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    Begriffe mit V

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Verfall

    Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 19.02.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                      Begriffe mit V

                                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                      Verfall

                                                      Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

                                                      Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                        Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

                                                        Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                          Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

                                                          Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                            Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

                                                            Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                              Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

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                                                                Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

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