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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Leben in der Stadt Herzogenburg

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

    An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

    • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
    • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

    Hinweis:

    Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

    Hundekot

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
    Barockstraße 25
    3130 Herzogenburg

    Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

    Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

    13. März 2023 bis 11. November 2023:

    • Montag bis Freitag
      • 13 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 9 bis 12 Uhr

    13. November 2023 bis 16. März 2024:

    • Freitag
      • 13 bis 16 Uhr
    • Samstag
      • 9 bis 12 Uhr

    Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
    An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

    • 17. Juli 2023
    • 11. August 2023
    • 8. September 2023
    • 13. Oktober 2023
    • 10. November 2023
    • 15. Dezember 2023

    Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

    • 7. November 2023

    Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

    Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

    Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Herzogenburg
    Rathausplatz 8
    3130 Herzogenburg

    Telefon: +43 27 82 833 15
    Fax: +43 27 82 833 15 / 92

    E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

    Amtsstunden:

    • Montag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 12:30 bis 15:45 Uhr
    • Dienstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 12:30 bis 14:30 Uhr
    • Mittwoch
      • 7 bis 12 Uhr
      • 12:30 bis 18:30 Uhr
    • Donnerstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 12:30 bis 14:15 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Montag
      • 13 bis 15:45 Uhr
    • Mittwoch
      •  13 bis 18:30 Uhr

    Homepage

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Stadt Herzogenburg

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

      verboten:

      • täglich
        • 20 bis 8 Uhr
      • Samstag
        • ab 17 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

      An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

      • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
      • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

      Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

      Hinweis:

      Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

      Hundekot

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Stadt

      Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
      Barockstraße 25
      3130 Herzogenburg

      Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

      Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

      13. März 2023 bis 11. November 2023:

      • Montag bis Freitag
        • 13 bis 18 Uhr
      • Samstag
        • 9 bis 12 Uhr

      13. November 2023 bis 16. März 2024:

      • Freitag
        • 13 bis 16 Uhr
      • Samstag
        • 9 bis 12 Uhr

      Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
      An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

      • 17. Juli 2023
      • 11. August 2023
      • 8. September 2023
      • 13. Oktober 2023
      • 10. November 2023
      • 15. Dezember 2023

      Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

      • 7. November 2023

      Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

      Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

      Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

      Kontaktdaten der Stadt

      Stadtgemeinde Herzogenburg
      Rathausplatz 8
      3130 Herzogenburg

      Telefon: +43 27 82 833 15
      Fax: +43 27 82 833 15 / 92

      E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

      Amtsstunden:

      • Montag
        • 7 bis 12 Uhr
        • 12:30 bis 15:45 Uhr
      • Dienstag
        • 7 bis 12 Uhr
        • 12:30 bis 14:30 Uhr
      • Mittwoch
        • 7 bis 12 Uhr
        • 12:30 bis 18:30 Uhr
      • Donnerstag
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        • 12:30 bis 14:15 Uhr
      • Freitag
        • 7 bis 12 Uhr

      Parteienverkehr:

      • Montag bis Freitag
        • 8 bis 12 Uhr
      • Montag
        • 13 bis 15:45 Uhr
      • Mittwoch
        •  13 bis 18:30 Uhr

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      Rechtsgrundlagen

      Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Stadt Herzogenburg

        Hinweis:

        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

        verboten:

        • täglich
          • 20 bis 8 Uhr
        • Samstag
          • ab 17 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

        An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

        • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
        • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

        Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

        Hinweis:

        Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

        Hundekot

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Stadt

        Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
        Barockstraße 25
        3130 Herzogenburg

        Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

        Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

        13. März 2023 bis 11. November 2023:

        • Montag bis Freitag
          • 13 bis 18 Uhr
        • Samstag
          • 9 bis 12 Uhr

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          • 9 bis 12 Uhr

        Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
        An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

        • 17. Juli 2023
        • 11. August 2023
        • 8. September 2023
        • 13. Oktober 2023
        • 10. November 2023
        • 15. Dezember 2023

        Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

        • 7. November 2023

        Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

        Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

        Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

        Kontaktdaten der Stadt

        Stadtgemeinde Herzogenburg
        Rathausplatz 8
        3130 Herzogenburg

        Telefon: +43 27 82 833 15
        Fax: +43 27 82 833 15 / 92

        E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

        Amtsstunden:

        • Montag
          • 7 bis 12 Uhr
          • 12:30 bis 15:45 Uhr
        • Dienstag
          • 7 bis 12 Uhr
          • 12:30 bis 14:30 Uhr
        • Mittwoch
          • 7 bis 12 Uhr
          • 12:30 bis 18:30 Uhr
        • Donnerstag
          • 7 bis 12 Uhr
          • 12:30 bis 14:15 Uhr
        • Freitag
          • 7 bis 12 Uhr

        Parteienverkehr:

        • Montag bis Freitag
          • 8 bis 12 Uhr
        • Montag
          • 13 bis 15:45 Uhr
        • Mittwoch
          •  13 bis 18:30 Uhr

        Homepage

        Rechtsgrundlagen

        Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Stadt Herzogenburg

          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

          verboten:

          • täglich
            • 20 bis 8 Uhr
          • Samstag
            • ab 17 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

          An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

          • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
          • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

          Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

          Hinweis:

          Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

          Hundekot

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Stadt

          Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
          Barockstraße 25
          3130 Herzogenburg

          Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

          Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

          13. März 2023 bis 11. November 2023:

          • Montag bis Freitag
            • 13 bis 18 Uhr
          • Samstag
            • 9 bis 12 Uhr

          13. November 2023 bis 16. März 2024:

          • Freitag
            • 13 bis 16 Uhr
          • Samstag
            • 9 bis 12 Uhr

          Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
          An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

          • 17. Juli 2023
          • 11. August 2023
          • 8. September 2023
          • 13. Oktober 2023
          • 10. November 2023
          • 15. Dezember 2023

          Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

          • 7. November 2023

          Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

          Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

          Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

          Kontaktdaten der Stadt

          Stadtgemeinde Herzogenburg
          Rathausplatz 8
          3130 Herzogenburg

          Telefon: +43 27 82 833 15
          Fax: +43 27 82 833 15 / 92

          E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

          Amtsstunden:

          • Montag
            • 7 bis 12 Uhr
            • 12:30 bis 15:45 Uhr
          • Dienstag
            • 7 bis 12 Uhr
            • 12:30 bis 14:30 Uhr
          • Mittwoch
            • 7 bis 12 Uhr
            • 12:30 bis 18:30 Uhr
          • Donnerstag
            • 7 bis 12 Uhr
            • 12:30 bis 14:15 Uhr
          • Freitag
            • 7 bis 12 Uhr

          Parteienverkehr:

          • Montag bis Freitag
            • 8 bis 12 Uhr
          • Montag
            • 13 bis 15:45 Uhr
          • Mittwoch
            •  13 bis 18:30 Uhr

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          • oesterreich.gv.at-Redaktion

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            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

            verboten:

            • täglich
              • 20 bis 8 Uhr
            • Samstag
              • ab 17 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

            An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

            • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
            • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

            Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

            Hinweis:

            Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

            Hundekot

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Stadt

            Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
            Barockstraße 25
            3130 Herzogenburg

            Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

            Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

            13. März 2023 bis 11. November 2023:

            • Montag bis Freitag
              • 13 bis 18 Uhr
            • Samstag
              • 9 bis 12 Uhr

            13. November 2023 bis 16. März 2024:

            • Freitag
              • 13 bis 16 Uhr
            • Samstag
              • 9 bis 12 Uhr

            Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
            An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

            • 17. Juli 2023
            • 11. August 2023
            • 8. September 2023
            • 13. Oktober 2023
            • 10. November 2023
            • 15. Dezember 2023

            Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

            • 7. November 2023

            Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

            Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

            Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

            Kontaktdaten der Stadt

            Stadtgemeinde Herzogenburg
            Rathausplatz 8
            3130 Herzogenburg

            Telefon: +43 27 82 833 15
            Fax: +43 27 82 833 15 / 92

            E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

            Amtsstunden:

            • Montag
              • 7 bis 12 Uhr
              • 12:30 bis 15:45 Uhr
            • Dienstag
              • 7 bis 12 Uhr
              • 12:30 bis 14:30 Uhr
            • Mittwoch
              • 7 bis 12 Uhr
              • 12:30 bis 18:30 Uhr
            • Donnerstag
              • 7 bis 12 Uhr
              • 12:30 bis 14:15 Uhr
            • Freitag
              • 7 bis 12 Uhr

            Parteienverkehr:

            • Montag bis Freitag
              • 8 bis 12 Uhr
            • Montag
              • 13 bis 15:45 Uhr
            • Mittwoch
              •  13 bis 18:30 Uhr

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            Rechtsgrundlagen

            Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Leben in der Stadt Herzogenburg

              Hinweis:

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

              verboten:

              • täglich
                • 20 bis 8 Uhr
              • Samstag
                • ab 17 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

              An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

              • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
              • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

              Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

              Hinweis:

              Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

              Hundekot

              Landesgesetzliche Bestimmung:
              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentrum der Stadt

              Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
              Barockstraße 25
              3130 Herzogenburg

              Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

              Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

              13. März 2023 bis 11. November 2023:

              • Montag bis Freitag
                • 13 bis 18 Uhr
              • Samstag
                • 9 bis 12 Uhr

              13. November 2023 bis 16. März 2024:

              • Freitag
                • 13 bis 16 Uhr
              • Samstag
                • 9 bis 12 Uhr

              Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
              An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

              • 17. Juli 2023
              • 11. August 2023
              • 8. September 2023
              • 13. Oktober 2023
              • 10. November 2023
              • 15. Dezember 2023

              Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

              • 7. November 2023

              Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

              Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

              Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

              Kontaktdaten der Stadt

              Stadtgemeinde Herzogenburg
              Rathausplatz 8
              3130 Herzogenburg

              Telefon: +43 27 82 833 15
              Fax: +43 27 82 833 15 / 92

              E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

              Amtsstunden:

              • Montag
                • 7 bis 12 Uhr
                • 12:30 bis 15:45 Uhr
              • Dienstag
                • 7 bis 12 Uhr
                • 12:30 bis 14:30 Uhr
              • Mittwoch
                • 7 bis 12 Uhr
                • 12:30 bis 18:30 Uhr
              • Donnerstag
                • 7 bis 12 Uhr
                • 12:30 bis 14:15 Uhr
              • Freitag
                • 7 bis 12 Uhr

              Parteienverkehr:

              • Montag bis Freitag
                • 8 bis 12 Uhr
              • Montag
                • 13 bis 15:45 Uhr
              • Mittwoch
                •  13 bis 18:30 Uhr

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              Rechtsgrundlagen

              Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
              Für den Inhalt verantwortlich:
              • Die zuständige Gemeinde|
              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                Leben in der Stadt Herzogenburg

                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                verboten:

                • täglich
                  • 20 bis 8 Uhr
                • Samstag
                  • ab 17 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                Hinweis:

                Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                Hundekot

                Landesgesetzliche Bestimmung:
                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Stadt

                Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                Barockstraße 25
                3130 Herzogenburg

                Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                13. März 2023 bis 11. November 2023:

                • Montag bis Freitag
                  • 13 bis 18 Uhr
                • Samstag
                  • 9 bis 12 Uhr

                13. November 2023 bis 16. März 2024:

                • Freitag
                  • 13 bis 16 Uhr
                • Samstag
                  • 9 bis 12 Uhr

                Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                • 17. Juli 2023
                • 11. August 2023
                • 8. September 2023
                • 13. Oktober 2023
                • 10. November 2023
                • 15. Dezember 2023

                Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                • 7. November 2023

                Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                Kontaktdaten der Stadt

                Stadtgemeinde Herzogenburg
                Rathausplatz 8
                3130 Herzogenburg

                Telefon: +43 27 82 833 15
                Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                Amtsstunden:

                • Montag
                  • 7 bis 12 Uhr
                  • 12:30 bis 15:45 Uhr
                • Dienstag
                  • 7 bis 12 Uhr
                  • 12:30 bis 14:30 Uhr
                • Mittwoch
                  • 7 bis 12 Uhr
                  • 12:30 bis 18:30 Uhr
                • Donnerstag
                  • 7 bis 12 Uhr
                  • 12:30 bis 14:15 Uhr
                • Freitag
                  • 7 bis 12 Uhr

                Parteienverkehr:

                • Montag bis Freitag
                  • 8 bis 12 Uhr
                • Montag
                  • 13 bis 15:45 Uhr
                • Mittwoch
                  •  13 bis 18:30 Uhr

                Homepage

                Rechtsgrundlagen

                Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                Für den Inhalt verantwortlich:
                • Die zuständige Gemeinde|
                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Stadt Herzogenburg

                  Hinweis:

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                  verboten:

                  • täglich
                    • 20 bis 8 Uhr
                  • Samstag
                    • ab 17 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                  An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                  • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                  • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                  Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                  Hinweis:

                  Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                  Hundekot

                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Stadt

                  Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                  Barockstraße 25
                  3130 Herzogenburg

                  Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                  Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                  13. März 2023 bis 11. November 2023:

                  • Montag bis Freitag
                    • 13 bis 18 Uhr
                  • Samstag
                    • 9 bis 12 Uhr

                  13. November 2023 bis 16. März 2024:

                  • Freitag
                    • 13 bis 16 Uhr
                  • Samstag
                    • 9 bis 12 Uhr

                  Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                  An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                  • 17. Juli 2023
                  • 11. August 2023
                  • 8. September 2023
                  • 13. Oktober 2023
                  • 10. November 2023
                  • 15. Dezember 2023

                  Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                  • 7. November 2023

                  Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                  Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                  Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                  Kontaktdaten der Stadt

                  Stadtgemeinde Herzogenburg
                  Rathausplatz 8
                  3130 Herzogenburg

                  Telefon: +43 27 82 833 15
                  Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                  E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                  Amtsstunden:

                  • Montag
                    • 7 bis 12 Uhr
                    • 12:30 bis 15:45 Uhr
                  • Dienstag
                    • 7 bis 12 Uhr
                    • 12:30 bis 14:30 Uhr
                  • Mittwoch
                    • 7 bis 12 Uhr
                    • 12:30 bis 18:30 Uhr
                  • Donnerstag
                    • 7 bis 12 Uhr
                    • 12:30 bis 14:15 Uhr
                  • Freitag
                    • 7 bis 12 Uhr

                  Parteienverkehr:

                  • Montag bis Freitag
                    • 8 bis 12 Uhr
                  • Montag
                    • 13 bis 15:45 Uhr
                  • Mittwoch
                    •  13 bis 18:30 Uhr

                  Homepage

                  Rechtsgrundlagen

                  Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                  Für den Inhalt verantwortlich:
                  • Die zuständige Gemeinde|
                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Stadt Herzogenburg

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                    verboten:

                    • täglich
                      • 20 bis 8 Uhr
                    • Samstag
                      • ab 17 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                    An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                    • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                    • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                    Hinweis:

                    Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                    Hundekot

                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Stadt

                    Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                    Barockstraße 25
                    3130 Herzogenburg

                    Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                    Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                    13. März 2023 bis 11. November 2023:

                    • Montag bis Freitag
                      • 13 bis 18 Uhr
                    • Samstag
                      • 9 bis 12 Uhr

                    13. November 2023 bis 16. März 2024:

                    • Freitag
                      • 13 bis 16 Uhr
                    • Samstag
                      • 9 bis 12 Uhr

                    Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                    An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                    • 17. Juli 2023
                    • 11. August 2023
                    • 8. September 2023
                    • 13. Oktober 2023
                    • 10. November 2023
                    • 15. Dezember 2023

                    Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                    • 7. November 2023

                    Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                    Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                    Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                    Kontaktdaten der Stadt

                    Stadtgemeinde Herzogenburg
                    Rathausplatz 8
                    3130 Herzogenburg

                    Telefon: +43 27 82 833 15
                    Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                    E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                    Amtsstunden:

                    • Montag
                      • 7 bis 12 Uhr
                      • 12:30 bis 15:45 Uhr
                    • Dienstag
                      • 7 bis 12 Uhr
                      • 12:30 bis 14:30 Uhr
                    • Mittwoch
                      • 7 bis 12 Uhr
                      • 12:30 bis 18:30 Uhr
                    • Donnerstag
                      • 7 bis 12 Uhr
                      • 12:30 bis 14:15 Uhr
                    • Freitag
                      • 7 bis 12 Uhr

                    Parteienverkehr:

                    • Montag bis Freitag
                      • 8 bis 12 Uhr
                    • Montag
                      • 13 bis 15:45 Uhr
                    • Mittwoch
                      •  13 bis 18:30 Uhr

                    Homepage

                    Rechtsgrundlagen

                    Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Stadt Herzogenburg

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                      verboten:

                      • täglich
                        • 20 bis 8 Uhr
                      • Samstag
                        • ab 17 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                      An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                      • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                      • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                      Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                      Hinweis:

                      Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                      Hundekot

                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Stadt

                      Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                      Barockstraße 25
                      3130 Herzogenburg

                      Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                      Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                      13. März 2023 bis 11. November 2023:

                      • Montag bis Freitag
                        • 13 bis 18 Uhr
                      • Samstag
                        • 9 bis 12 Uhr

                      13. November 2023 bis 16. März 2024:

                      • Freitag
                        • 13 bis 16 Uhr
                      • Samstag
                        • 9 bis 12 Uhr

                      Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                      An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                      • 17. Juli 2023
                      • 11. August 2023
                      • 8. September 2023
                      • 13. Oktober 2023
                      • 10. November 2023
                      • 15. Dezember 2023

                      Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                      • 7. November 2023

                      Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                      Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                      Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                      Kontaktdaten der Stadt

                      Stadtgemeinde Herzogenburg
                      Rathausplatz 8
                      3130 Herzogenburg

                      Telefon: +43 27 82 833 15
                      Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                      E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                      Amtsstunden:

                      • Montag
                        • 7 bis 12 Uhr
                        • 12:30 bis 15:45 Uhr
                      • Dienstag
                        • 7 bis 12 Uhr
                        • 12:30 bis 14:30 Uhr
                      • Mittwoch
                        • 7 bis 12 Uhr
                        • 12:30 bis 18:30 Uhr
                      • Donnerstag
                        • 7 bis 12 Uhr
                        • 12:30 bis 14:15 Uhr
                      • Freitag
                        • 7 bis 12 Uhr

                      Parteienverkehr:

                      • Montag bis Freitag
                        • 8 bis 12 Uhr
                      • Montag
                        • 13 bis 15:45 Uhr
                      • Mittwoch
                        •  13 bis 18:30 Uhr

                      Homepage

                      Rechtsgrundlagen

                      Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Stadt Herzogenburg

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                        verboten:

                        • täglich
                          • 20 bis 8 Uhr
                        • Samstag
                          • ab 17 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                        An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                        • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                        • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                        Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                        Hinweis:

                        Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                        Hundekot

                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Stadt

                        Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                        Barockstraße 25
                        3130 Herzogenburg

                        Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                        Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                        13. März 2023 bis 11. November 2023:

                        • Montag bis Freitag
                          • 13 bis 18 Uhr
                        • Samstag
                          • 9 bis 12 Uhr

                        13. November 2023 bis 16. März 2024:

                        • Freitag
                          • 13 bis 16 Uhr
                        • Samstag
                          • 9 bis 12 Uhr

                        Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                        An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                        • 17. Juli 2023
                        • 11. August 2023
                        • 8. September 2023
                        • 13. Oktober 2023
                        • 10. November 2023
                        • 15. Dezember 2023

                        Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                        • 7. November 2023

                        Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                        Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                        Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                        Kontaktdaten der Stadt

                        Stadtgemeinde Herzogenburg
                        Rathausplatz 8
                        3130 Herzogenburg

                        Telefon: +43 27 82 833 15
                        Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                        E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                        Amtsstunden:

                        • Montag
                          • 7 bis 12 Uhr
                          • 12:30 bis 15:45 Uhr
                        • Dienstag
                          • 7 bis 12 Uhr
                          • 12:30 bis 14:30 Uhr
                        • Mittwoch
                          • 7 bis 12 Uhr
                          • 12:30 bis 18:30 Uhr
                        • Donnerstag
                          • 7 bis 12 Uhr
                          • 12:30 bis 14:15 Uhr
                        • Freitag
                          • 7 bis 12 Uhr

                        Parteienverkehr:

                        • Montag bis Freitag
                          • 8 bis 12 Uhr
                        • Montag
                          • 13 bis 15:45 Uhr
                        • Mittwoch
                          •  13 bis 18:30 Uhr

                        Homepage

                        Rechtsgrundlagen

                        Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Stadt Herzogenburg

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                          verboten:

                          • täglich
                            • 20 bis 8 Uhr
                          • Samstag
                            • ab 17 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                          An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                          • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                          • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                          Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                          Hinweis:

                          Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                          Hundekot

                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Stadt

                          Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                          Barockstraße 25
                          3130 Herzogenburg

                          Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                          Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                          13. März 2023 bis 11. November 2023:

                          • Montag bis Freitag
                            • 13 bis 18 Uhr
                          • Samstag
                            • 9 bis 12 Uhr

                          13. November 2023 bis 16. März 2024:

                          • Freitag
                            • 13 bis 16 Uhr
                          • Samstag
                            • 9 bis 12 Uhr

                          Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                          An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                          • 17. Juli 2023
                          • 11. August 2023
                          • 8. September 2023
                          • 13. Oktober 2023
                          • 10. November 2023
                          • 15. Dezember 2023

                          Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                          • 7. November 2023

                          Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                          Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                          Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                          Kontaktdaten der Stadt

                          Stadtgemeinde Herzogenburg
                          Rathausplatz 8
                          3130 Herzogenburg

                          Telefon: +43 27 82 833 15
                          Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                          E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                          Amtsstunden:

                          • Montag
                            • 7 bis 12 Uhr
                            • 12:30 bis 15:45 Uhr
                          • Dienstag
                            • 7 bis 12 Uhr
                            • 12:30 bis 14:30 Uhr
                          • Mittwoch
                            • 7 bis 12 Uhr
                            • 12:30 bis 18:30 Uhr
                          • Donnerstag
                            • 7 bis 12 Uhr
                            • 12:30 bis 14:15 Uhr
                          • Freitag
                            • 7 bis 12 Uhr

                          Parteienverkehr:

                          • Montag bis Freitag
                            • 8 bis 12 Uhr
                          • Montag
                            • 13 bis 15:45 Uhr
                          • Mittwoch
                            •  13 bis 18:30 Uhr

                          Homepage

                          Rechtsgrundlagen

                          Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Stadt Herzogenburg

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                            verboten:

                            • täglich
                              • 20 bis 8 Uhr
                            • Samstag
                              • ab 17 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                            An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                            • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                            • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                            Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                            Hinweis:

                            Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                            Hundekot

                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Stadt

                            Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                            Barockstraße 25
                            3130 Herzogenburg

                            Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                            Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                            13. März 2023 bis 11. November 2023:

                            • Montag bis Freitag
                              • 13 bis 18 Uhr
                            • Samstag
                              • 9 bis 12 Uhr

                            13. November 2023 bis 16. März 2024:

                            • Freitag
                              • 13 bis 16 Uhr
                            • Samstag
                              • 9 bis 12 Uhr

                            Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                            An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                            • 17. Juli 2023
                            • 11. August 2023
                            • 8. September 2023
                            • 13. Oktober 2023
                            • 10. November 2023
                            • 15. Dezember 2023

                            Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                            • 7. November 2023

                            Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                            Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                            Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                            Kontaktdaten der Stadt

                            Stadtgemeinde Herzogenburg
                            Rathausplatz 8
                            3130 Herzogenburg

                            Telefon: +43 27 82 833 15
                            Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                            E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                            Amtsstunden:

                            • Montag
                              • 7 bis 12 Uhr
                              • 12:30 bis 15:45 Uhr
                            • Dienstag
                              • 7 bis 12 Uhr
                              • 12:30 bis 14:30 Uhr
                            • Mittwoch
                              • 7 bis 12 Uhr
                              • 12:30 bis 18:30 Uhr
                            • Donnerstag
                              • 7 bis 12 Uhr
                              • 12:30 bis 14:15 Uhr
                            • Freitag
                              • 7 bis 12 Uhr

                            Parteienverkehr:

                            • Montag bis Freitag
                              • 8 bis 12 Uhr
                            • Montag
                              • 13 bis 15:45 Uhr
                            • Mittwoch
                              •  13 bis 18:30 Uhr

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                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Stadt Herzogenburg

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                              verboten:

                              • täglich
                                • 20 bis 8 Uhr
                              • Samstag
                                • ab 17 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                              An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                              • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                              • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                              Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                              Hinweis:

                              Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                              Hundekot

                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Stadt

                              Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                              Barockstraße 25
                              3130 Herzogenburg

                              Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                              Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                              13. März 2023 bis 11. November 2023:

                              • Montag bis Freitag
                                • 13 bis 18 Uhr
                              • Samstag
                                • 9 bis 12 Uhr

                              13. November 2023 bis 16. März 2024:

                              • Freitag
                                • 13 bis 16 Uhr
                              • Samstag
                                • 9 bis 12 Uhr

                              Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                              An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                              • 17. Juli 2023
                              • 11. August 2023
                              • 8. September 2023
                              • 13. Oktober 2023
                              • 10. November 2023
                              • 15. Dezember 2023

                              Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                              • 7. November 2023

                              Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                              Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                              Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                              Kontaktdaten der Stadt

                              Stadtgemeinde Herzogenburg
                              Rathausplatz 8
                              3130 Herzogenburg

                              Telefon: +43 27 82 833 15
                              Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                              E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                              Amtsstunden:

                              • Montag
                                • 7 bis 12 Uhr
                                • 12:30 bis 15:45 Uhr
                              • Dienstag
                                • 7 bis 12 Uhr
                                • 12:30 bis 14:30 Uhr
                              • Mittwoch
                                • 7 bis 12 Uhr
                                • 12:30 bis 18:30 Uhr
                              • Donnerstag
                                • 7 bis 12 Uhr
                                • 12:30 bis 14:15 Uhr
                              • Freitag
                                • 7 bis 12 Uhr

                              Parteienverkehr:

                              • Montag bis Freitag
                                • 8 bis 12 Uhr
                              • Montag
                                • 13 bis 15:45 Uhr
                              • Mittwoch
                                •  13 bis 18:30 Uhr

                              Homepage

                              Rechtsgrundlagen

                              Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Stadt Herzogenburg

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                verboten:

                                • täglich
                                  • 20 bis 8 Uhr
                                • Samstag
                                  • ab 17 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                Hinweis:

                                Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                Hundekot

                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Stadt

                                Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                Barockstraße 25
                                3130 Herzogenburg

                                Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 13 bis 18 Uhr
                                • Samstag
                                  • 9 bis 12 Uhr

                                13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                • Freitag
                                  • 13 bis 16 Uhr
                                • Samstag
                                  • 9 bis 12 Uhr

                                Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                • 17. Juli 2023
                                • 11. August 2023
                                • 8. September 2023
                                • 13. Oktober 2023
                                • 10. November 2023
                                • 15. Dezember 2023

                                Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                • 7. November 2023

                                Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                Kontaktdaten der Stadt

                                Stadtgemeinde Herzogenburg
                                Rathausplatz 8
                                3130 Herzogenburg

                                Telefon: +43 27 82 833 15
                                Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                Amtsstunden:

                                • Montag
                                  • 7 bis 12 Uhr
                                  • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                • Dienstag
                                  • 7 bis 12 Uhr
                                  • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                • Mittwoch
                                  • 7 bis 12 Uhr
                                  • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                • Donnerstag
                                  • 7 bis 12 Uhr
                                  • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                • Freitag
                                  • 7 bis 12 Uhr

                                Parteienverkehr:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                • Montag
                                  • 13 bis 15:45 Uhr
                                • Mittwoch
                                  •  13 bis 18:30 Uhr

                                Homepage

                                Rechtsgrundlagen

                                Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Stadt Herzogenburg

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                  verboten:

                                  • täglich
                                    • 20 bis 8 Uhr
                                  • Samstag
                                    • ab 17 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                  An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                  • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                  • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                  Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                  Hinweis:

                                  Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                  Hundekot

                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Stadt

                                  Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                  Barockstraße 25
                                  3130 Herzogenburg

                                  Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                  Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                  13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 13 bis 18 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 9 bis 12 Uhr

                                  13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                  • Freitag
                                    • 13 bis 16 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 9 bis 12 Uhr

                                  Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                  An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                  • 17. Juli 2023
                                  • 11. August 2023
                                  • 8. September 2023
                                  • 13. Oktober 2023
                                  • 10. November 2023
                                  • 15. Dezember 2023

                                  Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                  • 7. November 2023

                                  Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                  Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                  Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                  Kontaktdaten der Stadt

                                  Stadtgemeinde Herzogenburg
                                  Rathausplatz 8
                                  3130 Herzogenburg

                                  Telefon: +43 27 82 833 15
                                  Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                  E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                  Amtsstunden:

                                  • Montag
                                    • 7 bis 12 Uhr
                                    • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                  • Dienstag
                                    • 7 bis 12 Uhr
                                    • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                  • Mittwoch
                                    • 7 bis 12 Uhr
                                    • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                  • Donnerstag
                                    • 7 bis 12 Uhr
                                    • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 7 bis 12 Uhr

                                  Parteienverkehr:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                  • Montag
                                    • 13 bis 15:45 Uhr
                                  • Mittwoch
                                    •  13 bis 18:30 Uhr

                                  Homepage

                                  Rechtsgrundlagen

                                  Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Stadt Herzogenburg

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                    verboten:

                                    • täglich
                                      • 20 bis 8 Uhr
                                    • Samstag
                                      • ab 17 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                    An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                    • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                    • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                    Hinweis:

                                    Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                    Hundekot

                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Stadt

                                    Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                    Barockstraße 25
                                    3130 Herzogenburg

                                    Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                    Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                    13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 13 bis 18 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 9 bis 12 Uhr

                                    13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                    • Freitag
                                      • 13 bis 16 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 9 bis 12 Uhr

                                    Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                    An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                    • 17. Juli 2023
                                    • 11. August 2023
                                    • 8. September 2023
                                    • 13. Oktober 2023
                                    • 10. November 2023
                                    • 15. Dezember 2023

                                    Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                    • 7. November 2023

                                    Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                    Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                    Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                    Kontaktdaten der Stadt

                                    Stadtgemeinde Herzogenburg
                                    Rathausplatz 8
                                    3130 Herzogenburg

                                    Telefon: +43 27 82 833 15
                                    Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                    E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                    Amtsstunden:

                                    • Montag
                                      • 7 bis 12 Uhr
                                      • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                    • Dienstag
                                      • 7 bis 12 Uhr
                                      • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                    • Mittwoch
                                      • 7 bis 12 Uhr
                                      • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                    • Donnerstag
                                      • 7 bis 12 Uhr
                                      • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 7 bis 12 Uhr

                                    Parteienverkehr:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                    • Montag
                                      • 13 bis 15:45 Uhr
                                    • Mittwoch
                                      •  13 bis 18:30 Uhr

                                    Homepage

                                    Rechtsgrundlagen

                                    Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
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                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                      verboten:

                                      • täglich
                                        • 20 bis 8 Uhr
                                      • Samstag
                                        • ab 17 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                      An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                      • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                      • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                      Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                      Hinweis:

                                      Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                      Hundekot

                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Stadt

                                      Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                      Barockstraße 25
                                      3130 Herzogenburg

                                      Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                      Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                      13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 13 bis 18 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 9 bis 12 Uhr

                                      13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                      • Freitag
                                        • 13 bis 16 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 9 bis 12 Uhr

                                      Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                      An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                      • 17. Juli 2023
                                      • 11. August 2023
                                      • 8. September 2023
                                      • 13. Oktober 2023
                                      • 10. November 2023
                                      • 15. Dezember 2023

                                      Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                      • 7. November 2023

                                      Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                      Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                      Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                      Kontaktdaten der Stadt

                                      Stadtgemeinde Herzogenburg
                                      Rathausplatz 8
                                      3130 Herzogenburg

                                      Telefon: +43 27 82 833 15
                                      Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                      E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                      Amtsstunden:

                                      • Montag
                                        • 7 bis 12 Uhr
                                        • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                      • Dienstag
                                        • 7 bis 12 Uhr
                                        • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                      • Mittwoch
                                        • 7 bis 12 Uhr
                                        • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                      • Donnerstag
                                        • 7 bis 12 Uhr
                                        • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 7 bis 12 Uhr

                                      Parteienverkehr:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                      • Montag
                                        • 13 bis 15:45 Uhr
                                      • Mittwoch
                                        •  13 bis 18:30 Uhr

                                      Homepage

                                      Rechtsgrundlagen

                                      Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Stadt Herzogenburg

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                        verboten:

                                        • täglich
                                          • 20 bis 8 Uhr
                                        • Samstag
                                          • ab 17 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                        An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                        • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                        • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                        Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                        Hinweis:

                                        Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                        Hundekot

                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Stadt

                                        Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                        Barockstraße 25
                                        3130 Herzogenburg

                                        Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                        Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                        13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 13 bis 18 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 9 bis 12 Uhr

                                        13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                        • Freitag
                                          • 13 bis 16 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 9 bis 12 Uhr

                                        Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                        An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                        • 17. Juli 2023
                                        • 11. August 2023
                                        • 8. September 2023
                                        • 13. Oktober 2023
                                        • 10. November 2023
                                        • 15. Dezember 2023

                                        Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                        • 7. November 2023

                                        Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                        Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                        Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                        Kontaktdaten der Stadt

                                        Stadtgemeinde Herzogenburg
                                        Rathausplatz 8
                                        3130 Herzogenburg

                                        Telefon: +43 27 82 833 15
                                        Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                        E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                        Amtsstunden:

                                        • Montag
                                          • 7 bis 12 Uhr
                                          • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                        • Dienstag
                                          • 7 bis 12 Uhr
                                          • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                        • Mittwoch
                                          • 7 bis 12 Uhr
                                          • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                        • Donnerstag
                                          • 7 bis 12 Uhr
                                          • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 7 bis 12 Uhr

                                        Parteienverkehr:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                        • Montag
                                          • 13 bis 15:45 Uhr
                                        • Mittwoch
                                          •  13 bis 18:30 Uhr

                                        Homepage

                                        Rechtsgrundlagen

                                        Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Stadt Herzogenburg

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                          verboten:

                                          • täglich
                                            • 20 bis 8 Uhr
                                          • Samstag
                                            • ab 17 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                          An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                          • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                          • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                          Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                          Hinweis:

                                          Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                          Hundekot

                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Stadt

                                          Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                          Barockstraße 25
                                          3130 Herzogenburg

                                          Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                          Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                          13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 13 bis 18 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 9 bis 12 Uhr

                                          13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                          • Freitag
                                            • 13 bis 16 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 9 bis 12 Uhr

                                          Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                          An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                          • 17. Juli 2023
                                          • 11. August 2023
                                          • 8. September 2023
                                          • 13. Oktober 2023
                                          • 10. November 2023
                                          • 15. Dezember 2023

                                          Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                          • 7. November 2023

                                          Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                          Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                          Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                          Kontaktdaten der Stadt

                                          Stadtgemeinde Herzogenburg
                                          Rathausplatz 8
                                          3130 Herzogenburg

                                          Telefon: +43 27 82 833 15
                                          Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                          E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                          Amtsstunden:

                                          • Montag
                                            • 7 bis 12 Uhr
                                            • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                          • Dienstag
                                            • 7 bis 12 Uhr
                                            • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                          • Mittwoch
                                            • 7 bis 12 Uhr
                                            • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                          • Donnerstag
                                            • 7 bis 12 Uhr
                                            • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 7 bis 12 Uhr

                                          Parteienverkehr:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                          • Montag
                                            • 13 bis 15:45 Uhr
                                          • Mittwoch
                                            •  13 bis 18:30 Uhr

                                          Homepage

                                          Rechtsgrundlagen

                                          Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Stadt Herzogenburg

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                            verboten:

                                            • täglich
                                              • 20 bis 8 Uhr
                                            • Samstag
                                              • ab 17 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                            An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                            • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                            • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                            Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                            Hinweis:

                                            Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                            Hundekot

                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Stadt

                                            Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                            Barockstraße 25
                                            3130 Herzogenburg

                                            Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                            Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                            13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 13 bis 18 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 9 bis 12 Uhr

                                            13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                            • Freitag
                                              • 13 bis 16 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 9 bis 12 Uhr

                                            Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                            An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                            • 17. Juli 2023
                                            • 11. August 2023
                                            • 8. September 2023
                                            • 13. Oktober 2023
                                            • 10. November 2023
                                            • 15. Dezember 2023

                                            Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                            • 7. November 2023

                                            Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                            Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                            Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                            Kontaktdaten der Stadt

                                            Stadtgemeinde Herzogenburg
                                            Rathausplatz 8
                                            3130 Herzogenburg

                                            Telefon: +43 27 82 833 15
                                            Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                            E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                            Amtsstunden:

                                            • Montag
                                              • 7 bis 12 Uhr
                                              • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                            • Dienstag
                                              • 7 bis 12 Uhr
                                              • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                            • Mittwoch
                                              • 7 bis 12 Uhr
                                              • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                            • Donnerstag
                                              • 7 bis 12 Uhr
                                              • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 7 bis 12 Uhr

                                            Parteienverkehr:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                            • Montag
                                              • 13 bis 15:45 Uhr
                                            • Mittwoch
                                              •  13 bis 18:30 Uhr

                                            Homepage

                                            Rechtsgrundlagen

                                            Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Stadt Herzogenburg

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                              verboten:

                                              • täglich
                                                • 20 bis 8 Uhr
                                              • Samstag
                                                • ab 17 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                              An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                              • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                              • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                              Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                              Hinweis:

                                              Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                              Hundekot

                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Stadt

                                              Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                              Barockstraße 25
                                              3130 Herzogenburg

                                              Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                              Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                              13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 13 bis 18 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 9 bis 12 Uhr

                                              13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                              • Freitag
                                                • 13 bis 16 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 9 bis 12 Uhr

                                              Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                              An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                              • 17. Juli 2023
                                              • 11. August 2023
                                              • 8. September 2023
                                              • 13. Oktober 2023
                                              • 10. November 2023
                                              • 15. Dezember 2023

                                              Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                              • 7. November 2023

                                              Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                              Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                              Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                              Kontaktdaten der Stadt

                                              Stadtgemeinde Herzogenburg
                                              Rathausplatz 8
                                              3130 Herzogenburg

                                              Telefon: +43 27 82 833 15
                                              Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                              E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                              Amtsstunden:

                                              • Montag
                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                              • Dienstag
                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                              • Mittwoch
                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                              • Donnerstag
                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 7 bis 12 Uhr

                                              Parteienverkehr:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                              • Montag
                                                • 13 bis 15:45 Uhr
                                              • Mittwoch
                                                •  13 bis 18:30 Uhr

                                              Homepage

                                              Rechtsgrundlagen

                                              Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Stadt Herzogenburg

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                                verboten:

                                                • täglich
                                                  • 20 bis 8 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • ab 17 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                                An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                                • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                                • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                                Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                                Hinweis:

                                                Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                Hundekot

                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                                Barockstraße 25
                                                3130 Herzogenburg

                                                Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                                Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                                13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                                • Freitag
                                                  • 13 bis 16 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                                An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                                • 17. Juli 2023
                                                • 11. August 2023
                                                • 8. September 2023
                                                • 13. Oktober 2023
                                                • 10. November 2023
                                                • 15. Dezember 2023

                                                Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                                • 7. November 2023

                                                Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                                Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                                Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                                Kontaktdaten der Stadt

                                                Stadtgemeinde Herzogenburg
                                                Rathausplatz 8
                                                3130 Herzogenburg

                                                Telefon: +43 27 82 833 15
                                                Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                                E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                                Amtsstunden:

                                                • Montag
                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                  • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                                • Dienstag
                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                  • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                                • Mittwoch
                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                  • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                                • Donnerstag
                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                  • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 7 bis 12 Uhr

                                                Parteienverkehr:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                • Montag
                                                  • 13 bis 15:45 Uhr
                                                • Mittwoch
                                                  •  13 bis 18:30 Uhr

                                                Homepage

                                                Rechtsgrundlagen

                                                Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Stadt Herzogenburg

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                                  verboten:

                                                  • täglich
                                                    • 20 bis 8 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • ab 17 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                                  An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                                  • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                                  • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                                  Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                                  Hinweis:

                                                  Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                  Hundekot

                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                  Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                                  Barockstraße 25
                                                  3130 Herzogenburg

                                                  Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                                  Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                                  13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                  13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                                  • Freitag
                                                    • 13 bis 16 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                  Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                                  An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                                  • 17. Juli 2023
                                                  • 11. August 2023
                                                  • 8. September 2023
                                                  • 13. Oktober 2023
                                                  • 10. November 2023
                                                  • 15. Dezember 2023

                                                  Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                                  • 7. November 2023

                                                  Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                                  Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                                  Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                                  Kontaktdaten der Stadt

                                                  Stadtgemeinde Herzogenburg
                                                  Rathausplatz 8
                                                  3130 Herzogenburg

                                                  Telefon: +43 27 82 833 15
                                                  Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                                  E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                                  Amtsstunden:

                                                  • Montag
                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                    • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                                  • Dienstag
                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                    • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                                  • Mittwoch
                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                    • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                                  • Donnerstag
                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                    • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 7 bis 12 Uhr

                                                  Parteienverkehr:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                  • Montag
                                                    • 13 bis 15:45 Uhr
                                                  • Mittwoch
                                                    •  13 bis 18:30 Uhr

                                                  Homepage

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Stadt Herzogenburg

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                                    verboten:

                                                    • täglich
                                                      • 20 bis 8 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • ab 17 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                                    An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                                    • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                                    • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                                    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                                    Hinweis:

                                                    Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                    Hundekot

                                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                    Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                                    Barockstraße 25
                                                    3130 Herzogenburg

                                                    Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                                    Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                                    13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 13 bis 18 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 9 bis 12 Uhr

                                                    13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                                    • Freitag
                                                      • 13 bis 16 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 9 bis 12 Uhr

                                                    Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                                    An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                                    • 17. Juli 2023
                                                    • 11. August 2023
                                                    • 8. September 2023
                                                    • 13. Oktober 2023
                                                    • 10. November 2023
                                                    • 15. Dezember 2023

                                                    Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                                    • 7. November 2023

                                                    Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                                    Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                                    Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                                    Kontaktdaten der Stadt

                                                    Stadtgemeinde Herzogenburg
                                                    Rathausplatz 8
                                                    3130 Herzogenburg

                                                    Telefon: +43 27 82 833 15
                                                    Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                                    E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                                    Amtsstunden:

                                                    • Montag
                                                      • 7 bis 12 Uhr
                                                      • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                                    • Dienstag
                                                      • 7 bis 12 Uhr
                                                      • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                                    • Mittwoch
                                                      • 7 bis 12 Uhr
                                                      • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                                    • Donnerstag
                                                      • 7 bis 12 Uhr
                                                      • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 7 bis 12 Uhr

                                                    Parteienverkehr:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                    • Montag
                                                      • 13 bis 15:45 Uhr
                                                    • Mittwoch
                                                      •  13 bis 18:30 Uhr

                                                    Homepage

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Stadt Herzogenburg

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                                      verboten:

                                                      • täglich
                                                        • 20 bis 8 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • ab 17 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                                      An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                                      • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                                      • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                                      Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                                      Hinweis:

                                                      Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                      Hundekot

                                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                      Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                                      Barockstraße 25
                                                      3130 Herzogenburg

                                                      Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                                      Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                                      13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 13 bis 18 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 9 bis 12 Uhr

                                                      13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                                      • Freitag
                                                        • 13 bis 16 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 9 bis 12 Uhr

                                                      Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                                      An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                                      • 17. Juli 2023
                                                      • 11. August 2023
                                                      • 8. September 2023
                                                      • 13. Oktober 2023
                                                      • 10. November 2023
                                                      • 15. Dezember 2023

                                                      Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                                      • 7. November 2023

                                                      Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                                      Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                                      Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                                      Kontaktdaten der Stadt

                                                      Stadtgemeinde Herzogenburg
                                                      Rathausplatz 8
                                                      3130 Herzogenburg

                                                      Telefon: +43 27 82 833 15
                                                      Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                                      E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                                      Amtsstunden:

                                                      • Montag
                                                        • 7 bis 12 Uhr
                                                        • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                                      • Dienstag
                                                        • 7 bis 12 Uhr
                                                        • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                                      • Mittwoch
                                                        • 7 bis 12 Uhr
                                                        • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                                      • Donnerstag
                                                        • 7 bis 12 Uhr
                                                        • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 7 bis 12 Uhr

                                                      Parteienverkehr:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                      • Montag
                                                        • 13 bis 15:45 Uhr
                                                      • Mittwoch
                                                        •  13 bis 18:30 Uhr

                                                      Homepage

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Stadt Herzogenburg

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                                        verboten:

                                                        • täglich
                                                          • 20 bis 8 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • ab 17 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                                        An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                                        • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                                        • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                                        Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                                        Hinweis:

                                                        Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                        Hundekot

                                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                        Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                                        Barockstraße 25
                                                        3130 Herzogenburg

                                                        Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                                        Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                                        13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 13 bis 18 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 9 bis 12 Uhr

                                                        13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                                        • Freitag
                                                          • 13 bis 16 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 9 bis 12 Uhr

                                                        Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                                        An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                                        • 17. Juli 2023
                                                        • 11. August 2023
                                                        • 8. September 2023
                                                        • 13. Oktober 2023
                                                        • 10. November 2023
                                                        • 15. Dezember 2023

                                                        Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                                        • 7. November 2023

                                                        Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                                        Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                                        Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                                        Kontaktdaten der Stadt

                                                        Stadtgemeinde Herzogenburg
                                                        Rathausplatz 8
                                                        3130 Herzogenburg

                                                        Telefon: +43 27 82 833 15
                                                        Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                                        E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                                        Amtsstunden:

                                                        • Montag
                                                          • 7 bis 12 Uhr
                                                          • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                                        • Dienstag
                                                          • 7 bis 12 Uhr
                                                          • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                                        • Mittwoch
                                                          • 7 bis 12 Uhr
                                                          • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                                        • Donnerstag
                                                          • 7 bis 12 Uhr
                                                          • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 7 bis 12 Uhr

                                                        Parteienverkehr:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                        • Montag
                                                          • 13 bis 15:45 Uhr
                                                        • Mittwoch
                                                          •  13 bis 18:30 Uhr

                                                        Homepage

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Stadt Herzogenburg

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                                          verboten:

                                                          • täglich
                                                            • 20 bis 8 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • ab 17 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                                          An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                                          • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                                          • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                                          Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                                          Hinweis:

                                                          Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                          Hundekot

                                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                          Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                                          Barockstraße 25
                                                          3130 Herzogenburg

                                                          Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                                          Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                                          13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 13 bis 18 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 9 bis 12 Uhr

                                                          13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                                          • Freitag
                                                            • 13 bis 16 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 9 bis 12 Uhr

                                                          Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                                          An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                                          • 17. Juli 2023
                                                          • 11. August 2023
                                                          • 8. September 2023
                                                          • 13. Oktober 2023
                                                          • 10. November 2023
                                                          • 15. Dezember 2023

                                                          Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                                          • 7. November 2023

                                                          Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                                          Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                                          Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                                          Kontaktdaten der Stadt

                                                          Stadtgemeinde Herzogenburg
                                                          Rathausplatz 8
                                                          3130 Herzogenburg

                                                          Telefon: +43 27 82 833 15
                                                          Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                                          E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                                          Amtsstunden:

                                                          • Montag
                                                            • 7 bis 12 Uhr
                                                            • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                                          • Dienstag
                                                            • 7 bis 12 Uhr
                                                            • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                                          • Mittwoch
                                                            • 7 bis 12 Uhr
                                                            • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                                          • Donnerstag
                                                            • 7 bis 12 Uhr
                                                            • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 7 bis 12 Uhr

                                                          Parteienverkehr:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                          • Montag
                                                            • 13 bis 15:45 Uhr
                                                          • Mittwoch
                                                            •  13 bis 18:30 Uhr

                                                          Homepage

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Stadt Herzogenburg

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                                            verboten:

                                                            • täglich
                                                              • 20 bis 8 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • ab 17 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                                            An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                                            • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                                            • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                                            Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                                            Hinweis:

                                                            Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                            Hundekot

                                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                            Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                                            Barockstraße 25
                                                            3130 Herzogenburg

                                                            Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                                            Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                                            13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 13 bis 18 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 9 bis 12 Uhr

                                                            13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                                            • Freitag
                                                              • 13 bis 16 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 9 bis 12 Uhr

                                                            Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                                            An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                                            • 17. Juli 2023
                                                            • 11. August 2023
                                                            • 8. September 2023
                                                            • 13. Oktober 2023
                                                            • 10. November 2023
                                                            • 15. Dezember 2023

                                                            Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                                            • 7. November 2023

                                                            Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                                            Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                                            Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                                            Kontaktdaten der Stadt

                                                            Stadtgemeinde Herzogenburg
                                                            Rathausplatz 8
                                                            3130 Herzogenburg

                                                            Telefon: +43 27 82 833 15
                                                            Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                                            E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                                            Amtsstunden:

                                                            • Montag
                                                              • 7 bis 12 Uhr
                                                              • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                                            • Dienstag
                                                              • 7 bis 12 Uhr
                                                              • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                                            • Mittwoch
                                                              • 7 bis 12 Uhr
                                                              • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                                            • Donnerstag
                                                              • 7 bis 12 Uhr
                                                              • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 7 bis 12 Uhr

                                                            Parteienverkehr:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                            • Montag
                                                              • 13 bis 15:45 Uhr
                                                            • Mittwoch
                                                              •  13 bis 18:30 Uhr

                                                            Homepage

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Stadt Herzogenburg

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                                              verboten:

                                                              • täglich
                                                                • 20 bis 8 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • ab 17 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                                              An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                                              • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                                              • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                                              Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                                              Hinweis:

                                                              Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                              Hundekot

                                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                              Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                                              Barockstraße 25
                                                              3130 Herzogenburg

                                                              Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                                              Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                                              13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 13 bis 18 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 9 bis 12 Uhr

                                                              13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                                              • Freitag
                                                                • 13 bis 16 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 9 bis 12 Uhr

                                                              Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                                              An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                                              • 17. Juli 2023
                                                              • 11. August 2023
                                                              • 8. September 2023
                                                              • 13. Oktober 2023
                                                              • 10. November 2023
                                                              • 15. Dezember 2023

                                                              Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                                              • 7. November 2023

                                                              Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                                              Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                                              Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                                              Kontaktdaten der Stadt

                                                              Stadtgemeinde Herzogenburg
                                                              Rathausplatz 8
                                                              3130 Herzogenburg

                                                              Telefon: +43 27 82 833 15
                                                              Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                                              E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                                              Amtsstunden:

                                                              • Montag
                                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                                • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                                              • Dienstag
                                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                                • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                                              • Mittwoch
                                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                                • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                                              • Donnerstag
                                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                                • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 7 bis 12 Uhr

                                                              Parteienverkehr:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                              • Montag
                                                                • 13 bis 15:45 Uhr
                                                              • Mittwoch
                                                                •  13 bis 18:30 Uhr

                                                              Homepage

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Stadt Herzogenburg

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                                                verboten:

                                                                • täglich
                                                                  • 20 bis 8 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • ab 17 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                                                An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                                                • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                                                • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                                                Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                                                Hinweis:

                                                                Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                                Hundekot

                                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                                Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                                                Barockstraße 25
                                                                3130 Herzogenburg

                                                                Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                                                Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                                                13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                                13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                                                • Freitag
                                                                  • 13 bis 16 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                                Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                                                An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                                                • 17. Juli 2023
                                                                • 11. August 2023
                                                                • 8. September 2023
                                                                • 13. Oktober 2023
                                                                • 10. November 2023
                                                                • 15. Dezember 2023

                                                                Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                                                • 7. November 2023

                                                                Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                                                Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                                                Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                                                Kontaktdaten der Stadt

                                                                Stadtgemeinde Herzogenburg
                                                                Rathausplatz 8
                                                                3130 Herzogenburg

                                                                Telefon: +43 27 82 833 15
                                                                Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                                                E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                                                Amtsstunden:

                                                                • Montag
                                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                                  • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                                                • Dienstag
                                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                                  • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                                                • Mittwoch
                                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                                  • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                                                • Donnerstag
                                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                                  • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 7 bis 12 Uhr

                                                                Parteienverkehr:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                • Montag
                                                                  • 13 bis 15:45 Uhr
                                                                • Mittwoch
                                                                  •  13 bis 18:30 Uhr

                                                                Homepage

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                Letzte Aktualisierung: 15.06.2023
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Stadt Herzogenburg

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

                                                                  verboten:

                                                                  • täglich
                                                                    • 20 bis 8 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • ab 17 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen eine rötliche Hundemarke tragen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt oder in der zuständigen Ortsvorstehung. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: +43 2782 83315 / 71.

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und muss das Tier in einer Weise führen und verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

                                                                  An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

                                                                  • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
                                                                  • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

                                                                  Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

                                                                  Hundekot

                                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                                  Altstoffsammelzentrum bei der Bodenaushubdeponie Unterwinden
                                                                  Barockstraße 25
                                                                  3130 Herzogenburg

                                                                  Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt

                                                                  Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum:

                                                                  13. März 2023 bis 11. November 2023:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                                  13. November 2023 bis 16. März 2024:

                                                                  • Freitag
                                                                    • 13 bis 16 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                                  Öffnungszeiten Problemstoffe (Bauhof, Kremser Straße 30, 3130 Herzogenburg)
                                                                  An folgenden Tagen von 15 bis 18 Uhr:

                                                                  • 17. Juli 2023
                                                                  • 11. August 2023
                                                                  • 8. September 2023
                                                                  • 13. Oktober 2023
                                                                  • 10. November 2023
                                                                  • 15. Dezember 2023

                                                                  Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnittabholung (gegen Voranmeldung unter +43 2782 83315 / 77):

                                                                  • 7. November 2023

                                                                  Kostenpflichtig: 16,00 Euro/

                                                                  Holz wird auch am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den angegebenen Öffnungszeiten kostenpflichtig (85,00 Euro/Tonne) übernommen. Größere Mengen können direkt bei der Fa. HOLZ-REC, Winkelfeldgasse 11, 3130 Herzogenburg, Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr abgegeben werden.

                                                                  Alte oder kaputte Kühlschränke, TV-Geräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und alle weiteren elektrischen Haushaltsgeräte können entweder beim Händler zurückgegeben oder am Altstoffsammelzentrum der Stadtgemeinde Herzogenburg während den Öffnungszeiten entsorgt werden.

                                                                  Kontaktdaten der Stadt

                                                                  Stadtgemeinde Herzogenburg
                                                                  Rathausplatz 8
                                                                  3130 Herzogenburg

                                                                  Telefon: +43 27 82 833 15
                                                                  Fax: +43 27 82 833 15 / 92

                                                                  E-Mail: stadtgemeinde@gde.herzogenburg.at

                                                                  Amtsstunden:

                                                                  • Montag
                                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                                    • 12:30 bis 15:45 Uhr
                                                                  • Dienstag
                                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                                    • 12:30 bis 14:30 Uhr
                                                                  • Mittwoch
                                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                                    • 12:30 bis 18:30 Uhr
                                                                  • Donnerstag
                                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                                    • 12:30 bis 14:15 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 7 bis 12 Uhr

                                                                  Parteienverkehr:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • Montag
                                                                    • 13 bis 15:45 Uhr
                                                                  • Mittwoch
                                                                    •  13 bis 18:30 Uhr

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