oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Adressänderung: Vereinsregister
Vereine sind verpflichtet, eine Änderung der Zustellanschrift innerhalb der Gemeinde mittels einer formlosen Mitteilung zu melden. Die Verlegung des Vereinssitzes in eine andere Gemeinde gilt als Statutenänderung und muss der Behörde ebenfalls schriftlich angezeigt werden.
Eine Änderung der Zustellanschrift des Vereins muss der Vereinsbehörde innerhalb von vier Wochen schriftlich mitgeteilt werden.
Die Bekanntgabe einer Adressänderung bei einer organschaftlichen Vertreterin/einem organschaftlichen Vertreter wird empfohlen, um die Aktualität der Daten im Vereinsregister zu gewährleisten.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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