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    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

    Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
    • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

    Hauptgesichtspunkte

    Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

    Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

      Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
      • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

      Hauptgesichtspunkte

      Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

      Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
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        • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

        Hauptgesichtspunkte

        Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

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          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
          • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

          Hauptgesichtspunkte

          Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

          Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
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            • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

            Hauptgesichtspunkte

            Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

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              Hauptgesichtspunkte

              Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

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                Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

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                      Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

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                                Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

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                                      Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

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                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

                                        Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
                                        • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

                                        Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

                                          Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
                                          • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

                                          Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

                                            Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
                                            • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

                                            Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

                                              Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
                                              • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

                                              Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

                                                Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
                                                • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

                                                Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

                                                  Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
                                                  • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

                                                  Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

                                                    Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

                                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
                                                    • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

                                                    Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

                                                      Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

                                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
                                                      • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

                                                      Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

                                                        Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

                                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
                                                        • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

                                                        Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

                                                          Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

                                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
                                                          • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

                                                          Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

                                                            Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

                                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
                                                            • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

                                                            Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

                                                              Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

                                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
                                                              • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

                                                              Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

                                                                Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

                                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
                                                                • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

                                                                Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

                                                                  Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.

                                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
                                                                  • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen