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    Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

    Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

    • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

    Ziele

    Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

    Inhalt

    Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

    Hauptgesichtspunkte

    Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

    Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

    Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

    Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

    Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

    Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

      Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

      • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

      Ziele

      Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

      Inhalt

      Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

      Hauptgesichtspunkte

      Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

      Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

      Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

      Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

      Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

      Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

      Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

        Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

        • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

        Ziele

        Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

        Inhalt

        Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

        Hauptgesichtspunkte

        Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

        Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

        Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

        Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

        Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

        Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

        Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
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          • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

          Ziele

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          Inhalt

          Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

          Hauptgesichtspunkte

          Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

          Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

          Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

          Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

          Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

          Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

          Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
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            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

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            Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

            Inhalt

            Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

            Hauptgesichtspunkte

            Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

            Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

            Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

            Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

            Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

            Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

            Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
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              Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

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              Hauptgesichtspunkte

              Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

              Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

              Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

              Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

              Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

              Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

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                Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                Hauptgesichtspunkte

                Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

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                  Hauptgesichtspunkte

                  Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                  Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                  Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                  Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                  Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                  Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

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                    Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                    Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                    Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                    Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                    Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
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                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                      Ziele

                      Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                      Inhalt

                      Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                      Hauptgesichtspunkte

                      Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                      Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                      Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                      Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                      Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                      Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                      Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                        Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                        • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                        Ziele

                        Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                        Inhalt

                        Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                        Hauptgesichtspunkte

                        Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                        Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                        Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                        Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                        Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                        Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                        Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                          Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                          • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                          Ziele

                          Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                          Inhalt

                          Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                          Hauptgesichtspunkte

                          Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                          Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                          Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                          Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                          Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                          Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                          Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                            Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                            • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                            Ziele

                            Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                            Inhalt

                            Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                            Hauptgesichtspunkte

                            Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                            Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                            Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                            Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                            Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                            Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                            Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                              Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                              • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                              Ziele

                              Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                              Inhalt

                              Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                              Hauptgesichtspunkte

                              Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                              Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                              Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                              Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                              Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                              Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                              Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                Ziele

                                Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                Inhalt

                                Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                Hauptgesichtspunkte

                                Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                  Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                  • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                  Ziele

                                  Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                  Inhalt

                                  Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                  Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                  Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                  Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                  Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                  Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                  Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                    Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                    • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                    Ziele

                                    Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                    Inhalt

                                    Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                    Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                    Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                    Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                    Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                    Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                      Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                      • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                      Ziele

                                      Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                      Inhalt

                                      Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                      Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                      Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                      Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                      Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                      Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                      Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                        Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                        • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                        Ziele

                                        Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                        Inhalt

                                        Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                        Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                        Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                        Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                        Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                        Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                        Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                          Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                          • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                          Ziele

                                          Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                          Inhalt

                                          Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                          Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                          Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                          Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                          Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                          Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                          Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                            Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                            • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                            Ziele

                                            Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                            Inhalt

                                            Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                            Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                            Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                            Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                            Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                            Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                            Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                              Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                              • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                              Ziele

                                              Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                              Inhalt

                                              Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                              Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                              Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                              Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                              Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                              Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                              Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                                Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                                • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                                Ziele

                                                Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                                Inhalt

                                                Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                                Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                                Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                                Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                                Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                                Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                                Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                                  Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                                  • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                                  Ziele

                                                  Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                                  Inhalt

                                                  Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                                  Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                                  Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                                  Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                                  Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                                  Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                                  Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                                    Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                                    • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                                    Ziele

                                                    Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                                    Inhalt

                                                    Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                                    Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                                    Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                                    Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                                    Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                                    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                                    Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                                      Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                                      • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                                      Ziele

                                                      Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                                      Inhalt

                                                      Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                                      Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                                      Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                                      Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                                      Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                                      Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                                      Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                                        Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                                        • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                                        Ziele

                                                        Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                                        Inhalt

                                                        Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                                        Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                                        Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                                        Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                                        Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                                        Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                                        Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                                          Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                                          • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                                          Ziele

                                                          Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                                          Inhalt

                                                          Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                                          Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                                          Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                                          Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                                          Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                                          Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                                          Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                                            Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                                            • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                                            Ziele

                                                            Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                                            Inhalt

                                                            Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                                            Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                                            Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                                            Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                                            Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                                            Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                                            Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                                              Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                                              • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                                              Ziele

                                                              Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                                              Inhalt

                                                              Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                                              Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                                              Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                                              Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                                              Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                                              Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                                              Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                                                Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                                                • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                                                Ziele

                                                                Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                                                Inhalt

                                                                Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                                                Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                                                Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                                                Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                                                Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                                                Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                                                Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Regierungsvorlage: Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende

                                                                  Es sollen ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende errichtet und Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte gewährt werden.

                                                                  • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026 

                                                                  Ziele

                                                                  Unterstützung von Alleinerziehenden bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen für Waise

                                                                  Inhalt

                                                                  Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Gewährung von Unterstützungsleistungen an betroffene Alleinerziehenden-Haushalte

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Es soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingerichtet werden. 

                                                                  Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten sind – statistisch messbar – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt: Neben mangelnden Erwerbschancen (19 Prozent der Alleinerziehenden sind "working poor") sind Alleinerziehende besonders häufig armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (43 Prozent). Ebenso ist nahezu jedes zweite Kind (46 Prozent) in einem Alleinerziehenden Haushalt laut Statistik Austria armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und profitiert daher besonders von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden sind laut Statistik Austria Frauen (82,6 Prozent).

                                                                  Verschärft werden diese Umstände durch die Inflationsentwicklung (25 Prozent zwischen 2021 und Juli 2025; Statistik Austria, Stand August 2025). Insbesondere für Personen mit geringen Einkommen stellt die Teuerung eine große Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Konsummuster von einer höheren Inflation stärker betroffen sind als Personen mit hohen Einkommen. 

                                                                  Die Kinderkostenstudie zeigt darüber hinaus, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende fast doppelt so hoch (900 Euro) sind, wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro). Das liegt insbesondere daran, dass auflaufende Fixkosten, etwa für Wohnen oder Energie, auf weniger Personen verteilt werden können. Trotz dieser erhöhten Kinderkosten unterscheidet sich die Höhe der monetären Familienleistungen kaum zwischen Alleinerziehenden-Haushalten und Zwei-Eltern-Haushalten. Zudem nehmen Lebenshaltungskosten zu, wenn sich die Kindeseltern trennen. 

                                                                  Fällt nun nicht nur das Einkommen des zweiten Elternteils, sondern auch dessen Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind, zur Gänze weg, spitzt sich die Problematik der ohnehin schon höheren Belastung bei den Lebenshaltungskosten noch weiter zu. 

                                                                  Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser besonderen Belastung, die sich aus der alleinigen wirtschaftlichen und betreuenden Verantwortung von Alleinerziehenden ergibt, durch die Einrichtung eines Unterstützungsfonds begegnet werden. Mit seinen Leistungen soll ein Beitrag zur Abdeckung der Mehrbelastung von Alleinerziehenden geleistet und damit Frauen- und Kinderarmut verringert werden.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion