Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

    Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

    Hauptgesichtspunkte

    Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

    Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

    Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

    Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

    Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

    Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

      Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
      • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

      Hauptgesichtspunkte

      Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

      Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

      Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

      Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

      Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

      Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

        Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

        Hauptgesichtspunkte

        Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

        Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

        Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

        Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

        Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

        Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

          Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
          • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

          Hauptgesichtspunkte

          Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

          Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

          Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

          Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

          Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

          Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

            Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

            Hauptgesichtspunkte

            Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

            Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

            Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

            Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

            Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

            Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

              Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
              • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

              Hauptgesichtspunkte

              Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

              Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

              Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

              Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

              Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

              Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                Hauptgesichtspunkte

                Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                  Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                  Hauptgesichtspunkte

                  Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                  Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                  Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                  Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                  Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                  Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                    Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                    Hauptgesichtspunkte

                    Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                    Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                    Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                    Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                    Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                    Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                      Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                      • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                      Hauptgesichtspunkte

                      Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                      Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                      Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                      Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                      Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                      Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                        Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                        Hauptgesichtspunkte

                        Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                        Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                        Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                        Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                        Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                        Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                          Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                          • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                          Hauptgesichtspunkte

                          Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                          Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                          Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                          Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                          Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                          Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                            Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                            Hauptgesichtspunkte

                            Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                            Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                            Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                            Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                            Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                            Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                              Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                              • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                              Hauptgesichtspunkte

                              Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                              Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                              Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                              Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                              Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                              Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                Hauptgesichtspunkte

                                Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                  Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                  Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                  Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                  Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                  Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                  Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                    Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                    Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                    Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                    Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                    Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                    Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                      Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                      • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                      Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                      Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                      Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                      Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                      Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                        Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                        Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                        Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                        Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                        Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                        Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                          Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                          • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                          Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                          Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                          Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                          Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                          Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                            Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                            Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                            Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                            Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                            Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                            Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                              Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                              • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                              Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                              Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                              Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                              Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                              Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                                • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                                Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                                Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                                Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                                Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                                Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                  Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                                  Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                                  Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                                  Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                                  Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                                  Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                    Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                                    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                                    Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                                    Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                                    Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                                    Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                                    Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                      Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                                      • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                                      Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                                      Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                                      Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                                      Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                                      Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                        Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                                        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                                        Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                                        Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                                        Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                                        Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                                        Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                          Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                                          • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                                          Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                                          Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                                          Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                                          Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                                          Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                            Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                                            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                                            Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                                            Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                                            Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                                            Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                                            Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                              Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                                              • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                                              Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                                              Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                                              Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                                              Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                                              Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                                Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                                                • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                                                Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                                                Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                                                Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                                                Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                                                Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                                  Es werden weitere Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eingeführt.

                                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Juni 2023
                                                                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

                                                                  Personen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, erhalten von Juli 2023 bis Dezember 2023 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro. Zusätzlich werden für jedes Kind, das in einem Sozialhilfe- oder Mindestsicherungshaushalt lebt, von Juli 2023 bis Dezember 2024 monatlich 60 Euro gewährt. Diese Sonderzuwendungen können rückwirkend zugebilligt werden. Sie sind nicht rückzahlbar.

                                                                  Schülerinnen/Schüler erhalten Sachzuwendungen als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.

                                                                  Strukturelle Maßnahmen und Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe werden finanziell unterstützt, um eine effiziente Abholung, Lagerung und Verteilung der Lebensmittel sicherstellen zu können.

                                                                  Der Sozialminister wird ermächtigt, den Teuerungsausgleich fürs Wohnen (sogenannter Wohnschirm), der für 2024 reserviert war, bereits im Jahr 2023 zu verwenden.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz