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    Juristische Person

    Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

    Beispiel:
    Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                    Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

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                                                      Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

                                                      Beispiel:
                                                      Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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                                                        Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

                                                        Beispiel:
                                                        Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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                                                          Juristische Person

                                                          Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

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                                                            Juristische Person

                                                            Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

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                                                              Juristische Person

                                                              Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

                                                              Beispiel:
                                                              Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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                                                                Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

                                                                Beispiel:
                                                                Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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                                                                  Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.

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                                                                  Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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