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    Begriffe mit V

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    Verfall

    Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

    Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                          Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

                                                          Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begriffe mit V

                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Verfall

                                                            Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

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                                                              Verfall

                                                              Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

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                                                                Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

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                                                                  Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
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