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    Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

    Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

    • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

    Ziel

    Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

    Inhalt

    Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

    Hauptgesichtspunkte

    Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

    Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

    Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

    Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

    Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

      Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

      • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

      Ziel

      Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

      Inhalt

      Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

      Hauptgesichtspunkte

      Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

      Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

      Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

      Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

      Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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        Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

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        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

        Ziel

        Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

        Inhalt

        Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

        Hauptgesichtspunkte

        Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

        Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

        Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

        Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

        Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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          Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

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          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

          Ziel

          Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

          Inhalt

          Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

          Hauptgesichtspunkte

          Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

          Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

          Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

          Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

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            Ziel

            Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

            Inhalt

            Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

            Hauptgesichtspunkte

            Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

            Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

            Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

            Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

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              Ziel

              Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

              Inhalt

              Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

              Hauptgesichtspunkte

              Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

              Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

              Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

              Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

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                Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                Hauptgesichtspunkte

                Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

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                  Hauptgesichtspunkte

                  Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                  Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

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                    Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                    Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                    Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                    Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

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                      Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

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                        Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

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                        Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                        Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

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                          Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

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                          Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                          Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                          Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                          Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

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                            Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

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                              Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                              Hauptgesichtspunkte

                              Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                              Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                              Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                              Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                              Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                Ziel

                                Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                Inhalt

                                Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                Hauptgesichtspunkte

                                Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                  Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                  • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                  Ziel

                                  Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                  Inhalt

                                  Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                  Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                  Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                  Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                  Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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                                    Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                    Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                    • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                    Ziel

                                    Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                    Inhalt

                                    Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                    Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                    Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                    Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                    Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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                                      Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                      Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                      • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                      Ziel

                                      Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                      Inhalt

                                      Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                      Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                      Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                      Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                      Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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                                        Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                        • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                        Ziel

                                        Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                        Inhalt

                                        Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                        Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                        Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                        Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                        Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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                                          Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                          Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                          • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                          Ziel

                                          Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                          Inhalt

                                          Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                          Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                          Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                          Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                          Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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                                            Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                            Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                            • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                            Ziel

                                            Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                            Inhalt

                                            Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                            Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                            Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                            Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                            Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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                                              Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                              Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                              • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                              Ziel

                                              Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                              Inhalt

                                              Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                              Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                              Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                              Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                              Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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                                                Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                                • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                Ziel

                                                Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                Inhalt

                                                Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                                Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                                Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                                Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                                Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                  Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                                  • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                  Ziel

                                                  Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                  Inhalt

                                                  Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                                  Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                                  Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                                  Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                                  Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                    Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                                    • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                    Ziel

                                                    Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                    Inhalt

                                                    Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                                    Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                                    Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                                    Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                                    Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                      Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                                      • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                      Ziel

                                                      Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                      Inhalt

                                                      Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                                      Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                                      Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                                      Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                                      Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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                                                        Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                        Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                                        • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                        Ziel

                                                        Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                        Inhalt

                                                        Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                                        Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                                        Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                                        Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                                        Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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                                                          Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                          Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                                          • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                          Ziel

                                                          Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                          Inhalt

                                                          Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                                          Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                                          Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                                          Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                                          Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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                                                            Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                            Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                                            • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                            Ziel

                                                            Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                            Inhalt

                                                            Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                                            Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                                            Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                                            Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                                            Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                              Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                                              • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                              Ziel

                                                              Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                              Inhalt

                                                              Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                                              Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                                              Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                                              Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                                              Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                                Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                                                • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                Ziel

                                                                Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                                Inhalt

                                                                Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                                                Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                                                Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                                                Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                                                Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Regierungsvorlage: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

                                                                  Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen verlängert werden.

                                                                  • Einlangen im Nationalrat: 24. März 2026
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                  Ziel

                                                                  Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule

                                                                  Inhalt

                                                                  Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.

                                                                  Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.

                                                                  Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.

                                                                  Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion