oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfall
Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion