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    Begriffe mit H

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Haftung

    Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

    Beispiel:
    • Haftung der Eltern für ihre Kinder
    • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
    • Haftung als Bürge und Zahler
      Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
    Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                        • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
                                        • Haftung als Bürge und Zahler
                                          Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
                                        Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
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                                          Begriffe mit H

                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                          Haftung

                                          Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

                                          Beispiel:
                                          • Haftung der Eltern für ihre Kinder
                                          • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
                                          • Haftung als Bürge und Zahler
                                            Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
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                                            Haftung

                                            Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

                                            Beispiel:
                                            • Haftung der Eltern für ihre Kinder
                                            • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
                                            • Haftung als Bürge und Zahler
                                              Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
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                                              Haftung

                                              Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

                                              Beispiel:
                                              • Haftung der Eltern für ihre Kinder
                                              • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
                                              • Haftung als Bürge und Zahler
                                                Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
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                                                Haftung

                                                Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

                                                Beispiel:
                                                • Haftung der Eltern für ihre Kinder
                                                • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
                                                • Haftung als Bürge und Zahler
                                                  Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
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                                                  Haftung

                                                  Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

                                                  Beispiel:
                                                  • Haftung der Eltern für ihre Kinder
                                                  • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
                                                  • Haftung als Bürge und Zahler
                                                    Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
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                                                    Haftung

                                                    Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

                                                    Beispiel:
                                                    • Haftung der Eltern für ihre Kinder
                                                    • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
                                                    • Haftung als Bürge und Zahler
                                                      Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
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                                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                      Haftung

                                                      Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

                                                      Beispiel:
                                                      • Haftung der Eltern für ihre Kinder
                                                      • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
                                                      • Haftung als Bürge und Zahler
                                                        Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
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                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Haftung

                                                        Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

                                                        Beispiel:
                                                        • Haftung der Eltern für ihre Kinder
                                                        • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
                                                        • Haftung als Bürge und Zahler
                                                          Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
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                                                          Haftung

                                                          Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

                                                          Beispiel:
                                                          • Haftung der Eltern für ihre Kinder
                                                          • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
                                                          • Haftung als Bürge und Zahler
                                                            Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
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                                                            Haftung

                                                            Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

                                                            Beispiel:
                                                            • Haftung der Eltern für ihre Kinder
                                                            • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
                                                            • Haftung als Bürge und Zahler
                                                              Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
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                                                              Haftung

                                                              Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

                                                              Beispiel:
                                                              • Haftung der Eltern für ihre Kinder
                                                              • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
                                                              • Haftung als Bürge und Zahler
                                                                Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
                                                              Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begriffe mit H

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                                                                Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

                                                                Beispiel:
                                                                • Haftung der Eltern für ihre Kinder
                                                                • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
                                                                • Haftung als Bürge und Zahler
                                                                  Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
                                                                Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

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                                                                  Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

                                                                  Beispiel:
                                                                  • Haftung der Eltern für ihre Kinder
                                                                  • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
                                                                  • Haftung als Bürge und Zahler
                                                                    Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
                                                                  Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion