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    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

    Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

    Ziele

    • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
    • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
    • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

    Inhalt

    • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
    • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
    • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
    • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
    • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
    • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
    • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
    • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
    • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
    Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

      Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
      • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

      Ziele

      • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
      • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
      • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

      Inhalt

      • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
      • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
      • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
      • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
      • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

      • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
      • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
      • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
      • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
      • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
      Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

        Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

        Ziele

        • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
        • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
        • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

        Inhalt

        • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
        • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
        • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
        • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
        • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

        • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
        • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
        • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
        • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
        • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
        Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

          Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
          • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

          Ziele

          • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
          • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
          • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

          Inhalt

          • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
          • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
          • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
          • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
          • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

          • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
          • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
          • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
          • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
          • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
          Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

            Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

            Ziele

            • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
            • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
            • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

            Inhalt

            • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
            • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
            • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
            • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
            • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

            • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
            • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
            • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
            • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
            • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
            Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
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              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

              Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
              • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

              Ziele

              • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
              • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
              • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

              Inhalt

              • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
              • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
              • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
              • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
              • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

              • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
              • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
              • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
              • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
              • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
              Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
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                Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                Ziele

                • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                Inhalt

                • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
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                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                  Ziele

                  • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                  • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                  • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                  Inhalt

                  • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                  • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                  • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                  • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                  • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                  • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                  • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                  • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                  • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                  • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
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                    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

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                    • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                    • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                    • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                    Inhalt

                    • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                    • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                    • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                    • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                    • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                    • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                    • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                    • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                    • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                    • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
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                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                      • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                      Ziele

                      • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                      • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                      • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                      Inhalt

                      • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                      • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                      • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                      • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                      • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                      • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                      • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                      • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                      • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                      • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                      Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                        Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                        Ziele

                        • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                        • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                        • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                        Inhalt

                        • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                        • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                        • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                        • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                        • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                        • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                        • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                        • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                        • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                        • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                        Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                          Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                          • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                          Ziele

                          • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                          • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                          • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                          Inhalt

                          • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                          • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                          • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                          • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                          • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                          • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                          • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                          • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                          • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                          • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                          Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                            Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                            Ziele

                            • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                            • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                            • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                            Inhalt

                            • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                            • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                            • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                            • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                            • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                            • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                            • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                            • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                            • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                            • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                            Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                              Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                              • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                              Ziele

                              • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                              • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                              • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                              Inhalt

                              • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                              • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                              • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                              • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                              • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                              • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                              • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                              • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                              • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                              • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                              Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                Ziele

                                • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                Inhalt

                                • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                  Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                  Ziele

                                  • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                  • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                  • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                  Inhalt

                                  • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                  • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                  • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                  • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                  • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                  • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                  • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                  • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                  • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                  • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                  Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                    Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                    Ziele

                                    • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                    • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                    • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                    Inhalt

                                    • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                    • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                    • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                    • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                    • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                    • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                    • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                    • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                    • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                    • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                    Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                      Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                      • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                      Ziele

                                      • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                      • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                      • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                      Inhalt

                                      • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                      • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                      • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                      • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                      • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                      • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                      • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                      • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                      • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                      • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                      Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                        Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                        Ziele

                                        • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                        • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                        • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                        Inhalt

                                        • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                        • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                        • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                        • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                        • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                        • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                        • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                        • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                        • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                        • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                        Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                          Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                          • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                          Ziele

                                          • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                          • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                          • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                          Inhalt

                                          • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                          • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                          • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                          • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                          • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                          • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                          • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                          • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                          • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                          • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                          Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                            Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                            Ziele

                                            • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                            • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                            • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                            Inhalt

                                            • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                            • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                            • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                            • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                            • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                            • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                            • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                            • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                            • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                            • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                            Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                              Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                              • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                              Ziele

                                              • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                              • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                              • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                              Inhalt

                                              • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                              • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                              • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                              • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                              • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                              • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                              • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                              • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                              • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                              • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                              Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                                Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                                • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                Ziele

                                                • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                                • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                                • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                                Inhalt

                                                • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                                • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                                • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                                • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                                • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                                • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                                • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                                • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                                • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                                Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                                  Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                  Ziele

                                                  • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                                  • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                                  • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                                  Inhalt

                                                  • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                                  • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                                  • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                                  • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                                  • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                  • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                                  • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                                  • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                                  • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                                  • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                                  Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                                    Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                                    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                    Ziele

                                                    • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                                    • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                                    • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                                    Inhalt

                                                    • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                                    • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                                    • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                                    • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                                    • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                    • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                                    • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                                    • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                                    • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                                    • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                                    Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                                      Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                                      • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                      Ziele

                                                      • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                                      • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                                      • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                                      Inhalt

                                                      • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                                      • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                                      • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                                      • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                                      • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                      • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                                      • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                                      • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                                      • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                                      • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                                      Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                                        Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                                        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                        Ziele

                                                        • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                                        • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                                        • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                                        Inhalt

                                                        • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                                        • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                                        • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                                        • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                                        • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                        • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                                        • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                                        • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                                        • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                                        • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                                        Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                                          Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                                          • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                          Ziele

                                                          • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                                          • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                                          • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                                          Inhalt

                                                          • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                                          • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                                          • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                                          • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                                          • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                          • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                                          • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                                          • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                                          • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                                          • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                                          Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                                            Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                                            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                            Ziele

                                                            • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                                            • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                                            • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                                            Inhalt

                                                            • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                                            • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                                            • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                                            • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                                            • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                            • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                                            • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                                            • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                                            • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                                            • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                                            Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                                              Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                                              • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                              Ziele

                                                              • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                                              • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                                              • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                                              Inhalt

                                                              • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                                              • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                                              • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                                              • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                                              • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                              • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                                              • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                                              • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                                              • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                                              • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                                              Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                                                Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                                                • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                Ziele

                                                                • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                                                • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                                                • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                                                Inhalt

                                                                • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                                                • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                                                • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                                                • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                                                • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                                                • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                                                • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                                                • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                                                • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                                                Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Bundesstraßen-Mautgesetz

                                                                  Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

                                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 12. Dezember 2025
                                                                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                  Ziele

                                                                  • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
                                                                  • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
                                                                  • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

                                                                  Inhalt

                                                                  • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
                                                                  • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
                                                                  • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
                                                                  • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
                                                                  • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

                                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                  • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
                                                                  • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
                                                                  • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
                                                                  • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
                                                                  • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
                                                                  Letzte Aktualisierung: 12.12.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur