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    Begriffe mit S

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    Stundung

    Bei einer Stundung wird die Fälligkeit oder der tatsächliche Zahlungszeitpunkt einer Forderung durch nachträgliche Vereinbarung mit der Gläubigerin/dem Gläubiger verschoben.

    Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
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                                                            Stundung

                                                            Bei einer Stundung wird die Fälligkeit oder der tatsächliche Zahlungszeitpunkt einer Forderung durch nachträgliche Vereinbarung mit der Gläubigerin/dem Gläubiger verschoben.

                                                            Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begriffe mit S

                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Stundung

                                                              Bei einer Stundung wird die Fälligkeit oder der tatsächliche Zahlungszeitpunkt einer Forderung durch nachträgliche Vereinbarung mit der Gläubigerin/dem Gläubiger verschoben.

                                                              Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
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                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Stundung

                                                                Bei einer Stundung wird die Fälligkeit oder der tatsächliche Zahlungszeitpunkt einer Forderung durch nachträgliche Vereinbarung mit der Gläubigerin/dem Gläubiger verschoben.

                                                                Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Stundung

                                                                  Bei einer Stundung wird die Fälligkeit oder der tatsächliche Zahlungszeitpunkt einer Forderung durch nachträgliche Vereinbarung mit der Gläubigerin/dem Gläubiger verschoben.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
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