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    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

    Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

    Ziel

    Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

    Inhalt

    Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

    Hauptgesichtspunkte

    Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

    Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

    Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

    Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

    Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

      Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
      • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

      Ziel

      Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

      Inhalt

      Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

      Hauptgesichtspunkte

      Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

      Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

      Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

      Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

      Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

        Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

        Ziel

        Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

        Inhalt

        Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

        Hauptgesichtspunkte

        Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

        Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

        Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

        Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

        Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

          Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
          • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

          Ziel

          Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

          Inhalt

          Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

          Hauptgesichtspunkte

          Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

          Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

          Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

          Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

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            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

            Ziel

            Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

            Inhalt

            Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

            Hauptgesichtspunkte

            Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

            Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

            Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

            Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

            Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
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              Ziel

              Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

              Inhalt

              Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

              Hauptgesichtspunkte

              Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

              Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

              Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

              Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

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                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
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                Ziel

                Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                Inhalt

                Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                Hauptgesichtspunkte

                Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

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                  Ziel

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                  Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                  Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                  Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

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                    Hauptgesichtspunkte

                    Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                    Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                    Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                    Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

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                      Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                      Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                      Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                      Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

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                        Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
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                        Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                        Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                        Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                        Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

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                          Hauptgesichtspunkte

                          Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                          Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                          Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                          Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

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                            Inhalt

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                            Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                            Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                            Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

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                              Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                              Inhalt

                              Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                              Hauptgesichtspunkte

                              Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                              Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                              Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                              Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                              Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                Ziel

                                Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                Inhalt

                                Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                Hauptgesichtspunkte

                                Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                  Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                  Ziel

                                  Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                  Inhalt

                                  Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                  Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                  Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                  Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                  Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                    Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                    Ziel

                                    Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                    Inhalt

                                    Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                    Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                    Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                    Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                    Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                      Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                      • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                      Ziel

                                      Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                      Inhalt

                                      Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                      Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                      Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                      Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                      Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                        Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                        Ziel

                                        Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                        Inhalt

                                        Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                        Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                        Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                        Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                        Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                          Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                          • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                          Ziel

                                          Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                          Inhalt

                                          Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                          Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                          Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                          Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                          Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                            Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                            Ziel

                                            Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                            Inhalt

                                            Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                            Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                            Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                            Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                            Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                              Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                              • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                              Ziel

                                              Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                              Inhalt

                                              Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                              Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                              Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                              Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                              Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                                • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                                Ziel

                                                Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                Inhalt

                                                Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                                Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                                Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                                Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                                Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                  Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                                  Ziel

                                                  Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                  Inhalt

                                                  Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                                  Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                                  Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                                  Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                                  Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                    Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                                    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                                    Ziel

                                                    Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                    Inhalt

                                                    Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                                    Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                                    Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                                    Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                                    Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                      Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                                      • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                                      Ziel

                                                      Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                      Inhalt

                                                      Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                                      Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                                      Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                                      Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                                      Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                        Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                                        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                                        Ziel

                                                        Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                        Inhalt

                                                        Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                                        Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                                        Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                                        Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                                        Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                          Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                                          • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                                          Ziel

                                                          Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                          Inhalt

                                                          Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                                          Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                                          Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                                          Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                                          Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                            Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                                            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                                            Ziel

                                                            Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                            Inhalt

                                                            Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                                            Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                                            Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                                            Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                                            Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                              Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                                              • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                                              Ziel

                                                              Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                              Inhalt

                                                              Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                                              Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                                              Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                                              Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                                              Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                                Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                                                • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                                                Ziel

                                                                Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                                Inhalt

                                                                Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                                                Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                                                Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                                                Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                                                Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                                  Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.

                                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Mai 2026
                                                                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 

                                                                  Ziel

                                                                  Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                                  Inhalt

                                                                  Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.

                                                                  Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.

                                                                  Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.

                                                                  Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz