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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Leben in der Gemeinde Wagrain

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    (während der Sommersaison)

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

    erlaubt:

    • Montag bis Samstag
      • 8 bis 19 Uhr

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

    Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

    Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

    Hundekot

    Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Altstoffhof Wagrain
    Goldanger 29
    5602 Wagrain

    Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

    Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
    Telefon: +43 664 5721853
    E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

    Öffnungszeiten:

    • Dienstag
      • 10 bis 11:30 Uhr
    • Mittwoch
      • 18 bis 19:30 Uhr
    • Freitag
      • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
      • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

    Marktgemeinde Wagrain
    Markt 14
    5602 Wagrain

    Telefon: +43 6413 8213
    Fax: +43 6413 8213/17
    E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

    Amtszeiten: 

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr 
    • Dienstag
      • 16 bis 18 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Wagrain

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

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      Rasenmähen

      Tätigkeit: Rasenmähen

      erlaubt:

      • Montag bis Samstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 14 bis 19 Uhr

      (während der Sommersaison)

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      Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

      erlaubt:

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      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

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      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

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      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

      Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

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      Hundekot

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      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

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      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

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      Altstoffhof Wagrain
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      Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

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      E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

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        • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
        • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

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      Markt 14
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        Regelungen bezüglich Kfz

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        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

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        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
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        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

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        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

        Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

        Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

        Hundekot

        Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        Altstoffhof Wagrain
        Goldanger 29
        5602 Wagrain

        Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

        Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
        Telefon: +43 664 5721853
        E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

        Öffnungszeiten:

        • Dienstag
          • 10 bis 11:30 Uhr
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          • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
          • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

        Marktgemeinde Wagrain
        Markt 14
        5602 Wagrain

        Telefon: +43 6413 8213
        Fax: +43 6413 8213/17
        E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

        Amtszeiten: 

        • Montag bis Freitag
          • 8 bis 12 Uhr 
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          • 16 bis 18 Uhr

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          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

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          Tätigkeit: Rasenmähen

          erlaubt:

          • Montag bis Samstag
            • 8 bis 12 Uhr
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          (während der Sommersaison)

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

          erlaubt:

          • Montag bis Samstag
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          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

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          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

          Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

          Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

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          Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
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            • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

          Marktgemeinde Wagrain
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          Telefon: +43 6413 8213
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          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Wagrain

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Rasenmähen

            erlaubt:

            • Montag bis Samstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 14 bis 19 Uhr

            (während der Sommersaison)

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

            erlaubt:

            • Montag bis Samstag
              • 8 bis 19 Uhr

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

            Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

            Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

            Hundekot

            Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Altstoffhof Wagrain
            Goldanger 29
            5602 Wagrain

            Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

            Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
            Telefon: +43 664 5721853
            E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

            Öffnungszeiten:

            • Dienstag
              • 10 bis 11:30 Uhr
            • Mittwoch
              • 18 bis 19:30 Uhr
            • Freitag
              • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
              • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

            Marktgemeinde Wagrain
            Markt 14
            5602 Wagrain

            Telefon: +43 6413 8213
            Fax: +43 6413 8213/17
            E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

            Amtszeiten: 

            • Montag bis Freitag
              • 8 bis 12 Uhr 
            • Dienstag
              • 16 bis 18 Uhr

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              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Rasenmähen

              erlaubt:

              • Montag bis Samstag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 14 bis 19 Uhr

              (während der Sommersaison)

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

              erlaubt:

              • Montag bis Samstag
                • 8 bis 19 Uhr

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

              Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

              Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

              Hundekot

              Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

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              Altstoffhof Wagrain
              Goldanger 29
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              Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

              Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
              Telefon: +43 664 5721853
              E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

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                • 10 bis 11:30 Uhr
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                • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

              Marktgemeinde Wagrain
              Markt 14
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              Fax: +43 6413 8213/17
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                • 8 bis 12 Uhr 
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              • oesterreich.gv.at-Redaktion

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                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

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                erlaubt:

                • Montag bis Samstag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 14 bis 19 Uhr

                (während der Sommersaison)

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                erlaubt:

                • Montag bis Samstag
                  • 8 bis 19 Uhr

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                Hundekot

                Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

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                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

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                Goldanger 29
                5602 Wagrain

                Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                Telefon: +43 664 5721853
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                Öffnungszeiten:

                • Dienstag
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                • Mittwoch
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                • Freitag
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                  • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                Marktgemeinde Wagrain
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                  Rasenmähen

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                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 14 bis 19 Uhr

                  (während der Sommersaison)

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                  erlaubt:

                  • Montag bis Samstag
                    • 8 bis 19 Uhr

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                  Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                  Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                  Hundekot

                  Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                  Altstoffhof Wagrain
                  Goldanger 29
                  5602 Wagrain

                  Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                  Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                  Telefon: +43 664 5721853
                  E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                  Öffnungszeiten:

                  • Dienstag
                    • 10 bis 11:30 Uhr
                  • Mittwoch
                    • 18 bis 19:30 Uhr
                  • Freitag
                    • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                    • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                  Marktgemeinde Wagrain
                  Markt 14
                  5602 Wagrain

                  Telefon: +43 6413 8213
                  Fax: +43 6413 8213/17
                  E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                  Amtszeiten: 

                  • Montag bis Freitag
                    • 8 bis 12 Uhr 
                  • Dienstag
                    • 16 bis 18 Uhr

                  Homepage

                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                  Für den Inhalt verantwortlich:
                  • Die zuständige Gemeinde|
                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Gemeinde Wagrain

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Rasenmähen

                    erlaubt:

                    • Montag bis Samstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 14 bis 19 Uhr

                    (während der Sommersaison)

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                    erlaubt:

                    • Montag bis Samstag
                      • 8 bis 19 Uhr

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                    Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                    Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                    Hundekot

                    Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                    Altstoffhof Wagrain
                    Goldanger 29
                    5602 Wagrain

                    Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                    Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                    Telefon: +43 664 5721853
                    E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                    Öffnungszeiten:

                    • Dienstag
                      • 10 bis 11:30 Uhr
                    • Mittwoch
                      • 18 bis 19:30 Uhr
                    • Freitag
                      • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                      • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                    Marktgemeinde Wagrain
                    Markt 14
                    5602 Wagrain

                    Telefon: +43 6413 8213
                    Fax: +43 6413 8213/17
                    E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                    Amtszeiten: 

                    • Montag bis Freitag
                      • 8 bis 12 Uhr 
                    • Dienstag
                      • 16 bis 18 Uhr

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                    Für den Inhalt verantwortlich:
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                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Gemeinde Wagrain

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Rasenmähen

                      erlaubt:

                      • Montag bis Samstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 14 bis 19 Uhr

                      (während der Sommersaison)

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                      erlaubt:

                      • Montag bis Samstag
                        • 8 bis 19 Uhr

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                      Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                      Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                      Hundekot

                      Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                      Altstoffhof Wagrain
                      Goldanger 29
                      5602 Wagrain

                      Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                      Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                      Telefon: +43 664 5721853
                      E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                      Öffnungszeiten:

                      • Dienstag
                        • 10 bis 11:30 Uhr
                      • Mittwoch
                        • 18 bis 19:30 Uhr
                      • Freitag
                        • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                        • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                      Marktgemeinde Wagrain
                      Markt 14
                      5602 Wagrain

                      Telefon: +43 6413 8213
                      Fax: +43 6413 8213/17
                      E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                      Amtszeiten: 

                      • Montag bis Freitag
                        • 8 bis 12 Uhr 
                      • Dienstag
                        • 16 bis 18 Uhr

                      Homepage

                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Gemeinde Wagrain

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Rasenmähen

                        erlaubt:

                        • Montag bis Samstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 14 bis 19 Uhr

                        (während der Sommersaison)

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                        erlaubt:

                        • Montag bis Samstag
                          • 8 bis 19 Uhr

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                        Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                        Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                        Hundekot

                        Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                        Altstoffhof Wagrain
                        Goldanger 29
                        5602 Wagrain

                        Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                        Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                        Telefon: +43 664 5721853
                        E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                        Öffnungszeiten:

                        • Dienstag
                          • 10 bis 11:30 Uhr
                        • Mittwoch
                          • 18 bis 19:30 Uhr
                        • Freitag
                          • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                          • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                        Marktgemeinde Wagrain
                        Markt 14
                        5602 Wagrain

                        Telefon: +43 6413 8213
                        Fax: +43 6413 8213/17
                        E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                        Amtszeiten: 

                        • Montag bis Freitag
                          • 8 bis 12 Uhr 
                        • Dienstag
                          • 16 bis 18 Uhr

                        Homepage

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                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Gemeinde Wagrain

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Rasenmähen

                          erlaubt:

                          • Montag bis Samstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 14 bis 19 Uhr

                          (während der Sommersaison)

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                          erlaubt:

                          • Montag bis Samstag
                            • 8 bis 19 Uhr

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                          Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                          Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                          Hundekot

                          Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                          Altstoffhof Wagrain
                          Goldanger 29
                          5602 Wagrain

                          Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                          Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                          Telefon: +43 664 5721853
                          E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                          Öffnungszeiten:

                          • Dienstag
                            • 10 bis 11:30 Uhr
                          • Mittwoch
                            • 18 bis 19:30 Uhr
                          • Freitag
                            • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                            • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                          Marktgemeinde Wagrain
                          Markt 14
                          5602 Wagrain

                          Telefon: +43 6413 8213
                          Fax: +43 6413 8213/17
                          E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                          Amtszeiten: 

                          • Montag bis Freitag
                            • 8 bis 12 Uhr 
                          • Dienstag
                            • 16 bis 18 Uhr

                          Homepage

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                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Gemeinde Wagrain

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Rasenmähen

                            erlaubt:

                            • Montag bis Samstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 14 bis 19 Uhr

                            (während der Sommersaison)

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                            erlaubt:

                            • Montag bis Samstag
                              • 8 bis 19 Uhr

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                            Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                            Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                            Hundekot

                            Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                            Altstoffhof Wagrain
                            Goldanger 29
                            5602 Wagrain

                            Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                            Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                            Telefon: +43 664 5721853
                            E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                            Öffnungszeiten:

                            • Dienstag
                              • 10 bis 11:30 Uhr
                            • Mittwoch
                              • 18 bis 19:30 Uhr
                            • Freitag
                              • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                              • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                            Marktgemeinde Wagrain
                            Markt 14
                            5602 Wagrain

                            Telefon: +43 6413 8213
                            Fax: +43 6413 8213/17
                            E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                            Amtszeiten: 

                            • Montag bis Freitag
                              • 8 bis 12 Uhr 
                            • Dienstag
                              • 16 bis 18 Uhr

                            Homepage

                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Gemeinde Wagrain

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Rasenmähen

                              erlaubt:

                              • Montag bis Samstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 14 bis 19 Uhr

                              (während der Sommersaison)

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                              erlaubt:

                              • Montag bis Samstag
                                • 8 bis 19 Uhr

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                              Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                              Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                              Hundekot

                              Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                              Altstoffhof Wagrain
                              Goldanger 29
                              5602 Wagrain

                              Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                              Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                              Telefon: +43 664 5721853
                              E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                              Öffnungszeiten:

                              • Dienstag
                                • 10 bis 11:30 Uhr
                              • Mittwoch
                                • 18 bis 19:30 Uhr
                              • Freitag
                                • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                              Marktgemeinde Wagrain
                              Markt 14
                              5602 Wagrain

                              Telefon: +43 6413 8213
                              Fax: +43 6413 8213/17
                              E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                              Amtszeiten: 

                              • Montag bis Freitag
                                • 8 bis 12 Uhr 
                              • Dienstag
                                • 16 bis 18 Uhr

                              Homepage

                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Gemeinde Wagrain

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                erlaubt:

                                • Montag bis Samstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 14 bis 19 Uhr

                                (während der Sommersaison)

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                erlaubt:

                                • Montag bis Samstag
                                  • 8 bis 19 Uhr

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                Hundekot

                                Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                Altstoffhof Wagrain
                                Goldanger 29
                                5602 Wagrain

                                Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                Telefon: +43 664 5721853
                                E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                Öffnungszeiten:

                                • Dienstag
                                  • 10 bis 11:30 Uhr
                                • Mittwoch
                                  • 18 bis 19:30 Uhr
                                • Freitag
                                  • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                  • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                Marktgemeinde Wagrain
                                Markt 14
                                5602 Wagrain

                                Telefon: +43 6413 8213
                                Fax: +43 6413 8213/17
                                E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                Amtszeiten: 

                                • Montag bis Freitag
                                  • 8 bis 12 Uhr 
                                • Dienstag
                                  • 16 bis 18 Uhr

                                Homepage

                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Gemeinde Wagrain

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                  erlaubt:

                                  • Montag bis Samstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 14 bis 19 Uhr

                                  (während der Sommersaison)

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                  erlaubt:

                                  • Montag bis Samstag
                                    • 8 bis 19 Uhr

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                  Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                  Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                  Hundekot

                                  Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                  Altstoffhof Wagrain
                                  Goldanger 29
                                  5602 Wagrain

                                  Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                  Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                  Telefon: +43 664 5721853
                                  E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Dienstag
                                    • 10 bis 11:30 Uhr
                                  • Mittwoch
                                    • 18 bis 19:30 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                    • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                  Marktgemeinde Wagrain
                                  Markt 14
                                  5602 Wagrain

                                  Telefon: +43 6413 8213
                                  Fax: +43 6413 8213/17
                                  E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                  Amtszeiten: 

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 8 bis 12 Uhr 
                                  • Dienstag
                                    • 16 bis 18 Uhr

                                  Homepage

                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Gemeinde Wagrain

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Rasenmähen

                                    erlaubt:

                                    • Montag bis Samstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 14 bis 19 Uhr

                                    (während der Sommersaison)

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                    erlaubt:

                                    • Montag bis Samstag
                                      • 8 bis 19 Uhr

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                    Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                    Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                    Hundekot

                                    Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                    Altstoffhof Wagrain
                                    Goldanger 29
                                    5602 Wagrain

                                    Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                    Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                    Telefon: +43 664 5721853
                                    E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Dienstag
                                      • 10 bis 11:30 Uhr
                                    • Mittwoch
                                      • 18 bis 19:30 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                      • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                    Marktgemeinde Wagrain
                                    Markt 14
                                    5602 Wagrain

                                    Telefon: +43 6413 8213
                                    Fax: +43 6413 8213/17
                                    E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                    Amtszeiten: 

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 8 bis 12 Uhr 
                                    • Dienstag
                                      • 16 bis 18 Uhr

                                    Homepage

                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Gemeinde Wagrain

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Rasenmähen

                                      erlaubt:

                                      • Montag bis Samstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 14 bis 19 Uhr

                                      (während der Sommersaison)

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                      erlaubt:

                                      • Montag bis Samstag
                                        • 8 bis 19 Uhr

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                      Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                      Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                      Hundekot

                                      Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                      Altstoffhof Wagrain
                                      Goldanger 29
                                      5602 Wagrain

                                      Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                      Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                      Telefon: +43 664 5721853
                                      E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Dienstag
                                        • 10 bis 11:30 Uhr
                                      • Mittwoch
                                        • 18 bis 19:30 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                        • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                      Marktgemeinde Wagrain
                                      Markt 14
                                      5602 Wagrain

                                      Telefon: +43 6413 8213
                                      Fax: +43 6413 8213/17
                                      E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                      Amtszeiten: 

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 8 bis 12 Uhr 
                                      • Dienstag
                                        • 16 bis 18 Uhr

                                      Homepage

                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Gemeinde Wagrain

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Rasenmähen

                                        erlaubt:

                                        • Montag bis Samstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 14 bis 19 Uhr

                                        (während der Sommersaison)

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                        erlaubt:

                                        • Montag bis Samstag
                                          • 8 bis 19 Uhr

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                        Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                        Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                        Hundekot

                                        Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                        Altstoffhof Wagrain
                                        Goldanger 29
                                        5602 Wagrain

                                        Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                        Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                        Telefon: +43 664 5721853
                                        E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Dienstag
                                          • 10 bis 11:30 Uhr
                                        • Mittwoch
                                          • 18 bis 19:30 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                          • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                        Marktgemeinde Wagrain
                                        Markt 14
                                        5602 Wagrain

                                        Telefon: +43 6413 8213
                                        Fax: +43 6413 8213/17
                                        E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                        Amtszeiten: 

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 8 bis 12 Uhr 
                                        • Dienstag
                                          • 16 bis 18 Uhr

                                        Homepage

                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Gemeinde Wagrain

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Rasenmähen

                                          erlaubt:

                                          • Montag bis Samstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 14 bis 19 Uhr

                                          (während der Sommersaison)

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                          erlaubt:

                                          • Montag bis Samstag
                                            • 8 bis 19 Uhr

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                          Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                          Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                          Hundekot

                                          Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                          Altstoffhof Wagrain
                                          Goldanger 29
                                          5602 Wagrain

                                          Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                          Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                          Telefon: +43 664 5721853
                                          E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Dienstag
                                            • 10 bis 11:30 Uhr
                                          • Mittwoch
                                            • 18 bis 19:30 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                            • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                          Marktgemeinde Wagrain
                                          Markt 14
                                          5602 Wagrain

                                          Telefon: +43 6413 8213
                                          Fax: +43 6413 8213/17
                                          E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                          Amtszeiten: 

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 8 bis 12 Uhr 
                                          • Dienstag
                                            • 16 bis 18 Uhr

                                          Homepage

                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Gemeinde Wagrain

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Rasenmähen

                                            erlaubt:

                                            • Montag bis Samstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 14 bis 19 Uhr

                                            (während der Sommersaison)

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                            erlaubt:

                                            • Montag bis Samstag
                                              • 8 bis 19 Uhr

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                            Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                            Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                            Hundekot

                                            Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                            Altstoffhof Wagrain
                                            Goldanger 29
                                            5602 Wagrain

                                            Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                            Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                            Telefon: +43 664 5721853
                                            E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Dienstag
                                              • 10 bis 11:30 Uhr
                                            • Mittwoch
                                              • 18 bis 19:30 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                              • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                            Marktgemeinde Wagrain
                                            Markt 14
                                            5602 Wagrain

                                            Telefon: +43 6413 8213
                                            Fax: +43 6413 8213/17
                                            E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                            Amtszeiten: 

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 8 bis 12 Uhr 
                                            • Dienstag
                                              • 16 bis 18 Uhr

                                            Homepage

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                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Gemeinde Wagrain

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Rasenmähen

                                              erlaubt:

                                              • Montag bis Samstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 14 bis 19 Uhr

                                              (während der Sommersaison)

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                              erlaubt:

                                              • Montag bis Samstag
                                                • 8 bis 19 Uhr

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                              Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                              Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                              Hundekot

                                              Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                              Altstoffhof Wagrain
                                              Goldanger 29
                                              5602 Wagrain

                                              Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                              Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                              Telefon: +43 664 5721853
                                              E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Dienstag
                                                • 10 bis 11:30 Uhr
                                              • Mittwoch
                                                • 18 bis 19:30 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                                • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                              Marktgemeinde Wagrain
                                              Markt 14
                                              5602 Wagrain

                                              Telefon: +43 6413 8213
                                              Fax: +43 6413 8213/17
                                              E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                              Amtszeiten: 

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 8 bis 12 Uhr 
                                              • Dienstag
                                                • 16 bis 18 Uhr

                                              Homepage

                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Gemeinde Wagrain

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                                erlaubt:

                                                • Montag bis Samstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 14 bis 19 Uhr

                                                (während der Sommersaison)

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                                erlaubt:

                                                • Montag bis Samstag
                                                  • 8 bis 19 Uhr

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                                Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                                Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                                Hundekot

                                                Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                Altstoffhof Wagrain
                                                Goldanger 29
                                                5602 Wagrain

                                                Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                                Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                                Telefon: +43 664 5721853
                                                E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Dienstag
                                                  • 10 bis 11:30 Uhr
                                                • Mittwoch
                                                  • 18 bis 19:30 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                                  • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                                Marktgemeinde Wagrain
                                                Markt 14
                                                5602 Wagrain

                                                Telefon: +43 6413 8213
                                                Fax: +43 6413 8213/17
                                                E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                                Amtszeiten: 

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 8 bis 12 Uhr 
                                                • Dienstag
                                                  • 16 bis 18 Uhr

                                                Homepage

                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Gemeinde Wagrain

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                                  erlaubt:

                                                  • Montag bis Samstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 14 bis 19 Uhr

                                                  (während der Sommersaison)

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                                  erlaubt:

                                                  • Montag bis Samstag
                                                    • 8 bis 19 Uhr

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                                  Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                                  Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                                  Hundekot

                                                  Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                  Altstoffhof Wagrain
                                                  Goldanger 29
                                                  5602 Wagrain

                                                  Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                                  Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                                  Telefon: +43 664 5721853
                                                  E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Dienstag
                                                    • 10 bis 11:30 Uhr
                                                  • Mittwoch
                                                    • 18 bis 19:30 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                                    • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                                  Marktgemeinde Wagrain
                                                  Markt 14
                                                  5602 Wagrain

                                                  Telefon: +43 6413 8213
                                                  Fax: +43 6413 8213/17
                                                  E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                                  Amtszeiten: 

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 8 bis 12 Uhr 
                                                  • Dienstag
                                                    • 16 bis 18 Uhr

                                                  Homepage

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Gemeinde Wagrain

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Rasenmähen

                                                    erlaubt:

                                                    • Montag bis Samstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 14 bis 19 Uhr

                                                    (während der Sommersaison)

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                                    erlaubt:

                                                    • Montag bis Samstag
                                                      • 8 bis 19 Uhr

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                                    Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                                    Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                                    Hundekot

                                                    Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                    Altstoffhof Wagrain
                                                    Goldanger 29
                                                    5602 Wagrain

                                                    Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                                    Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                                    Telefon: +43 664 5721853
                                                    E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Dienstag
                                                      • 10 bis 11:30 Uhr
                                                    • Mittwoch
                                                      • 18 bis 19:30 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                                      • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                                    Marktgemeinde Wagrain
                                                    Markt 14
                                                    5602 Wagrain

                                                    Telefon: +43 6413 8213
                                                    Fax: +43 6413 8213/17
                                                    E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                                    Amtszeiten: 

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 8 bis 12 Uhr 
                                                    • Dienstag
                                                      • 16 bis 18 Uhr

                                                    Homepage

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Gemeinde Wagrain

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Rasenmähen

                                                      erlaubt:

                                                      • Montag bis Samstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 14 bis 19 Uhr

                                                      (während der Sommersaison)

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                                      erlaubt:

                                                      • Montag bis Samstag
                                                        • 8 bis 19 Uhr

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                                      Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                                      Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                                      Hundekot

                                                      Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                      Altstoffhof Wagrain
                                                      Goldanger 29
                                                      5602 Wagrain

                                                      Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                                      Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                                      Telefon: +43 664 5721853
                                                      E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Dienstag
                                                        • 10 bis 11:30 Uhr
                                                      • Mittwoch
                                                        • 18 bis 19:30 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                                        • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                                      Marktgemeinde Wagrain
                                                      Markt 14
                                                      5602 Wagrain

                                                      Telefon: +43 6413 8213
                                                      Fax: +43 6413 8213/17
                                                      E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                                      Amtszeiten: 

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 8 bis 12 Uhr 
                                                      • Dienstag
                                                        • 16 bis 18 Uhr

                                                      Homepage

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Gemeinde Wagrain

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Rasenmähen

                                                        erlaubt:

                                                        • Montag bis Samstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 14 bis 19 Uhr

                                                        (während der Sommersaison)

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                                        erlaubt:

                                                        • Montag bis Samstag
                                                          • 8 bis 19 Uhr

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                                        Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                                        Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                                        Hundekot

                                                        Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                        Altstoffhof Wagrain
                                                        Goldanger 29
                                                        5602 Wagrain

                                                        Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                                        Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                                        Telefon: +43 664 5721853
                                                        E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Dienstag
                                                          • 10 bis 11:30 Uhr
                                                        • Mittwoch
                                                          • 18 bis 19:30 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                                          • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                                        Marktgemeinde Wagrain
                                                        Markt 14
                                                        5602 Wagrain

                                                        Telefon: +43 6413 8213
                                                        Fax: +43 6413 8213/17
                                                        E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                                        Amtszeiten: 

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 8 bis 12 Uhr 
                                                        • Dienstag
                                                          • 16 bis 18 Uhr

                                                        Homepage

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Gemeinde Wagrain

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Rasenmähen

                                                          erlaubt:

                                                          • Montag bis Samstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 14 bis 19 Uhr

                                                          (während der Sommersaison)

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                                          erlaubt:

                                                          • Montag bis Samstag
                                                            • 8 bis 19 Uhr

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                                          Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                                          Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                                          Hundekot

                                                          Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                          Altstoffhof Wagrain
                                                          Goldanger 29
                                                          5602 Wagrain

                                                          Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                                          Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                                          Telefon: +43 664 5721853
                                                          E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Dienstag
                                                            • 10 bis 11:30 Uhr
                                                          • Mittwoch
                                                            • 18 bis 19:30 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                                            • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                                          Marktgemeinde Wagrain
                                                          Markt 14
                                                          5602 Wagrain

                                                          Telefon: +43 6413 8213
                                                          Fax: +43 6413 8213/17
                                                          E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                                          Amtszeiten: 

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 8 bis 12 Uhr 
                                                          • Dienstag
                                                            • 16 bis 18 Uhr

                                                          Homepage

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Gemeinde Wagrain

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Rasenmähen

                                                            erlaubt:

                                                            • Montag bis Samstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 14 bis 19 Uhr

                                                            (während der Sommersaison)

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                                            erlaubt:

                                                            • Montag bis Samstag
                                                              • 8 bis 19 Uhr

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                                            Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                                            Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                                            Hundekot

                                                            Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                            Altstoffhof Wagrain
                                                            Goldanger 29
                                                            5602 Wagrain

                                                            Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                                            Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                                            Telefon: +43 664 5721853
                                                            E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Dienstag
                                                              • 10 bis 11:30 Uhr
                                                            • Mittwoch
                                                              • 18 bis 19:30 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                                              • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                                            Marktgemeinde Wagrain
                                                            Markt 14
                                                            5602 Wagrain

                                                            Telefon: +43 6413 8213
                                                            Fax: +43 6413 8213/17
                                                            E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                                            Amtszeiten: 

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 8 bis 12 Uhr 
                                                            • Dienstag
                                                              • 16 bis 18 Uhr

                                                            Homepage

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Gemeinde Wagrain

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Rasenmähen

                                                              erlaubt:

                                                              • Montag bis Samstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 14 bis 19 Uhr

                                                              (während der Sommersaison)

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                                              erlaubt:

                                                              • Montag bis Samstag
                                                                • 8 bis 19 Uhr

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                                              Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                                              Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                                              Hundekot

                                                              Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                              Altstoffhof Wagrain
                                                              Goldanger 29
                                                              5602 Wagrain

                                                              Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                                              Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                                              Telefon: +43 664 5721853
                                                              E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Dienstag
                                                                • 10 bis 11:30 Uhr
                                                              • Mittwoch
                                                                • 18 bis 19:30 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                                                • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                                              Marktgemeinde Wagrain
                                                              Markt 14
                                                              5602 Wagrain

                                                              Telefon: +43 6413 8213
                                                              Fax: +43 6413 8213/17
                                                              E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                                              Amtszeiten: 

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 8 bis 12 Uhr 
                                                              • Dienstag
                                                                • 16 bis 18 Uhr

                                                              Homepage

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                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Gemeinde Wagrain

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                                                erlaubt:

                                                                • Montag bis Samstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 14 bis 19 Uhr

                                                                (während der Sommersaison)

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                                                erlaubt:

                                                                • Montag bis Samstag
                                                                  • 8 bis 19 Uhr

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                                                Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                                                Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                                                Hundekot

                                                                Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                Altstoffhof Wagrain
                                                                Goldanger 29
                                                                5602 Wagrain

                                                                Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                                                Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                                                Telefon: +43 664 5721853
                                                                E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Dienstag
                                                                  • 10 bis 11:30 Uhr
                                                                • Mittwoch
                                                                  • 18 bis 19:30 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                                                  • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                                                Marktgemeinde Wagrain
                                                                Markt 14
                                                                5602 Wagrain

                                                                Telefon: +43 6413 8213
                                                                Fax: +43 6413 8213/17
                                                                E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                                                Amtszeiten: 

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr 
                                                                • Dienstag
                                                                  • 16 bis 18 Uhr

                                                                Homepage

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Gemeinde Wagrain

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                                                  erlaubt:

                                                                  • Montag bis Samstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 14 bis 19 Uhr

                                                                  (während der Sommersaison)

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

                                                                  erlaubt:

                                                                  • Montag bis Samstag
                                                                    • 8 bis 19 Uhr

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

                                                                  Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

                                                                  Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

                                                                  Hundekot

                                                                  Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                  Altstoffhof Wagrain
                                                                  Goldanger 29
                                                                  5602 Wagrain

                                                                  Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

                                                                  Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
                                                                  Telefon: +43 664 5721853
                                                                  E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Dienstag
                                                                    • 10 bis 11:30 Uhr
                                                                  • Mittwoch
                                                                    • 18 bis 19:30 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
                                                                    • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

                                                                  Marktgemeinde Wagrain
                                                                  Markt 14
                                                                  5602 Wagrain

                                                                  Telefon: +43 6413 8213
                                                                  Fax: +43 6413 8213/17
                                                                  E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

                                                                  Amtszeiten: 

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr 
                                                                  • Dienstag
                                                                    • 16 bis 18 Uhr

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