oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Begriffe mit S
Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.
Darunter fallen in erster Linie
- Weihnachtsremuneration (WR) und
- Urlaubszuschuss (UZ),
die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie
- Gewinnanteile,
- Bilanzgeld,
- Renten- und Pensionssonderzahlungen.
Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.
Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.
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Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.
Darunter fallen in erster Linie
- Weihnachtsremuneration (WR) und
- Urlaubszuschuss (UZ),
die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie
- Gewinnanteile,
- Bilanzgeld,
- Renten- und Pensionssonderzahlungen.
Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.
Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.
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Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.
Darunter fallen in erster Linie
- Weihnachtsremuneration (WR) und
- Urlaubszuschuss (UZ),
die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie
- Gewinnanteile,
- Bilanzgeld,
- Renten- und Pensionssonderzahlungen.
Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.
Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.
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- Weihnachtsremuneration (WR) und
- Urlaubszuschuss (UZ),
die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie
- Gewinnanteile,
- Bilanzgeld,
- Renten- und Pensionssonderzahlungen.
Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.
Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.
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die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie
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- Renten- und Pensionssonderzahlungen.
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Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.
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- Weihnachtsremuneration (WR) und
- Urlaubszuschuss (UZ),
die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie
- Gewinnanteile,
- Bilanzgeld,
- Renten- und Pensionssonderzahlungen.
Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.
Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.
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- Urlaubszuschuss (UZ),
die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie
- Gewinnanteile,
- Bilanzgeld,
- Renten- und Pensionssonderzahlungen.
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- Gewinnanteile,
- Bilanzgeld,
- Renten- und Pensionssonderzahlungen.
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Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.
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Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.
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Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.
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die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie
- Gewinnanteile,
- Bilanzgeld,
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Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.
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Darunter fallen in erster Linie
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Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.
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Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.
Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.