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    Regierungsvorlage: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz u.a.

    Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

    • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

    Ziel

    Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

    Inhalt

    • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
    • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

    Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

      • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

      Ziel

      Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

      Inhalt

      • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
      • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

      Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

      Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
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        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

        Ziel

        Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

        Inhalt

        • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
        • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

        Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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          Inhalt

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          • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

          Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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            Inhalt

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            • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

            Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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              Inhalt

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              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

              Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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                Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                  Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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                      Inhalt

                      • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                      • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                      Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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                        Inhalt

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                        • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

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                        Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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                          Inhalt

                          • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                          • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                          Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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                            • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                            Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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                              Regierungsvorlage: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz u.a.

                              Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

                              • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                              Ziel

                              Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                              Inhalt

                              • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                              • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                              Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

                              Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Regierungsvorlage: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz u.a.

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                                • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                Ziel

                                Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                Inhalt

                                • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                  Ziel

                                  Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                  Inhalt

                                  • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                  • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                  Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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                                    • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                    Ziel

                                    Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                    Inhalt

                                    • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                    • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                    Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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                                      • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                      Ziel

                                      Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                      Inhalt

                                      • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                      • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                      Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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                                        • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
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                                        Ziel

                                        Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                        Inhalt

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                                        • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                        Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

                                        Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
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                                          Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

                                          • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                          Ziel

                                          Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                          Inhalt

                                          • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                          • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                          Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

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                                            Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

                                            • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
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                                            Ziel

                                            Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                            Inhalt

                                            • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                            • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                            Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

                                            Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
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                                              • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                              Ziel

                                              Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                              Inhalt

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                                              • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                              Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

                                              Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
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                                                Regierungsvorlage: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz u.a.

                                                Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

                                                • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                                Ziel

                                                Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                                Inhalt

                                                • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                                • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

                                                Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
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                                                  Regierungsvorlage: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz u.a.

                                                  Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

                                                  • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                                  Ziel

                                                  Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                                  Inhalt

                                                  • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                                  • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                  Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

                                                  Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Regierungsvorlage: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz u.a.

                                                    Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

                                                    • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                                    Ziel

                                                    Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                                    Inhalt

                                                    • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                                    • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                    Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

                                                    Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
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                                                      Regierungsvorlage: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz u.a.

                                                      Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

                                                      • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                                      Ziel

                                                      Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                                      Inhalt

                                                      • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                                      • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                      Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

                                                      Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Regierungsvorlage: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz u.a.

                                                        Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

                                                        • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                                        Ziel

                                                        Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                                        Inhalt

                                                        • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                                        • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                        Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

                                                        Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Regierungsvorlage: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz u.a.

                                                          Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

                                                          • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                                          Ziel

                                                          Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                                          Inhalt

                                                          • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                                          • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                          Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

                                                          Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
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                                                            Regierungsvorlage: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz u.a.

                                                            Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

                                                            • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                                            Ziel

                                                            Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                                            Inhalt

                                                            • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                                            • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                            Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

                                                            Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
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                                                              Regierungsvorlage: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz u.a.

                                                              Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

                                                              • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                                              Ziel

                                                              Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                                              Inhalt

                                                              • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                                              • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                              Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

                                                              Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Regierungsvorlage: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz u.a.

                                                                Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

                                                                • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                                                Ziel

                                                                Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                                                Inhalt

                                                                • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                                                • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

                                                                Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Regierungsvorlage: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz u.a.

                                                                  Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern soll ermöglicht werden.

                                                                  • Einlangen im Nationalrat: 24. September 2025
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten

                                                                  Ziel

                                                                  Die Arbeitsmarktzulassung von drittstaatsangehörigen Grenzgängerinnen/Grenzgängern zu ermöglichen

                                                                  Inhalt

                                                                  • Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger
                                                                  • Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgängerinnen/Grenzgänger

                                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                  Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine Lücke bei der Zulassung von Ausländerinnen/Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen werden und auch Grenzgängerinnen/Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglichen. Dazu soll im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen/Grenzgänger geschaffen werden. Adressatinnen/Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion