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    Begriffe mit H

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Hauptwohnsitz

    Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

    Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

    Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

    • Aufenthaltsdauer
    • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
    • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

    Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

    Hinweis:

    Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

    Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

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      Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

      • Aufenthaltsdauer
      • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
      • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

      Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

      Hinweis:

      Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

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        • Aufenthaltsdauer
        • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
        • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

        Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

        Hinweis:

        Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

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          Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

          Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

          Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

          • Aufenthaltsdauer
          • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
          • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

          Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

          Hinweis:

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            • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

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              • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
              • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

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                • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

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                  • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

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                    • Aufenthaltsdauer
                    • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                    • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

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                    Hinweis:

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                          • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                          • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

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                            • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
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                              Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                              • Aufenthaltsdauer
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                              • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

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                                  Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                  • Aufenthaltsdauer
                                  • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                  • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                  Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                  Hinweis:

                                  Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

                                  Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                  Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
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                                    Hauptwohnsitz

                                    Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                    Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                    Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                    • Aufenthaltsdauer
                                    • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                    • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                    Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                    Hinweis:

                                    Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

                                    Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                      Hauptwohnsitz

                                      Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                      Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                      Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                      • Aufenthaltsdauer
                                      • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                      • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                      Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                      Hinweis:

                                      Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

                                      Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                        Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                        Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                        • Aufenthaltsdauer
                                        • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                        • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                        Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                        Hinweis:

                                        Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

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                                          Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                          Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                          Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                          • Aufenthaltsdauer
                                          • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                          • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                          Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                          Hinweis:

                                          Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

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                                            Hauptwohnsitz

                                            Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                            Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                            Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                            • Aufenthaltsdauer
                                            • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                            • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                            Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                            Hinweis:

                                            Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

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                                              Hauptwohnsitz

                                              Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                              Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                              Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                              • Aufenthaltsdauer
                                              • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                              • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                              Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                              Hinweis:

                                              Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

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                                                Hauptwohnsitz

                                                Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                                Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                                Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                                • Aufenthaltsdauer
                                                • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                                • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                                Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                                Hinweis:

                                                Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

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                                                  Hauptwohnsitz

                                                  Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                                  Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                                  Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                                  • Aufenthaltsdauer
                                                  • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                                  • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                                  Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                                  Hinweis:

                                                  Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

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                                                    Hauptwohnsitz

                                                    Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                                    Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                                    Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                                    • Aufenthaltsdauer
                                                    • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                                    • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                                    Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                                    Hinweis:

                                                    Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

                                                    Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                    Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begriffe mit H

                                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                      Hauptwohnsitz

                                                      Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                                      Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                                      Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                                      • Aufenthaltsdauer
                                                      • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                                      • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                                      Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                                      Hinweis:

                                                      Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

                                                      Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                      Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begriffe mit H

                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Hauptwohnsitz

                                                        Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                                        Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                                        Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                                        • Aufenthaltsdauer
                                                        • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                                        • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                                        Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                                        Hinweis:

                                                        Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

                                                        Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                        Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
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                                                          Begriffe mit H

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                                                          Hauptwohnsitz

                                                          Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                                          Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                                          Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                                          • Aufenthaltsdauer
                                                          • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                                          • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                                          Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                                          Hinweis:

                                                          Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

                                                          Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                          Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begriffe mit H

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                                                            Hauptwohnsitz

                                                            Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                                            Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                                            Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                                            • Aufenthaltsdauer
                                                            • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                                            • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                                            Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                                            Hinweis:

                                                            Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

                                                            Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                            Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                              Hauptwohnsitz

                                                              Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                                              Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                                              Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                                              • Aufenthaltsdauer
                                                              • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                                              • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                                              Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                                              Hinweis:

                                                              Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

                                                              Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                              Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
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                                                                Begriffe mit H

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Hauptwohnsitz

                                                                Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                                                Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                                                Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                                                • Aufenthaltsdauer
                                                                • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                                                • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                                                Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                                                Hinweis:

                                                                Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

                                                                Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Hauptwohnsitz

                                                                  Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

                                                                  Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

                                                                  Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

                                                                  • Aufenthaltsdauer
                                                                  • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
                                                                  • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

                                                                  Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

                                                                  Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion