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    Begriffe mit M

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    Minderjährigkeit

    Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind minderjährig.

    Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.

    Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                    Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.

                                                    Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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                                                      Begriffe mit M

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                                                      Minderjährigkeit

                                                      Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind minderjährig.

                                                      Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.

                                                      Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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                                                        Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind minderjährig.

                                                        Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.

                                                        Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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                                                          Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.

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                                                            Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind minderjährig.

                                                            Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.

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                                                              Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind minderjährig.

                                                              Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.

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                                                                Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind minderjährig.

                                                                Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.

                                                                Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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                                                                  Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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