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    Werbungskosten

    Unter Werbungskosten werden bestimmte bei der Berufsausübung anfallende Kosten verstanden, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung abgezogen werden können (z.B. Anschaffung eines Computers, von Fachbüchern, von Arbeitskleidung). Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.

    Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                        Unter Werbungskosten werden bestimmte bei der Berufsausübung anfallende Kosten verstanden, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung abgezogen werden können (z.B. Anschaffung eines Computers, von Fachbüchern, von Arbeitskleidung). Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.

                                                        Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
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                                                          Werbungskosten

                                                          Unter Werbungskosten werden bestimmte bei der Berufsausübung anfallende Kosten verstanden, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung abgezogen werden können (z.B. Anschaffung eines Computers, von Fachbüchern, von Arbeitskleidung). Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.

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                                                            Unter Werbungskosten werden bestimmte bei der Berufsausübung anfallende Kosten verstanden, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung abgezogen werden können (z.B. Anschaffung eines Computers, von Fachbüchern, von Arbeitskleidung). Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.

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                                                              Unter Werbungskosten werden bestimmte bei der Berufsausübung anfallende Kosten verstanden, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung abgezogen werden können (z.B. Anschaffung eines Computers, von Fachbüchern, von Arbeitskleidung). Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.

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