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    Sonderzahlungen

    Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

    Darunter fallen in erster Linie

    • Weihnachtsremuneration (WR) und
    • Urlaubszuschuss (UZ),

    die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

    • Gewinnanteile,
    • Bilanzgeld,
    • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

    Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

    Hinweis:

    Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

    Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Darunter fallen in erster Linie

      • Weihnachtsremuneration (WR) und
      • Urlaubszuschuss (UZ),

      die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

      • Gewinnanteile,
      • Bilanzgeld,
      • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

      Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

      Hinweis:

      Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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        Darunter fallen in erster Linie

        • Weihnachtsremuneration (WR) und
        • Urlaubszuschuss (UZ),

        die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

        • Gewinnanteile,
        • Bilanzgeld,
        • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

        Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

        Hinweis:

        Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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          Darunter fallen in erster Linie

          • Weihnachtsremuneration (WR) und
          • Urlaubszuschuss (UZ),

          die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

          • Gewinnanteile,
          • Bilanzgeld,
          • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

          Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

          Hinweis:

          Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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            Darunter fallen in erster Linie

            • Weihnachtsremuneration (WR) und
            • Urlaubszuschuss (UZ),

            die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

            • Gewinnanteile,
            • Bilanzgeld,
            • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

            Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

            Hinweis:

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              • Weihnachtsremuneration (WR) und
              • Urlaubszuschuss (UZ),

              die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

              • Gewinnanteile,
              • Bilanzgeld,
              • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

              Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

              Hinweis:

              Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                Darunter fallen in erster Linie

                • Weihnachtsremuneration (WR) und
                • Urlaubszuschuss (UZ),

                die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                • Gewinnanteile,
                • Bilanzgeld,
                • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                Hinweis:

                Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                  Darunter fallen in erster Linie

                  • Weihnachtsremuneration (WR) und
                  • Urlaubszuschuss (UZ),

                  die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                  • Gewinnanteile,
                  • Bilanzgeld,
                  • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                  Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                  Hinweis:

                  Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                    Darunter fallen in erster Linie

                    • Weihnachtsremuneration (WR) und
                    • Urlaubszuschuss (UZ),

                    die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                    • Gewinnanteile,
                    • Bilanzgeld,
                    • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                    Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                    Hinweis:

                    Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                      Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                      Darunter fallen in erster Linie

                      • Weihnachtsremuneration (WR) und
                      • Urlaubszuschuss (UZ),

                      die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                      • Gewinnanteile,
                      • Bilanzgeld,
                      • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                      Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                      Hinweis:

                      Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                        • Weihnachtsremuneration (WR) und
                        • Urlaubszuschuss (UZ),

                        die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                        • Gewinnanteile,
                        • Bilanzgeld,
                        • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                        Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                        Hinweis:

                        Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                          die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                          • Gewinnanteile,
                          • Bilanzgeld,
                          • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                          Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                          Hinweis:

                          Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                            die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                            • Gewinnanteile,
                            • Bilanzgeld,
                            • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                            Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

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                            Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                              • Weihnachtsremuneration (WR) und
                              • Urlaubszuschuss (UZ),

                              die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                              • Gewinnanteile,
                              • Bilanzgeld,
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                              Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                              Hinweis:

                              Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                                • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                • Urlaubszuschuss (UZ),

                                die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                • Gewinnanteile,
                                • Bilanzgeld,
                                • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                Hinweis:

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                                  • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                  • Urlaubszuschuss (UZ),

                                  die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                  • Gewinnanteile,
                                  • Bilanzgeld,
                                  • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                  Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                  Hinweis:

                                  Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                                    Sonderzahlungen

                                    Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                    Darunter fallen in erster Linie

                                    • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                    • Urlaubszuschuss (UZ),

                                    die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                    • Gewinnanteile,
                                    • Bilanzgeld,
                                    • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                    Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                    Hinweis:

                                    Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

                                    Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Sonderzahlungen

                                      Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                      Darunter fallen in erster Linie

                                      • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                      • Urlaubszuschuss (UZ),

                                      die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                      • Gewinnanteile,
                                      • Bilanzgeld,
                                      • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                      Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                      Hinweis:

                                      Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

                                      Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
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                                        Sonderzahlungen

                                        Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                        Darunter fallen in erster Linie

                                        • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                        • Urlaubszuschuss (UZ),

                                        die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                        • Gewinnanteile,
                                        • Bilanzgeld,
                                        • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                        Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                        Hinweis:

                                        Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                                          Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                          Darunter fallen in erster Linie

                                          • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                          • Urlaubszuschuss (UZ),

                                          die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                          • Gewinnanteile,
                                          • Bilanzgeld,
                                          • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                          Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                          Hinweis:

                                          Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                                            Sonderzahlungen

                                            Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                            Darunter fallen in erster Linie

                                            • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                            • Urlaubszuschuss (UZ),

                                            die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                            • Gewinnanteile,
                                            • Bilanzgeld,
                                            • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                            Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                            Hinweis:

                                            Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                                              Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                              Darunter fallen in erster Linie

                                              • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                              • Urlaubszuschuss (UZ),

                                              die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                              • Gewinnanteile,
                                              • Bilanzgeld,
                                              • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                              Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                              Hinweis:

                                              Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                                                Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                                Darunter fallen in erster Linie

                                                • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                                • Urlaubszuschuss (UZ),

                                                die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                                • Gewinnanteile,
                                                • Bilanzgeld,
                                                • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                                Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                                Hinweis:

                                                Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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                                                  Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                                  Darunter fallen in erster Linie

                                                  • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                                  • Urlaubszuschuss (UZ),

                                                  die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                                  • Gewinnanteile,
                                                  • Bilanzgeld,
                                                  • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                                  Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                                  Hinweis:

                                                  Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

                                                  Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
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                                                    Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                                    Darunter fallen in erster Linie

                                                    • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                                    • Urlaubszuschuss (UZ),

                                                    die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                                    • Gewinnanteile,
                                                    • Bilanzgeld,
                                                    • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                                    Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                                    Hinweis:

                                                    Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

                                                    Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
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                                                      Sonderzahlungen

                                                      Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                                      Darunter fallen in erster Linie

                                                      • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                                      • Urlaubszuschuss (UZ),

                                                      die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                                      • Gewinnanteile,
                                                      • Bilanzgeld,
                                                      • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                                      Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                                      Hinweis:

                                                      Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

                                                      Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Sonderzahlungen

                                                        Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                                        Darunter fallen in erster Linie

                                                        • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                                        • Urlaubszuschuss (UZ),

                                                        die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                                        • Gewinnanteile,
                                                        • Bilanzgeld,
                                                        • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                                        Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                                        Hinweis:

                                                        Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

                                                        Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
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                                                          Sonderzahlungen

                                                          Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                                          Darunter fallen in erster Linie

                                                          • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                                          • Urlaubszuschuss (UZ),

                                                          die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                                          • Gewinnanteile,
                                                          • Bilanzgeld,
                                                          • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                                          Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                                          Hinweis:

                                                          Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

                                                          Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
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                                                            Sonderzahlungen

                                                            Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                                            Darunter fallen in erster Linie

                                                            • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                                            • Urlaubszuschuss (UZ),

                                                            die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                                            • Gewinnanteile,
                                                            • Bilanzgeld,
                                                            • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                                            Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                                            Hinweis:

                                                            Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

                                                            Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
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                                                              Sonderzahlungen

                                                              Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                                              Darunter fallen in erster Linie

                                                              • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                                              • Urlaubszuschuss (UZ),

                                                              die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                                              • Gewinnanteile,
                                                              • Bilanzgeld,
                                                              • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                                              Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                                              Hinweis:

                                                              Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

                                                              Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
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                                                                Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                                                Darunter fallen in erster Linie

                                                                • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                                                • Urlaubszuschuss (UZ),

                                                                die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                                                • Gewinnanteile,
                                                                • Bilanzgeld,
                                                                • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                                                Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                                                Hinweis:

                                                                Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

                                                                Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
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                                                                  Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

                                                                  Darunter fallen in erster Linie

                                                                  • Weihnachtsremuneration (WR) und
                                                                  • Urlaubszuschuss (UZ),

                                                                  die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

                                                                  • Gewinnanteile,
                                                                  • Bilanzgeld,
                                                                  • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

                                                                  Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
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