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    Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

    Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

    Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

    Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

    • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
    • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

    Beispiele:

    • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
    • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
    • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
    • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

    Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

    Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

    • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
    • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

    Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

    Beratungsangebote

    Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

    Weiterführende Informationen

    Gewalt an Kindern und Jugendlichen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

      Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

      Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

      Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

      Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

      • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
      • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

      Beispiele:

      • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
      • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
      • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
      • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

      Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

      Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

      Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

      • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
      • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

      Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

      Beratungsangebote

      Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

      Weiterführende Informationen

      Gewalt an Kindern und Jugendlichen

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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        Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

        Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

        Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

        Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

        • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
        • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

        Beispiele:

        • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
        • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
        • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
        • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

        Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

        Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

        Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

        • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
        • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

        Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

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          Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

          Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

          Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

          • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
          • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

          Beispiele:

          • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
          • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
          • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
          • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

          Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

          Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

          Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

          • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
          • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

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            Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

            Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

            • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
            • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

            Beispiele:

            • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
            • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
            • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
            • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

            Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

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            • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
            • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

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              Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

              Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

              • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
              • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

              Beispiele:

              • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
              • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
              • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
              • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

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                Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                Beispiele:

                • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

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                • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

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                  Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                  Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                  • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                  • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                  Beispiele:

                  • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                  • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                  • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                  • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                  Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

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                  • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                  Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

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                    Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                    Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                    • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                    • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                    Beispiele:

                    • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                    • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                    • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                    • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                    Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

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                    • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                    • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                    Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

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                      Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                      Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                      Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                      • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                      • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                      Beispiele:

                      • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                      • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                      • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                      • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                      Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                      Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                      Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                      • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                      • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                      Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                      Beratungsangebote

                      Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

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                      Gewalt an Kindern und Jugendlichen

                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

                        Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

                        Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                        Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                        Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                        • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                        • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                        Beispiele:

                        • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                        • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                        • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                        • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                        Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                        Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                        Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                        • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                        • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                        Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

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                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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                          Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

                          Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                          Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                          Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                          • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                          • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                          Beispiele:

                          • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                          • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                          • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                          • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                          Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

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                          • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                          • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                          Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

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                            Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                            Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                            Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                            • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                            • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                            Beispiele:

                            • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                            • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                            • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                            • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                            Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

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                            • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                            • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                            Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

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                              Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                              Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                              Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                              • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                              • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                              Beispiele:

                              • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                              • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                              • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                              • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                              Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                              Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                              Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                              • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                              • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                              Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

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                                Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                Beispiele:

                                • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

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                                • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

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                                  Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                  Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                  • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                  • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                  Beispiele:

                                  • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                  • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                  • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                  • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                  Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                  Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

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                                  • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                  • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

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                                    Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                    Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                    • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                    • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                    Beispiele:

                                    • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                    • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                    • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                    • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                    Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                    Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                    • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                    • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                    Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                                    Beratungsangebote

                                    Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

                                    Weiterführende Informationen

                                    Gewalt an Kindern und Jugendlichen

                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

                                      Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

                                      Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                      Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                      Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                      • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                      • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                      Beispiele:

                                      • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                      • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                      • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                      • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                      Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                      Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                      Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                      • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                      • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                      Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

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                                        Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                        Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                        Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                        • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                        • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                        Beispiele:

                                        • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                        • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                        • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                        • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                        Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                        Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                        Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                        • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                        • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                        Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

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                                          Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

                                          Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                          Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                          Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                          • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                          • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                          Beispiele:

                                          • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                          • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                          • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                          • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                          Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                          Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                          Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                          • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                          • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                          Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                                          Beratungsangebote

                                          Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

                                          Weiterführende Informationen

                                          Gewalt an Kindern und Jugendlichen

                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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                                            Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

                                            Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                            Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                            Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                            • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                            • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                            Beispiele:

                                            • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                            • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                            • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                            • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                            Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                            Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                            Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                            • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                            • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                            Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                                            Beratungsangebote

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                                            Weiterführende Informationen

                                            Gewalt an Kindern und Jugendlichen

                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

                                              Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

                                              Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                              Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                              Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                              • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                              • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                              Beispiele:

                                              • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                              • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                              • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                              • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                              Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                              Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                              Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                              • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                              • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                              Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                                              Beratungsangebote

                                              Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

                                              Weiterführende Informationen

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                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

                                                Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

                                                Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                                Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                                Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                                • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                                • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                                Beispiele:

                                                • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                                • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                                • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                                • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                                Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                                Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                                Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                                • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                                • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                                Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                                                Beratungsangebote

                                                Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

                                                Weiterführende Informationen

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                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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                                                  Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

                                                  Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                                  Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                                  Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                                  • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                                  • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                                  Beispiele:

                                                  • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                                  • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                                  • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                                  • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                                  Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                                  Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                                  Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                                  • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                                  • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                                  Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                                                  Beratungsangebote

                                                  Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

                                                  Weiterführende Informationen

                                                  Gewalt an Kindern und Jugendlichen

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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                                                    Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                                    Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                                    Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                                    • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                                    • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                                    Beispiele:

                                                    • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                                    • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                                    • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                                    • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                                    Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                                    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                                    Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                                    • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                                    • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                                    Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                                                    Beratungsangebote

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                                                    Weiterführende Informationen

                                                    Gewalt an Kindern und Jugendlichen

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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                                                      Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

                                                      Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                                      Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                                      Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                                      • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                                      • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                                      Beispiele:

                                                      • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                                      • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                                      • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                                      • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                                      Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                                      Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                                      Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                                      • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                                      • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                                      Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                                                      Beratungsangebote

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                                                      Weiterführende Informationen

                                                      Gewalt an Kindern und Jugendlichen

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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                                                        Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                                        Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                                        Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                                        • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                                        • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                                        Beispiele:

                                                        • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                                        • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                                        • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                                        • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                                        Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                                        Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                                        Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                                        • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                                        • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                                        Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                                                        Beratungsangebote

                                                        Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

                                                        Weiterführende Informationen

                                                        Gewalt an Kindern und Jugendlichen

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

                                                          Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

                                                          Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                                          Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                                          Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                                          • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                                          • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                                          Beispiele:

                                                          • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                                          • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                                          • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                                          • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                                          Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                                          Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                                          Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                                          • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                                          • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                                          Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                                                          Beratungsangebote

                                                          Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

                                                          Weiterführende Informationen

                                                          Gewalt an Kindern und Jugendlichen

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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                                                            Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

                                                            Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                                            Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                                            Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                                            • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                                            • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                                            Beispiele:

                                                            • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                                            • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                                            • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                                            • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                                            Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                                            Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                                            Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                                            • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                                            • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                                            Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                                                            Beratungsangebote

                                                            Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

                                                            Weiterführende Informationen

                                                            Gewalt an Kindern und Jugendlichen

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

                                                              Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

                                                              Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                                              Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                                              Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                                              • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                                              • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                                              Beispiele:

                                                              • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                                              • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                                              • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                                              • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                                              Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                                              Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                                              Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                                              • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                                              • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                                              Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                                                              Beratungsangebote

                                                              Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

                                                              Weiterführende Informationen

                                                              Gewalt an Kindern und Jugendlichen

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

                                                                Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

                                                                Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                                                Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                                                Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                                                • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                                                • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                                                Beispiele:

                                                                • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                                                • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                                                • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                                                • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                                                Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                                                Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                                                Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                                                • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                                                • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                                                Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                                                                Beratungsangebote

                                                                Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

                                                                Weiterführende Informationen

                                                                Gewalt an Kindern und Jugendlichen

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

                                                                  Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

                                                                  Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

                                                                  Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

                                                                  Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

                                                                  • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt.
                                                                  • Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt.

                                                                  Beispiele:

                                                                  • Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
                                                                  • Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
                                                                  • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.
                                                                  • Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

                                                                  Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

                                                                  Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

                                                                  Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

                                                                  • mit einer Person unter 16 Jahren, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder
                                                                  • mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder ein Entgelt geleistet wird.

                                                                  Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

                                                                  Beratungsangebote

                                                                  Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

                                                                  Weiterführende Informationen

                                                                  Gewalt an Kindern und Jugendlichen

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz