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    Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

    Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

    • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
    • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

    Ziele

    • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
    • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
    • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

    Inhalt

    • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
    • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
    • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
    • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

    Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

    Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

    • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
    • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
    • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
    • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
    • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
    • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

    Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

    Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

      Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

      • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
      • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

      Ziele

      • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
      • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
      • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

      Inhalt

      • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
      • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
      • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
      • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

      Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

      Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

      Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

      • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
      • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
      • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
      • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
      • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
      • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

      Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

      Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

      Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

        Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

        • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
        • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

        Ziele

        • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
        • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
        • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

        Inhalt

        • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
        • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
        • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
        • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

        Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

        Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

        Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

        • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
        • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
        • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
        • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
        • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
        • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

        Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

        Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

        Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

          Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

          • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
          • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

          Ziele

          • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
          • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
          • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

          Inhalt

          • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
          • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
          • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
          • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

          Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

          Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

          Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

          • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
          • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
          • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
          • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
          • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
          • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

          Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

          Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

          Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

            Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

            • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
            • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

            Ziele

            • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
            • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
            • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

            Inhalt

            • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
            • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
            • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
            • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

            Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

            Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

            Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

            • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
            • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
            • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
            • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
            • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
            • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

            Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

            Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

            Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
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              Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

              Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

              • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
              • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

              Ziele

              • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
              • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
              • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

              Inhalt

              • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
              • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
              • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
              • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

              Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

              Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

              Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

              • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
              • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
              • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
              • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
              • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
              • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

              Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

              Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

              Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
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                Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                Ziele

                • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                Inhalt

                • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

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                  Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                  Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                  • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                  • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                  Ziele

                  • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                  • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                  • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                  Inhalt

                  • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                  • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                  • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                  • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                  Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                  Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                  Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                  • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                  • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                  • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                  • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                  • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                  • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                  Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                  Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                  Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                    Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                    • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                    • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                    Ziele

                    • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                    • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                    • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                    Inhalt

                    • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                    • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                    • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                    • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                    Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                    Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                    Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                    • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                    • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                    • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                    • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                    • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                    • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                    Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                    Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                    Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                      Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                      • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                      • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                      Ziele

                      • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                      • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                      • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                      Inhalt

                      • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                      • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                      • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                      • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                      Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                      Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                      Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                      • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                      • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                      • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                      • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                      • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                      • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                      Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                      Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                      Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                        Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                        • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                        • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                        Ziele

                        • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                        • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                        • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                        Inhalt

                        • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                        • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                        • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                        • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                        Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                        Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                        Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                        • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                        • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                        • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                        • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                        • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                        • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                        Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                        Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                        Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                          Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                          • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                          • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                          Ziele

                          • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                          • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                          • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                          Inhalt

                          • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                          • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                          • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                          • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                          Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                          Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                          Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                          • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                          • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                          • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                          • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                          • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                          • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                          Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                          Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                          Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                            Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                            • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                            • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                            Ziele

                            • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                            • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                            • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                            Inhalt

                            • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                            • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                            • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                            • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                            Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                            Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                            Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                            • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                            • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                            • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                            • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                            • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                            • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                            Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                            Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                            Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                              Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                              • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                              • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                              Ziele

                              • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                              • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                              • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                              Inhalt

                              • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                              • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                              • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                              • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                              Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                              Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                              Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                              • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                              • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                              • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                              • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                              • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                              • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                              Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                              Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                              Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                Ziele

                                • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                Inhalt

                                • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                  Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                  • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                  • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                  Ziele

                                  • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                  • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                  • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                  Inhalt

                                  • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                  • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                  • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                  • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                  Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                  Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                  Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                  • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                  • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                  • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                  • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                  • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                  • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                  Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                  Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                  Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                    Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                    • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                    • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                    Ziele

                                    • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                    • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                    • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                    Inhalt

                                    • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                    • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                    • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                    • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                    Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                    Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                    Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                    • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                    • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                    • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                    • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                    • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                    • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                    Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                    Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                    Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                      Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                      • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                      • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                      Ziele

                                      • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                      • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                      • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                      Inhalt

                                      • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                      • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                      • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                      • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                      Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                      Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                      Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                      • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                      • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                      • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                      • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                      • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                      • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                      Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                      Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                      Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                        Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                        • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                        • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                        Ziele

                                        • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                        • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                        • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                        Inhalt

                                        • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                        • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                        • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                        • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                        Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                        Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                        Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                        • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                        • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                        • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                        • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                        • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                        • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                        Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                        Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                        Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                          Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                          • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                          • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                          Ziele

                                          • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                          • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                          • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                          Inhalt

                                          • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                          • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                          • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                          • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                          Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                          Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                          Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                          • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                          • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                          • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                          • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                          • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                          • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                          Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                          Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                          Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                            Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                            • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                            • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                            Ziele

                                            • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                            • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                            • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                            Inhalt

                                            • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                            • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                            • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                            • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                            Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                            Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                            Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                            • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                            • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                            • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                            • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                            • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                            • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                            Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                            Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                            Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                              Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                              • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                              • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                              Ziele

                                              • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                              • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                              • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                              Inhalt

                                              • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                              • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                              • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                              • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                              Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                              Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                              Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                              • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                              • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                              • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                              • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                              • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                              • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                              Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                              Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                              Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                                Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                                • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                                • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                Ziele

                                                • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                                • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                                • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                                Inhalt

                                                • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                                • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                                • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                                • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                                Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                                Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                                • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                                • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                                • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                                • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                                • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                                • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                                Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                                Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                                  Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                                  • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                                  • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                  Ziele

                                                  • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                                  • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                                  • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                                  Inhalt

                                                  • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                                  • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                                  • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                                  • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                  Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                                  Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                                  Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                                  • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                                  • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                                  • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                                  • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                                  • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                                  • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                                  Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                                  Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                  Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                                    Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                                    • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                                    • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                    Ziele

                                                    • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                                    • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                                    • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                                    Inhalt

                                                    • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                                    • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                                    • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                                    • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                    Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                                    Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                                    Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                                    • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                                    • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                                    • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                                    • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                                    • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                                    • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                                    Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                                    Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                    Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                                      Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                                      • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                                      • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                      Ziele

                                                      • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                                      • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                                      • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                                      Inhalt

                                                      • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                                      • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                                      • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                                      • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                      Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                                      Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                                      Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                                      • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                                      • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                                      • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                                      • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                                      • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                                      • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                                      Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                                      Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                      Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                                        Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                                        • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                                        • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                        Ziele

                                                        • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                                        • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                                        • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                                        Inhalt

                                                        • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                                        • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                                        • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                                        • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                        Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                                        Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                                        Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                                        • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                                        • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                                        • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                                        • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                                        • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                                        • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                                        Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                                        Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                        Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                                          Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                                          • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                                          • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                          Ziele

                                                          • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                                          • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                                          • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                                          Inhalt

                                                          • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                                          • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                                          • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                                          • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                          Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                                          Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                                          Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                                          • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                                          • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                                          • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                                          • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                                          • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                                          • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                                          Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                                          Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                          Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                                            Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                                            • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                                            • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                            Ziele

                                                            • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                                            • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                                            • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                                            Inhalt

                                                            • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                                            • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                                            • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                                            • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                            Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                                            Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                                            Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                                            • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                                            • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                                            • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                                            • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                                            • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                                            • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                                            Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                                            Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                            Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                                              Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                                              • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                                              • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                              Ziele

                                                              • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                                              • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                                              • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                                              Inhalt

                                                              • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                                              • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                                              • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                                              • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                              Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                                              Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                                              Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                                              • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                                              • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                                              • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                                              • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                                              • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                                              • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                                              Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                                              Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                              Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                                                Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                                                • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                                                • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                Ziele

                                                                • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                                                • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                                                • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                                                Inhalt

                                                                • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                                                • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                                                • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                                                • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                                                Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                                                Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                                                • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                                                • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                                                • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                                                • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                                                • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                                                • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                                                Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                                                Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begutachtungsentwurf: Immissionsschutzgesetz – Luft 2027

                                                                  Es sollen neue EU-Vorgaben im Bereich Luftqualität und Luftschadstoffe umgesetzt werden.

                                                                  • Beginn der Begutachtung: 22. Oktober 2026
                                                                  • Ende der Begutachtung: 5. November 2026
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                  Ziele

                                                                  • Umsetzung der Vorgaben der neuen Luftqualitätsrichtlinie
                                                                  • Reduktion der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch Luftschadstoffe
                                                                  • Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

                                                                  Inhalt

                                                                  • Sicherstellung der fristgerechten Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen
                                                                  • Erfassung bislang unregulierter Luftschadstoffe und Parameter an Großmessstellen
                                                                  • Verbesserung der Information der Bevölkerung über die Luftqualität
                                                                  • Stärkung der Rechte der von Luftschadstoffbelastungen betroffenen Personen

                                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                  Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe (Immissionsschutzgesetz – Luft 2027, IG-L 2027) soll die neue Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und teilweise umfassenden Änderungen soll die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie mit einer Neufassung des IG-L erfolgen.

                                                                  Im Zuge der Neufassung sollen das Ozongesetz mit den zugehörigen Verordnungen aufgehoben und die in Hinblick auf den Luftschadstoff bodennahes Ozon relevanten Regelungen der neuen Luftqualitätsrichtlinie in das IG-L 2027 überführt werden.

                                                                  Wesentliche Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie, die mit dem IG-L 2027 umgesetzt werden müssen, betreffen folgende Punkte:

                                                                  • Verschärfung der Luftqualitätsnormen ab 2030
                                                                  • Stärkung der Rolle der Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität
                                                                  • Großmessstellen zur Erfassung bisher nicht-regulierter Luftschadstoffe
                                                                  • Erstellung von Luftqualitätsplänen vor 2030 zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Luftqualitätsnormen oder als Grundlage für Fristerstreckungsanträge
                                                                  • Verankerung des Überprüfungsrechts in Bezug auf die Anzahl und Positionierung von Messstellen
                                                                  • Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden

                                                                  Die Systematik, dass z.B. jeweils die nach den Materiengesetzen zuständigen Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen nach dem IG-L zuständig sind, soll fortgeführt werden. Für Bereiche ohne eigene Vollzugsbestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen, wie etwa bei Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) fallen, sollen wie schon bisher subsidiär geltende Vorschriften für die Vollziehung im IG-L 2027 selbst verankert werden.

                                                                  Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie und die Überführung der relevanten Bestimmungen des Ozongesetzes in das IG-L 2027 sollen damit auch die Zusammenführung und Neufassung der beiden bestehenden Messkonzeptverordnungen zum IG-L a.F. und zum Ozongesetz (IG-L-Messkonzeptverordnung [IG-L-MKV] und Ozonmesskonzeptverordnung) sowie der Verordnung über die Einteilung des Bundesgebietes in Ozon-Überwachungsgebiete nach sich ziehen.

                                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 22.10.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion