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    Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

    Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

    • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

    Ziele

    • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
    • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
    • Entlastung des Bundesbudgets
    • Bekämpfung des Fachkräftemangels
    • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

    Inhalt

    • Einführung einer Teilpension
    • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

    Hauptgesichtspunkte

    Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

    • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
    • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
    • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

    Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

    Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

      Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

      • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

      Ziele

      • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
      • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
      • Entlastung des Bundesbudgets
      • Bekämpfung des Fachkräftemangels
      • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

      Inhalt

      • Einführung einer Teilpension
      • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

      Hauptgesichtspunkte

      Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

      • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
      • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
      • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

      Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

      Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
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        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

        Ziele

        • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
        • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
        • Entlastung des Bundesbudgets
        • Bekämpfung des Fachkräftemangels
        • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

        Inhalt

        • Einführung einer Teilpension
        • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

        Hauptgesichtspunkte

        Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

        • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
        • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
        • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

        Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

        Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
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          Ziele

          • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
          • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
          • Entlastung des Bundesbudgets
          • Bekämpfung des Fachkräftemangels
          • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

          Inhalt

          • Einführung einer Teilpension
          • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

          Hauptgesichtspunkte

          Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

          • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
          • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
          • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

          Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

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            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

            Ziele

            • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
            • Entlastung des Bundesbudgets
            • Bekämpfung des Fachkräftemangels
            • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

            Inhalt

            • Einführung einer Teilpension
            • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

            Hauptgesichtspunkte

            Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

            • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
            • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
            • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

            Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

            Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
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              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

              Ziele

              • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
              • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
              • Entlastung des Bundesbudgets
              • Bekämpfung des Fachkräftemangels
              • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

              Inhalt

              • Einführung einer Teilpension
              • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

              Hauptgesichtspunkte

              Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

              • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
              • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
              • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

              Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

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                Ziele

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                • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                • Entlastung des Bundesbudgets
                • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                Inhalt

                • Einführung einer Teilpension
                • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                Hauptgesichtspunkte

                Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

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                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                  Ziele

                  • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                  • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                  • Entlastung des Bundesbudgets
                  • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                  • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                  Inhalt

                  • Einführung einer Teilpension
                  • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                  Hauptgesichtspunkte

                  Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                  • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                  • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                  • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                  Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

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                    • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                    Ziele

                    • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                    • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                    • Entlastung des Bundesbudgets
                    • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                    • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                    Inhalt

                    • Einführung einer Teilpension
                    • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                    Hauptgesichtspunkte

                    Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                    • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                    • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                    • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                    Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

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                      • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                      • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                      • Entlastung des Bundesbudgets
                      • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                      • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                      Inhalt

                      • Einführung einer Teilpension
                      • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                      Hauptgesichtspunkte

                      Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                      • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                      • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                      • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                      Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                      Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
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                        Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                        Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                        • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                        Ziele

                        • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                        • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                        • Entlastung des Bundesbudgets
                        • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                        • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                        Inhalt

                        • Einführung einer Teilpension
                        • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                        Hauptgesichtspunkte

                        Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                        • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                        • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                        • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                        Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                        Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                          Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                          • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                          Ziele

                          • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                          • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                          • Entlastung des Bundesbudgets
                          • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                          • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                          Inhalt

                          • Einführung einer Teilpension
                          • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                          Hauptgesichtspunkte

                          Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                          • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                          • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                          • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                          Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                          Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                            Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                            • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                            Ziele

                            • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                            • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                            • Entlastung des Bundesbudgets
                            • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                            • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                            Inhalt

                            • Einführung einer Teilpension
                            • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                            Hauptgesichtspunkte

                            Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                            • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                            • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                            • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                            Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                            Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                              Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                              • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                              Ziele

                              • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                              • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                              • Entlastung des Bundesbudgets
                              • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                              • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                              Inhalt

                              • Einführung einer Teilpension
                              • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                              Hauptgesichtspunkte

                              Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                              • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                              • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                              • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                              Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                              Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                Ziele

                                • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                • Entlastung des Bundesbudgets
                                • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                Inhalt

                                • Einführung einer Teilpension
                                • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                Hauptgesichtspunkte

                                Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                  Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                  • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                  Ziele

                                  • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                  • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                  • Entlastung des Bundesbudgets
                                  • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                  • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                  Inhalt

                                  • Einführung einer Teilpension
                                  • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                  • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                  • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                  • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                  Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                  Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                    Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                    • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                    Ziele

                                    • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                    • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                    • Entlastung des Bundesbudgets
                                    • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                    • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                    Inhalt

                                    • Einführung einer Teilpension
                                    • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                    • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                    • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                    • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                    Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                    Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                      Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                      • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                      Ziele

                                      • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                      • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                      • Entlastung des Bundesbudgets
                                      • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                      • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                      Inhalt

                                      • Einführung einer Teilpension
                                      • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                      • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                      • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                      • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                      Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                      Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                        Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                        • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                        Ziele

                                        • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                        • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                        • Entlastung des Bundesbudgets
                                        • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                        • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                        Inhalt

                                        • Einführung einer Teilpension
                                        • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                        • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                        • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                        • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                        Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                        Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                          Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                          • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                          Ziele

                                          • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                          • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                          • Entlastung des Bundesbudgets
                                          • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                          • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                          Inhalt

                                          • Einführung einer Teilpension
                                          • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                          • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                          • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                          • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                          Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                          Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                            Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                            • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                            Ziele

                                            • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                            • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                            • Entlastung des Bundesbudgets
                                            • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                            • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                            Inhalt

                                            • Einführung einer Teilpension
                                            • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                            • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                            • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                            • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                            Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                            Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                              Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                              • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                              Ziele

                                              • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                              • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                              • Entlastung des Bundesbudgets
                                              • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                              • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                              Inhalt

                                              • Einführung einer Teilpension
                                              • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                              • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                              • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                              • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                              Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                              Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                                Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                                • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                                Ziele

                                                • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                                • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                                • Entlastung des Bundesbudgets
                                                • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                                • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                                Inhalt

                                                • Einführung einer Teilpension
                                                • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                                • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                                • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                                • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                                Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                                Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                                  Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                                  • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                                  Ziele

                                                  • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                                  • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                                  • Entlastung des Bundesbudgets
                                                  • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                                  • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                                  Inhalt

                                                  • Einführung einer Teilpension
                                                  • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                                  • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                                  • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                                  • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                                  Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                                  Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                                    Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                                    • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                                    Ziele

                                                    • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                                    • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                                    • Entlastung des Bundesbudgets
                                                    • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                                    • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                                    Inhalt

                                                    • Einführung einer Teilpension
                                                    • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                                    • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                                    • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                                    • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                                    Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                                    Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                                      Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                                      • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                                      Ziele

                                                      • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                                      • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                                      • Entlastung des Bundesbudgets
                                                      • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                                      • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                                      Inhalt

                                                      • Einführung einer Teilpension
                                                      • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                                      • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                                      • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                                      • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                                      Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                                      Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                                        Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                                        • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                                        Ziele

                                                        • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                                        • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                                        • Entlastung des Bundesbudgets
                                                        • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                                        • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                                        Inhalt

                                                        • Einführung einer Teilpension
                                                        • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                                        • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                                        • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                                        • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                                        Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                                        Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                                          Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                                          • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                                          Ziele

                                                          • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                                          • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                                          • Entlastung des Bundesbudgets
                                                          • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                                          • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                                          Inhalt

                                                          • Einführung einer Teilpension
                                                          • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                                          • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                                          • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                                          • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                                          Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                                          Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                                            Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                                            • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                                            Ziele

                                                            • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                                            • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                                            • Entlastung des Bundesbudgets
                                                            • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                                            • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                                            Inhalt

                                                            • Einführung einer Teilpension
                                                            • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                                            • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                                            • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                                            • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                                            Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                                            Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                                              Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                                              • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                                              Ziele

                                                              • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                                              • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                                              • Entlastung des Bundesbudgets
                                                              • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                                              • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                                              Inhalt

                                                              • Einführung einer Teilpension
                                                              • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                                              • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                                              • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                                              • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                                              Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                                              Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz

                                                                Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                                                • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                                                Ziele

                                                                • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                                                • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                                                • Entlastung des Bundesbudgets
                                                                • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                                                • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                                                Inhalt

                                                                • Einführung einer Teilpension
                                                                • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                                                • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                                                • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                                                • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                                                Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                                                Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                                  Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.

                                                                  • Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026

                                                                  Ziele

                                                                  • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
                                                                  • Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
                                                                  • Entlastung des Bundesbudgets
                                                                  • Bekämpfung des Fachkräftemangels
                                                                  • Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit

                                                                  Inhalt

                                                                  • Einführung einer Teilpension
                                                                  • Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen

                                                                  • die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters;
                                                                  • eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen;
                                                                  • den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.

                                                                  Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion