oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres
Meldungen nach dem Todesfall
Hinweis
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
- Arbeitgeber
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- ORF-Beitrag (→ OBS)
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
Weiterführende Links
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Inneres