privatpersonen – also natürliche Personen, die kein Unternehmen führen – die Möglichkeit, ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren wird umgangssprachlich auch als Privatkonkurs bezeichnet.

    Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengung aus ihrer Überschuldung zu befreien. 

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    Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengung aus ihrer Überschuldung zu befreien. 

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    Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengung aus ihrer Überschuldung zu befreien. 

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    Seit 1995 gibt es in Österreich für überschuldete Privatpersonen – also natürliche Personen, die kein Unternehmen führen – die Möglichkeit, ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren wird umgangssprachlich auch als Privatkonkurs bezeichnet.

    Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengung aus ihrer Überschuldung zu befreien. 

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