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    Begriffe mit G

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Gewöhnlicher Aufenthalt

    Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

    Beispiel:

    Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

    Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                      Beispiel:

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                                          Beispiel:

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                                            Beispiel:

                                            Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

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                                              Beispiel:

                                              Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

                                              Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
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                                                Gewöhnlicher Aufenthalt

                                                Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

                                                Beispiel:

                                                Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

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                                                  Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

                                                  Beispiel:

                                                  Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

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                                                    Gewöhnlicher Aufenthalt

                                                    Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

                                                    Beispiel:

                                                    Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

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                                                      Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

                                                      Beispiel:

                                                      Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

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                                                        Gewöhnlicher Aufenthalt

                                                        Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

                                                        Beispiel:

                                                        Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

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                                                          Gewöhnlicher Aufenthalt

                                                          Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

                                                          Beispiel:

                                                          Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

                                                          Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
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                                                            Gewöhnlicher Aufenthalt

                                                            Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

                                                            Beispiel:

                                                            Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

                                                            Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
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                                                              Gewöhnlicher Aufenthalt

                                                              Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

                                                              Beispiel:

                                                              Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

                                                              Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
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                                                                Gewöhnlicher Aufenthalt

                                                                Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

                                                                Beispiel:

                                                                Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

                                                                Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
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                                                                  Gewöhnlicher Aufenthalt

                                                                  Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
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