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    Zahlungsunfähigkeit

    Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können.

    Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig.

    Informationen zum Thema Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer finden sich auf USP.gv.at.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Privatkonkurs" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 14.02.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                Zahlungsunfähigkeit

                                                Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können.

                                                Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig.

                                                Informationen zum Thema Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer finden sich auf USP.gv.at.

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                                                  Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können.

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                                                    Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können.

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                                                            Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können.

                                                            Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig.

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