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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Leben in der Stadt Gloggnitz

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr 

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

    Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

    In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

    Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

    Hinweis:

    Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

    Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

    • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
    • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

    Hundekot

    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
    Wiener Straße 87
    2640 Gloggnitz

    Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
    Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 14 Uhr
    • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
      • 14 bis 16 Uhr

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Gloggnitz
    Sparkassenplatz 5
    2640 Gloggnitz

    Telefon: +43 2662 42 401
    Fax: +43 2662 42 401 31
    E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

    Amtsstunden:

    • Montag, Mittwoch und Donnerstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 15:30 Uhr
    • Dienstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 19 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Stadt Gloggnitz

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

      erlaubt:

      • Montag bis Freitag
        • 7 bis 20 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 14 bis 18 Uhr

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

      erlaubt:

      • Montag bis Freitag
        • 7 bis 20 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 14 bis 18 Uhr 

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

      Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

      In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

      Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

      Hinweis:

      Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

      Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

      • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
      • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

      Hundekot

      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Stadt

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      Wiener Straße 87
      2640 Gloggnitz

      Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
      Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

      Öffnungszeiten:

      • Montag bis Freitag
        • 6 bis 14 Uhr
      • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
        • 14 bis 16 Uhr

      Kontaktdaten der Stadt

      Stadtgemeinde Gloggnitz
      Sparkassenplatz 5
      2640 Gloggnitz

      Telefon: +43 2662 42 401
      Fax: +43 2662 42 401 31
      E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

      Amtsstunden:

      • Montag, Mittwoch und Donnerstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 13 bis 15:30 Uhr
      • Dienstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 13 bis 19 Uhr
      • Freitag
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        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

        erlaubt:

        • Montag bis Freitag
          • 7 bis 20 Uhr
        • Samstag
          • 8 bis 12 Uhr
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        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

        erlaubt:

        • Montag bis Freitag
          • 7 bis 20 Uhr
        • Samstag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 14 bis 18 Uhr 

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

        Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

        In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

        Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

        Hinweis:

        Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

        Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

        • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
        • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

        Hundekot

        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Stadt

        Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
        Wiener Straße 87
        2640 Gloggnitz

        Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
        Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

        Öffnungszeiten:

        • Montag bis Freitag
          • 6 bis 14 Uhr
        • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
          • 14 bis 16 Uhr

        Kontaktdaten der Stadt

        Stadtgemeinde Gloggnitz
        Sparkassenplatz 5
        2640 Gloggnitz

        Telefon: +43 2662 42 401
        Fax: +43 2662 42 401 31
        E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

        Amtsstunden:

        • Montag, Mittwoch und Donnerstag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 13 bis 15:30 Uhr
        • Dienstag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 13 bis 19 Uhr
        • Freitag
          • 8 bis 12 Uhr

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          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

          erlaubt:

          • Montag bis Freitag
            • 7 bis 20 Uhr
          • Samstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 14 bis 18 Uhr

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

          erlaubt:

          • Montag bis Freitag
            • 7 bis 20 Uhr
          • Samstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 14 bis 18 Uhr 

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

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          Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

          Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

          In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

          Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

          Hinweis:

          Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

          Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

          • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
          • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

          Hundekot

          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Stadt

          Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
          Wiener Straße 87
          2640 Gloggnitz

          Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
          Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

          Öffnungszeiten:

          • Montag bis Freitag
            • 6 bis 14 Uhr
          • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
            • 14 bis 16 Uhr

          Kontaktdaten der Stadt

          Stadtgemeinde Gloggnitz
          Sparkassenplatz 5
          2640 Gloggnitz

          Telefon: +43 2662 42 401
          Fax: +43 2662 42 401 31
          E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

          Amtsstunden:

          • Montag, Mittwoch und Donnerstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 15:30 Uhr
          • Dienstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 19 Uhr
          • Freitag
            • 8 bis 12 Uhr

          Homepage

          Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Stadt Gloggnitz

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

            erlaubt:

            • Montag bis Freitag
              • 7 bis 20 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 14 bis 18 Uhr

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

            erlaubt:

            • Montag bis Freitag
              • 7 bis 20 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 14 bis 18 Uhr 

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

            Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

            In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

            Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

            Hinweis:

            Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

            Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

            • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
            • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

            Hundekot

            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Stadt

            Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
            Wiener Straße 87
            2640 Gloggnitz

            Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
            Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

            Öffnungszeiten:

            • Montag bis Freitag
              • 6 bis 14 Uhr
            • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
              • 14 bis 16 Uhr

            Kontaktdaten der Stadt

            Stadtgemeinde Gloggnitz
            Sparkassenplatz 5
            2640 Gloggnitz

            Telefon: +43 2662 42 401
            Fax: +43 2662 42 401 31
            E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

            Amtsstunden:

            • Montag, Mittwoch und Donnerstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 15:30 Uhr
            • Dienstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 19 Uhr
            • Freitag
              • 8 bis 12 Uhr

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              Hinweis:

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

              erlaubt:

              • Montag bis Freitag
                • 7 bis 20 Uhr
              • Samstag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 14 bis 18 Uhr

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

              erlaubt:

              • Montag bis Freitag
                • 7 bis 20 Uhr
              • Samstag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 14 bis 18 Uhr 

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

              Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

              In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

              Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

              Hinweis:

              Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

              Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

              • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
              • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

              Hundekot

              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentrum der Stadt

              Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
              Wiener Straße 87
              2640 Gloggnitz

              Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
              Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

              Öffnungszeiten:

              • Montag bis Freitag
                • 6 bis 14 Uhr
              • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                • 14 bis 16 Uhr

              Kontaktdaten der Stadt

              Stadtgemeinde Gloggnitz
              Sparkassenplatz 5
              2640 Gloggnitz

              Telefon: +43 2662 42 401
              Fax: +43 2662 42 401 31
              E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

              Amtsstunden:

              • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 13 bis 15:30 Uhr
              • Dienstag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 13 bis 19 Uhr
              • Freitag
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              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                Leben in der Stadt Gloggnitz

                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                erlaubt:

                • Montag bis Freitag
                  • 7 bis 20 Uhr
                • Samstag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 14 bis 18 Uhr

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                erlaubt:

                • Montag bis Freitag
                  • 7 bis 20 Uhr
                • Samstag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 14 bis 18 Uhr 

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                Hinweis:

                Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                Hundekot

                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Stadt

                Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                Wiener Straße 87
                2640 Gloggnitz

                Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                Öffnungszeiten:

                • Montag bis Freitag
                  • 6 bis 14 Uhr
                • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                  • 14 bis 16 Uhr

                Kontaktdaten der Stadt

                Stadtgemeinde Gloggnitz
                Sparkassenplatz 5
                2640 Gloggnitz

                Telefon: +43 2662 42 401
                Fax: +43 2662 42 401 31
                E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                Amtsstunden:

                • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 13 bis 15:30 Uhr
                • Dienstag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 13 bis 19 Uhr
                • Freitag
                  • 8 bis 12 Uhr

                Homepage

                Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Stadt Gloggnitz

                  Hinweis:

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                  erlaubt:

                  • Montag bis Freitag
                    • 7 bis 20 Uhr
                  • Samstag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 14 bis 18 Uhr

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                  erlaubt:

                  • Montag bis Freitag
                    • 7 bis 20 Uhr
                  • Samstag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 14 bis 18 Uhr 

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                  Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                  In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                  Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                  Hinweis:

                  Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                  Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                  • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                  • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                  Hundekot

                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Stadt

                  Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                  Wiener Straße 87
                  2640 Gloggnitz

                  Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                  Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                  Öffnungszeiten:

                  • Montag bis Freitag
                    • 6 bis 14 Uhr
                  • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                    • 14 bis 16 Uhr

                  Kontaktdaten der Stadt

                  Stadtgemeinde Gloggnitz
                  Sparkassenplatz 5
                  2640 Gloggnitz

                  Telefon: +43 2662 42 401
                  Fax: +43 2662 42 401 31
                  E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                  Amtsstunden:

                  • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 13 bis 15:30 Uhr
                  • Dienstag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 13 bis 19 Uhr
                  • Freitag
                    • 8 bis 12 Uhr

                  Homepage

                  Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Stadt Gloggnitz

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                    erlaubt:

                    • Montag bis Freitag
                      • 7 bis 20 Uhr
                    • Samstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 14 bis 18 Uhr

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                    erlaubt:

                    • Montag bis Freitag
                      • 7 bis 20 Uhr
                    • Samstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 14 bis 18 Uhr 

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                    Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                    In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                    Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                    Hinweis:

                    Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                    Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                    • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                    • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                    Hundekot

                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Stadt

                    Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                    Wiener Straße 87
                    2640 Gloggnitz

                    Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                    Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                    Öffnungszeiten:

                    • Montag bis Freitag
                      • 6 bis 14 Uhr
                    • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                      • 14 bis 16 Uhr

                    Kontaktdaten der Stadt

                    Stadtgemeinde Gloggnitz
                    Sparkassenplatz 5
                    2640 Gloggnitz

                    Telefon: +43 2662 42 401
                    Fax: +43 2662 42 401 31
                    E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                    Amtsstunden:

                    • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 13 bis 15:30 Uhr
                    • Dienstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 13 bis 19 Uhr
                    • Freitag
                      • 8 bis 12 Uhr

                    Homepage

                    Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Stadt Gloggnitz

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                      erlaubt:

                      • Montag bis Freitag
                        • 7 bis 20 Uhr
                      • Samstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 14 bis 18 Uhr

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                      erlaubt:

                      • Montag bis Freitag
                        • 7 bis 20 Uhr
                      • Samstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 14 bis 18 Uhr 

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                      Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                      In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                      Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                      Hinweis:

                      Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                      Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                      • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                      • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                      Hundekot

                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Stadt

                      Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                      Wiener Straße 87
                      2640 Gloggnitz

                      Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                      Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                      Öffnungszeiten:

                      • Montag bis Freitag
                        • 6 bis 14 Uhr
                      • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                        • 14 bis 16 Uhr

                      Kontaktdaten der Stadt

                      Stadtgemeinde Gloggnitz
                      Sparkassenplatz 5
                      2640 Gloggnitz

                      Telefon: +43 2662 42 401
                      Fax: +43 2662 42 401 31
                      E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                      Amtsstunden:

                      • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 13 bis 15:30 Uhr
                      • Dienstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 13 bis 19 Uhr
                      • Freitag
                        • 8 bis 12 Uhr

                      Homepage

                      Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Stadt Gloggnitz

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                        erlaubt:

                        • Montag bis Freitag
                          • 7 bis 20 Uhr
                        • Samstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 14 bis 18 Uhr

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                        erlaubt:

                        • Montag bis Freitag
                          • 7 bis 20 Uhr
                        • Samstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 14 bis 18 Uhr 

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                        Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                        In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                        Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                        Hinweis:

                        Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                        Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                        • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                        • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                        Hundekot

                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Stadt

                        Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                        Wiener Straße 87
                        2640 Gloggnitz

                        Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                        Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                        Öffnungszeiten:

                        • Montag bis Freitag
                          • 6 bis 14 Uhr
                        • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                          • 14 bis 16 Uhr

                        Kontaktdaten der Stadt

                        Stadtgemeinde Gloggnitz
                        Sparkassenplatz 5
                        2640 Gloggnitz

                        Telefon: +43 2662 42 401
                        Fax: +43 2662 42 401 31
                        E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                        Amtsstunden:

                        • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 13 bis 15:30 Uhr
                        • Dienstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 13 bis 19 Uhr
                        • Freitag
                          • 8 bis 12 Uhr

                        Homepage

                        Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Stadt Gloggnitz

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                          erlaubt:

                          • Montag bis Freitag
                            • 7 bis 20 Uhr
                          • Samstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 14 bis 18 Uhr

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                          erlaubt:

                          • Montag bis Freitag
                            • 7 bis 20 Uhr
                          • Samstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 14 bis 18 Uhr 

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                          Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                          In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                          Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                          Hinweis:

                          Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                          Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                          • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                          • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                          Hundekot

                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Stadt

                          Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                          Wiener Straße 87
                          2640 Gloggnitz

                          Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                          Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                          Öffnungszeiten:

                          • Montag bis Freitag
                            • 6 bis 14 Uhr
                          • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                            • 14 bis 16 Uhr

                          Kontaktdaten der Stadt

                          Stadtgemeinde Gloggnitz
                          Sparkassenplatz 5
                          2640 Gloggnitz

                          Telefon: +43 2662 42 401
                          Fax: +43 2662 42 401 31
                          E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                          Amtsstunden:

                          • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 13 bis 15:30 Uhr
                          • Dienstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 13 bis 19 Uhr
                          • Freitag
                            • 8 bis 12 Uhr

                          Homepage

                          Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Stadt Gloggnitz

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                            erlaubt:

                            • Montag bis Freitag
                              • 7 bis 20 Uhr
                            • Samstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 14 bis 18 Uhr

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                            erlaubt:

                            • Montag bis Freitag
                              • 7 bis 20 Uhr
                            • Samstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 14 bis 18 Uhr 

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                            Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                            In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                            Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                            Hinweis:

                            Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                            Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                            • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                            • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                            Hundekot

                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Stadt

                            Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                            Wiener Straße 87
                            2640 Gloggnitz

                            Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                            Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                            Öffnungszeiten:

                            • Montag bis Freitag
                              • 6 bis 14 Uhr
                            • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                              • 14 bis 16 Uhr

                            Kontaktdaten der Stadt

                            Stadtgemeinde Gloggnitz
                            Sparkassenplatz 5
                            2640 Gloggnitz

                            Telefon: +43 2662 42 401
                            Fax: +43 2662 42 401 31
                            E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                            Amtsstunden:

                            • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 13 bis 15:30 Uhr
                            • Dienstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 13 bis 19 Uhr
                            • Freitag
                              • 8 bis 12 Uhr

                            Homepage

                            Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Stadt Gloggnitz

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                              erlaubt:

                              • Montag bis Freitag
                                • 7 bis 20 Uhr
                              • Samstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 14 bis 18 Uhr

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                              erlaubt:

                              • Montag bis Freitag
                                • 7 bis 20 Uhr
                              • Samstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 14 bis 18 Uhr 

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                              Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                              In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                              Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                              Hinweis:

                              Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                              Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                              • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                              • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                              Hundekot

                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Stadt

                              Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                              Wiener Straße 87
                              2640 Gloggnitz

                              Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                              Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                              Öffnungszeiten:

                              • Montag bis Freitag
                                • 6 bis 14 Uhr
                              • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                • 14 bis 16 Uhr

                              Kontaktdaten der Stadt

                              Stadtgemeinde Gloggnitz
                              Sparkassenplatz 5
                              2640 Gloggnitz

                              Telefon: +43 2662 42 401
                              Fax: +43 2662 42 401 31
                              E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                              Amtsstunden:

                              • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 13 bis 15:30 Uhr
                              • Dienstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 13 bis 19 Uhr
                              • Freitag
                                • 8 bis 12 Uhr

                              Homepage

                              Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Stadt Gloggnitz

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                erlaubt:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 7 bis 20 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 14 bis 18 Uhr

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                erlaubt:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 7 bis 20 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 14 bis 18 Uhr 

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                Hinweis:

                                Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                Hundekot

                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Stadt

                                Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                Wiener Straße 87
                                2640 Gloggnitz

                                Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                Öffnungszeiten:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 6 bis 14 Uhr
                                • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                  • 14 bis 16 Uhr

                                Kontaktdaten der Stadt

                                Stadtgemeinde Gloggnitz
                                Sparkassenplatz 5
                                2640 Gloggnitz

                                Telefon: +43 2662 42 401
                                Fax: +43 2662 42 401 31
                                E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                Amtsstunden:

                                • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 13 bis 15:30 Uhr
                                • Dienstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 13 bis 19 Uhr
                                • Freitag
                                  • 8 bis 12 Uhr

                                Homepage

                                Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Stadt Gloggnitz

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                  erlaubt:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 7 bis 20 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 14 bis 18 Uhr

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                  erlaubt:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 7 bis 20 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 14 bis 18 Uhr 

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                  Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                  In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                  Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                  Hinweis:

                                  Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                  Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                  • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                  • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                  Hundekot

                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Stadt

                                  Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                  Wiener Straße 87
                                  2640 Gloggnitz

                                  Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                  Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 6 bis 14 Uhr
                                  • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                    • 14 bis 16 Uhr

                                  Kontaktdaten der Stadt

                                  Stadtgemeinde Gloggnitz
                                  Sparkassenplatz 5
                                  2640 Gloggnitz

                                  Telefon: +43 2662 42 401
                                  Fax: +43 2662 42 401 31
                                  E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                  Amtsstunden:

                                  • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 13 bis 15:30 Uhr
                                  • Dienstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 13 bis 19 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 8 bis 12 Uhr

                                  Homepage

                                  Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Stadt Gloggnitz

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                    erlaubt:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 7 bis 20 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 14 bis 18 Uhr

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                    erlaubt:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 7 bis 20 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 14 bis 18 Uhr 

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                    Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                    In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                    Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                    Hinweis:

                                    Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                    Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                    • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                    • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                    Hundekot

                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Stadt

                                    Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                    Wiener Straße 87
                                    2640 Gloggnitz

                                    Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                    Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 6 bis 14 Uhr
                                    • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                      • 14 bis 16 Uhr

                                    Kontaktdaten der Stadt

                                    Stadtgemeinde Gloggnitz
                                    Sparkassenplatz 5
                                    2640 Gloggnitz

                                    Telefon: +43 2662 42 401
                                    Fax: +43 2662 42 401 31
                                    E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                    Amtsstunden:

                                    • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 13 bis 15:30 Uhr
                                    • Dienstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 13 bis 19 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 8 bis 12 Uhr

                                    Homepage

                                    Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Stadt Gloggnitz

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                      erlaubt:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 7 bis 20 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 14 bis 18 Uhr

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                      erlaubt:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 7 bis 20 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 14 bis 18 Uhr 

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                      Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                      In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                      Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                      Hinweis:

                                      Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                      Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                      • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                      • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                      Hundekot

                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Stadt

                                      Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                      Wiener Straße 87
                                      2640 Gloggnitz

                                      Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                      Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 6 bis 14 Uhr
                                      • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                        • 14 bis 16 Uhr

                                      Kontaktdaten der Stadt

                                      Stadtgemeinde Gloggnitz
                                      Sparkassenplatz 5
                                      2640 Gloggnitz

                                      Telefon: +43 2662 42 401
                                      Fax: +43 2662 42 401 31
                                      E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                      Amtsstunden:

                                      • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 13 bis 15:30 Uhr
                                      • Dienstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 13 bis 19 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 8 bis 12 Uhr

                                      Homepage

                                      Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Stadt Gloggnitz

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                        erlaubt:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 7 bis 20 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 14 bis 18 Uhr

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                        erlaubt:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 7 bis 20 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 14 bis 18 Uhr 

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                        Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                        In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                        Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                        Hinweis:

                                        Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                        Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                        • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                        • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                        Hundekot

                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Stadt

                                        Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                        Wiener Straße 87
                                        2640 Gloggnitz

                                        Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                        Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 6 bis 14 Uhr
                                        • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                          • 14 bis 16 Uhr

                                        Kontaktdaten der Stadt

                                        Stadtgemeinde Gloggnitz
                                        Sparkassenplatz 5
                                        2640 Gloggnitz

                                        Telefon: +43 2662 42 401
                                        Fax: +43 2662 42 401 31
                                        E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                        Amtsstunden:

                                        • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 13 bis 15:30 Uhr
                                        • Dienstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 13 bis 19 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 8 bis 12 Uhr

                                        Homepage

                                        Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Stadt Gloggnitz

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                          erlaubt:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 7 bis 20 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 14 bis 18 Uhr

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                          erlaubt:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 7 bis 20 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 14 bis 18 Uhr 

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                          Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                          In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                          Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                          Hinweis:

                                          Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                          Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                          • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                          • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                          Hundekot

                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Stadt

                                          Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                          Wiener Straße 87
                                          2640 Gloggnitz

                                          Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                          Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 6 bis 14 Uhr
                                          • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                            • 14 bis 16 Uhr

                                          Kontaktdaten der Stadt

                                          Stadtgemeinde Gloggnitz
                                          Sparkassenplatz 5
                                          2640 Gloggnitz

                                          Telefon: +43 2662 42 401
                                          Fax: +43 2662 42 401 31
                                          E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                          Amtsstunden:

                                          • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 13 bis 15:30 Uhr
                                          • Dienstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 13 bis 19 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 8 bis 12 Uhr

                                          Homepage

                                          Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Stadt Gloggnitz

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                            erlaubt:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 7 bis 20 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 14 bis 18 Uhr

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                            erlaubt:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 7 bis 20 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 14 bis 18 Uhr 

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                            Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                            In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                            Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                            Hinweis:

                                            Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                            Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                            • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                            • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                            Hundekot

                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Stadt

                                            Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                            Wiener Straße 87
                                            2640 Gloggnitz

                                            Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                            Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 6 bis 14 Uhr
                                            • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                              • 14 bis 16 Uhr

                                            Kontaktdaten der Stadt

                                            Stadtgemeinde Gloggnitz
                                            Sparkassenplatz 5
                                            2640 Gloggnitz

                                            Telefon: +43 2662 42 401
                                            Fax: +43 2662 42 401 31
                                            E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                            Amtsstunden:

                                            • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 13 bis 15:30 Uhr
                                            • Dienstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 13 bis 19 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 8 bis 12 Uhr

                                            Homepage

                                            Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Stadt Gloggnitz

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                              erlaubt:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 7 bis 20 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 14 bis 18 Uhr

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                              erlaubt:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 7 bis 20 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 14 bis 18 Uhr 

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                              Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                              In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                              Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                              Hinweis:

                                              Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                              Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                              • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                              • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                              Hundekot

                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Stadt

                                              Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                              Wiener Straße 87
                                              2640 Gloggnitz

                                              Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                              Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 6 bis 14 Uhr
                                              • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                                • 14 bis 16 Uhr

                                              Kontaktdaten der Stadt

                                              Stadtgemeinde Gloggnitz
                                              Sparkassenplatz 5
                                              2640 Gloggnitz

                                              Telefon: +43 2662 42 401
                                              Fax: +43 2662 42 401 31
                                              E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                              Amtsstunden:

                                              • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 13 bis 15:30 Uhr
                                              • Dienstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 13 bis 19 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 8 bis 12 Uhr

                                              Homepage

                                              Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Stadt Gloggnitz

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                                erlaubt:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 7 bis 20 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 14 bis 18 Uhr

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                                erlaubt:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 7 bis 20 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 14 bis 18 Uhr 

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                                Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                                In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                                Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                                Hinweis:

                                                Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                                • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                                • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                                Hundekot

                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                Wiener Straße 87
                                                2640 Gloggnitz

                                                Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                                Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 6 bis 14 Uhr
                                                • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                                  • 14 bis 16 Uhr

                                                Kontaktdaten der Stadt

                                                Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                Sparkassenplatz 5
                                                2640 Gloggnitz

                                                Telefon: +43 2662 42 401
                                                Fax: +43 2662 42 401 31
                                                E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                                Amtsstunden:

                                                • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 13 bis 15:30 Uhr
                                                • Dienstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 13 bis 19 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 8 bis 12 Uhr

                                                Homepage

                                                Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Stadt Gloggnitz

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                                  erlaubt:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 7 bis 20 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 14 bis 18 Uhr

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                                  erlaubt:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 7 bis 20 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 14 bis 18 Uhr 

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                                  Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                                  In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                                  Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                                  Hinweis:

                                                  Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                  Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                                  • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                                  • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                                  Hundekot

                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                  Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                  Wiener Straße 87
                                                  2640 Gloggnitz

                                                  Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                                  Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 6 bis 14 Uhr
                                                  • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                                    • 14 bis 16 Uhr

                                                  Kontaktdaten der Stadt

                                                  Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                  Sparkassenplatz 5
                                                  2640 Gloggnitz

                                                  Telefon: +43 2662 42 401
                                                  Fax: +43 2662 42 401 31
                                                  E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                                  Amtsstunden:

                                                  • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 13 bis 15:30 Uhr
                                                  • Dienstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 13 bis 19 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 8 bis 12 Uhr

                                                  Homepage

                                                  Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Stadt Gloggnitz

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                                    erlaubt:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 7 bis 20 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 14 bis 18 Uhr

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                                    erlaubt:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 7 bis 20 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 14 bis 18 Uhr 

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                                    Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                                    In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                                    Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                                    Hinweis:

                                                    Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                    Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                                    • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                                    • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                                    Hundekot

                                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                    Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                    Wiener Straße 87
                                                    2640 Gloggnitz

                                                    Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                                    Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 6 bis 14 Uhr
                                                    • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                                      • 14 bis 16 Uhr

                                                    Kontaktdaten der Stadt

                                                    Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                    Sparkassenplatz 5
                                                    2640 Gloggnitz

                                                    Telefon: +43 2662 42 401
                                                    Fax: +43 2662 42 401 31
                                                    E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                                    Amtsstunden:

                                                    • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 13 bis 15:30 Uhr
                                                    • Dienstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 13 bis 19 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 8 bis 12 Uhr

                                                    Homepage

                                                    Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Stadt Gloggnitz

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                                      erlaubt:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 7 bis 20 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 14 bis 18 Uhr

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                                      erlaubt:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 7 bis 20 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 14 bis 18 Uhr 

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                                      Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                                      In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                                      Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                                      Hinweis:

                                                      Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                      Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                                      • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                                      • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                                      Hundekot

                                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                      Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                      Wiener Straße 87
                                                      2640 Gloggnitz

                                                      Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                                      Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 6 bis 14 Uhr
                                                      • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                                        • 14 bis 16 Uhr

                                                      Kontaktdaten der Stadt

                                                      Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                      Sparkassenplatz 5
                                                      2640 Gloggnitz

                                                      Telefon: +43 2662 42 401
                                                      Fax: +43 2662 42 401 31
                                                      E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                                      Amtsstunden:

                                                      • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 13 bis 15:30 Uhr
                                                      • Dienstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 13 bis 19 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 8 bis 12 Uhr

                                                      Homepage

                                                      Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Stadt Gloggnitz

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                                        erlaubt:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 7 bis 20 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 14 bis 18 Uhr

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                                        erlaubt:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 7 bis 20 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 14 bis 18 Uhr 

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                                        Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                                        In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                                        Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                                        Hinweis:

                                                        Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                        Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                                        • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                                        • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                                        Hundekot

                                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                        Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                        Wiener Straße 87
                                                        2640 Gloggnitz

                                                        Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                                        Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 6 bis 14 Uhr
                                                        • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                                          • 14 bis 16 Uhr

                                                        Kontaktdaten der Stadt

                                                        Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                        Sparkassenplatz 5
                                                        2640 Gloggnitz

                                                        Telefon: +43 2662 42 401
                                                        Fax: +43 2662 42 401 31
                                                        E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                                        Amtsstunden:

                                                        • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 13 bis 15:30 Uhr
                                                        • Dienstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 13 bis 19 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 8 bis 12 Uhr

                                                        Homepage

                                                        Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Stadt Gloggnitz

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                                          erlaubt:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 7 bis 20 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 14 bis 18 Uhr

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                                          erlaubt:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 7 bis 20 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 14 bis 18 Uhr 

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                                          Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                                          In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                                          Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                                          Hinweis:

                                                          Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                          Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                                          • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                                          • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                                          Hundekot

                                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                          Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                          Wiener Straße 87
                                                          2640 Gloggnitz

                                                          Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                                          Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 6 bis 14 Uhr
                                                          • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                                            • 14 bis 16 Uhr

                                                          Kontaktdaten der Stadt

                                                          Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                          Sparkassenplatz 5
                                                          2640 Gloggnitz

                                                          Telefon: +43 2662 42 401
                                                          Fax: +43 2662 42 401 31
                                                          E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                                          Amtsstunden:

                                                          • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 13 bis 15:30 Uhr
                                                          • Dienstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 13 bis 19 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 8 bis 12 Uhr

                                                          Homepage

                                                          Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Stadt Gloggnitz

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                                            erlaubt:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 7 bis 20 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 14 bis 18 Uhr

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                                            erlaubt:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 7 bis 20 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 14 bis 18 Uhr 

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                                            Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                                            In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                                            Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                                            Hinweis:

                                                            Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                            Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                                            • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                                            • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                                            Hundekot

                                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                            Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                            Wiener Straße 87
                                                            2640 Gloggnitz

                                                            Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                                            Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 6 bis 14 Uhr
                                                            • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                                              • 14 bis 16 Uhr

                                                            Kontaktdaten der Stadt

                                                            Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                            Sparkassenplatz 5
                                                            2640 Gloggnitz

                                                            Telefon: +43 2662 42 401
                                                            Fax: +43 2662 42 401 31
                                                            E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                                            Amtsstunden:

                                                            • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 13 bis 15:30 Uhr
                                                            • Dienstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 13 bis 19 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 8 bis 12 Uhr

                                                            Homepage

                                                            Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Stadt Gloggnitz

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                                              erlaubt:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 7 bis 20 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 14 bis 18 Uhr

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                                              erlaubt:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 7 bis 20 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 14 bis 18 Uhr 

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                                              Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                                              In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                                              Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                                              Hinweis:

                                                              Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                              Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                                              • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                                              • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                                              Hundekot

                                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                              Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                              Wiener Straße 87
                                                              2640 Gloggnitz

                                                              Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                                              Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 6 bis 14 Uhr
                                                              • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                                                • 14 bis 16 Uhr

                                                              Kontaktdaten der Stadt

                                                              Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                              Sparkassenplatz 5
                                                              2640 Gloggnitz

                                                              Telefon: +43 2662 42 401
                                                              Fax: +43 2662 42 401 31
                                                              E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                                              Amtsstunden:

                                                              • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 13 bis 15:30 Uhr
                                                              • Dienstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 13 bis 19 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 8 bis 12 Uhr

                                                              Homepage

                                                              Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Stadt Gloggnitz

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                                                erlaubt:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 7 bis 20 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 14 bis 18 Uhr

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                                                erlaubt:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 7 bis 20 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 14 bis 18 Uhr 

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                                                Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                                                In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                                                Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                                                Hinweis:

                                                                Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                                Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                                                • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                                                • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                                                Hundekot

                                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                                Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                                Wiener Straße 87
                                                                2640 Gloggnitz

                                                                Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                                                Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 6 bis 14 Uhr
                                                                • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                                                  • 14 bis 16 Uhr

                                                                Kontaktdaten der Stadt

                                                                Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                                Sparkassenplatz 5
                                                                2640 Gloggnitz

                                                                Telefon: +43 2662 42 401
                                                                Fax: +43 2662 42 401 31
                                                                E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                                                Amtsstunden:

                                                                • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 13 bis 15:30 Uhr
                                                                • Dienstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 13 bis 19 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr

                                                                Homepage

                                                                Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Stadt Gloggnitz

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

                                                                  erlaubt:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 7 bis 20 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 14 bis 18 Uhr

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

                                                                  erlaubt:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 7 bis 20 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 14 bis 18 Uhr 

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

                                                                  Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

                                                                  In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

                                                                  Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                                  Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

                                                                  • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
                                                                  • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

                                                                  Hundekot

                                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                                  Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                                  Wiener Straße 87
                                                                  2640 Gloggnitz

                                                                  Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
                                                                  Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 6 bis 14 Uhr
                                                                  • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
                                                                    • 14 bis 16 Uhr

                                                                  Kontaktdaten der Stadt

                                                                  Stadtgemeinde Gloggnitz
                                                                  Sparkassenplatz 5
                                                                  2640 Gloggnitz

                                                                  Telefon: +43 2662 42 401
                                                                  Fax: +43 2662 42 401 31
                                                                  E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

                                                                  Amtsstunden:

                                                                  • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 13 bis 15:30 Uhr
                                                                  • Dienstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 13 bis 19 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr

                                                                  Homepage

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                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion