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    Juristische Person

    Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

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    Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                Beispiel:
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                                                  Beispiel:
                                                  Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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                                                    Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

                                                    Beispiel:
                                                    Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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                                                      Beispiel:
                                                      Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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                                                        Juristische Person

                                                        Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

                                                        Beispiel:
                                                        Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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                                                          Begriffe mit J

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                                                          Juristische Person

                                                          Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

                                                          Beispiel:
                                                          Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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                                                            Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

                                                            Beispiel:
                                                            Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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                                                              Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

                                                              Beispiel:
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                                                                Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

                                                                Beispiel:
                                                                Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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                                                                  Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

                                                                  Beispiel:
                                                                  Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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