Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at https://www.oesterreich.gv.at/de ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Unterhalt

    Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

    Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

    Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

    Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
    Alter
    Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
    bis 6 Jahre 16
    6 bis 10 Jahre 18
    10 bis 15 Jahre 20
    ab 15 Jahren 22

    Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

    Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

    Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

    Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Unterhalt

      Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

      Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

      Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

      Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
      Alter
      Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
      bis 6 Jahre 16
      6 bis 10 Jahre 18
      10 bis 15 Jahre 20
      ab 15 Jahren 22

      Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

      Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

      Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

      Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Unterhalt

        Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

        Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

        Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

        Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
        Alter
        Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
        bis 6 Jahre 16
        6 bis 10 Jahre 18
        10 bis 15 Jahre 20
        ab 15 Jahren 22

        Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

        Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

        Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

        Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Unterhalt

          Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

          Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

          Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

          Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
          Alter
          Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
          bis 6 Jahre 16
          6 bis 10 Jahre 18
          10 bis 15 Jahre 20
          ab 15 Jahren 22

          Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

          Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

          Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

          Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Unterhalt

            Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

            Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

            Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

            Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
            Alter
            Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
            bis 6 Jahre 16
            6 bis 10 Jahre 18
            10 bis 15 Jahre 20
            ab 15 Jahren 22

            Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

            Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

            Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

            Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Unterhalt

              Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

              Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

              Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

              Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
              Alter
              Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
              bis 6 Jahre 16
              6 bis 10 Jahre 18
              10 bis 15 Jahre 20
              ab 15 Jahren 22

              Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

              Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

              Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

              Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                Unterhalt

                Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                Alter
                Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                bis 6 Jahre 16
                6 bis 10 Jahre 18
                10 bis 15 Jahre 20
                ab 15 Jahren 22

                Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Unterhalt

                  Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                  Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                  Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                  Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                  Alter
                  Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                  bis 6 Jahre 16
                  6 bis 10 Jahre 18
                  10 bis 15 Jahre 20
                  ab 15 Jahren 22

                  Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                  Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                  Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                  Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Unterhalt

                    Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                    Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                    Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                    Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                    Alter
                    Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                    bis 6 Jahre 16
                    6 bis 10 Jahre 18
                    10 bis 15 Jahre 20
                    ab 15 Jahren 22

                    Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                    Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                    Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                    Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Unterhalt

                      Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                      Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                      Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                      Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                      Alter
                      Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                      bis 6 Jahre 16
                      6 bis 10 Jahre 18
                      10 bis 15 Jahre 20
                      ab 15 Jahren 22

                      Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                      Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                      Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                      Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Unterhalt

                        Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                        Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                        Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                        Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                        Alter
                        Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                        bis 6 Jahre 16
                        6 bis 10 Jahre 18
                        10 bis 15 Jahre 20
                        ab 15 Jahren 22

                        Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                        Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                        Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                        Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Unterhalt

                          Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                          Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                          Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                          Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                          Alter
                          Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                          bis 6 Jahre 16
                          6 bis 10 Jahre 18
                          10 bis 15 Jahre 20
                          ab 15 Jahren 22

                          Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                          Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                          Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                          Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Unterhalt

                            Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                            Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                            Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                            Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                            Alter
                            Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                            bis 6 Jahre 16
                            6 bis 10 Jahre 18
                            10 bis 15 Jahre 20
                            ab 15 Jahren 22

                            Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                            Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                            Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                            Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Unterhalt

                              Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                              Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                              Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                              Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                              Alter
                              Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                              bis 6 Jahre 16
                              6 bis 10 Jahre 18
                              10 bis 15 Jahre 20
                              ab 15 Jahren 22

                              Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                              Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                              Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                              Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Unterhalt

                                Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                Alter
                                Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                bis 6 Jahre 16
                                6 bis 10 Jahre 18
                                10 bis 15 Jahre 20
                                ab 15 Jahren 22

                                Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Unterhalt

                                  Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                  Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                  Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                  Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                  Alter
                                  Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                  bis 6 Jahre 16
                                  6 bis 10 Jahre 18
                                  10 bis 15 Jahre 20
                                  ab 15 Jahren 22

                                  Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                  Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                  Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                  Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Unterhalt

                                    Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                    Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                    Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                    Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                    Alter
                                    Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                    bis 6 Jahre 16
                                    6 bis 10 Jahre 18
                                    10 bis 15 Jahre 20
                                    ab 15 Jahren 22

                                    Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                    Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                    Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                    Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Unterhalt

                                      Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                      Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                      Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                      Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                      Alter
                                      Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                      bis 6 Jahre 16
                                      6 bis 10 Jahre 18
                                      10 bis 15 Jahre 20
                                      ab 15 Jahren 22

                                      Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                      Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                      Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                      Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Unterhalt

                                        Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                        Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                        Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                        Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                        Alter
                                        Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                        bis 6 Jahre 16
                                        6 bis 10 Jahre 18
                                        10 bis 15 Jahre 20
                                        ab 15 Jahren 22

                                        Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                        Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                        Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                        Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Unterhalt

                                          Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                          Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                          Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                          Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                          Alter
                                          Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                          bis 6 Jahre 16
                                          6 bis 10 Jahre 18
                                          10 bis 15 Jahre 20
                                          ab 15 Jahren 22

                                          Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                          Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                          Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                          Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Unterhalt

                                            Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                            Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                            Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                            Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                            Alter
                                            Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                            bis 6 Jahre 16
                                            6 bis 10 Jahre 18
                                            10 bis 15 Jahre 20
                                            ab 15 Jahren 22

                                            Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                            Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                            Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                            Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Unterhalt

                                              Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                              Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                              Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                              Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                              Alter
                                              Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                              bis 6 Jahre 16
                                              6 bis 10 Jahre 18
                                              10 bis 15 Jahre 20
                                              ab 15 Jahren 22

                                              Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                              Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                              Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                              Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Unterhalt

                                                Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                                Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                                Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                                Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                                Alter
                                                Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                                bis 6 Jahre 16
                                                6 bis 10 Jahre 18
                                                10 bis 15 Jahre 20
                                                ab 15 Jahren 22

                                                Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                                Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                                Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                                Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Unterhalt

                                                  Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                                  Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                                  Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                                  Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                                  Alter
                                                  Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                                  bis 6 Jahre 16
                                                  6 bis 10 Jahre 18
                                                  10 bis 15 Jahre 20
                                                  ab 15 Jahren 22

                                                  Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                                  Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                                  Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                                  Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Unterhalt

                                                    Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                                    Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                                    Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                                    Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                                    Alter
                                                    Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                                    bis 6 Jahre 16
                                                    6 bis 10 Jahre 18
                                                    10 bis 15 Jahre 20
                                                    ab 15 Jahren 22

                                                    Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                                    Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                                    Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                                    Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Unterhalt

                                                      Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                                      Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                                      Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                                      Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                                      Alter
                                                      Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                                      bis 6 Jahre 16
                                                      6 bis 10 Jahre 18
                                                      10 bis 15 Jahre 20
                                                      ab 15 Jahren 22

                                                      Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                                      Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                                      Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                                      Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Unterhalt

                                                        Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                                        Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                                        Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                                        Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                                        Alter
                                                        Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                                        bis 6 Jahre 16
                                                        6 bis 10 Jahre 18
                                                        10 bis 15 Jahre 20
                                                        ab 15 Jahren 22

                                                        Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                                        Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                                        Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                                        Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Unterhalt

                                                          Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                                          Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                                          Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                                          Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                                          Alter
                                                          Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                                          bis 6 Jahre 16
                                                          6 bis 10 Jahre 18
                                                          10 bis 15 Jahre 20
                                                          ab 15 Jahren 22

                                                          Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                                          Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                                          Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                                          Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Unterhalt

                                                            Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                                            Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                                            Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                                            Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                                            Alter
                                                            Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                                            bis 6 Jahre 16
                                                            6 bis 10 Jahre 18
                                                            10 bis 15 Jahre 20
                                                            ab 15 Jahren 22

                                                            Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                                            Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                                            Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                                            Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Unterhalt

                                                              Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                                              Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                                              Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                                              Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                                              Alter
                                                              Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                                              bis 6 Jahre 16
                                                              6 bis 10 Jahre 18
                                                              10 bis 15 Jahre 20
                                                              ab 15 Jahren 22

                                                              Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                                              Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                                              Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                                              Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Unterhalt

                                                                Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                                                Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                                                Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                                                Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                                                Alter
                                                                Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                                                bis 6 Jahre 16
                                                                6 bis 10 Jahre 18
                                                                10 bis 15 Jahre 20
                                                                ab 15 Jahren 22

                                                                Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                                                Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                                                Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                                                Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Unterhalt

                                                                  Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

                                                                  Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

                                                                  Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

                                                                  Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
                                                                  Alter
                                                                  Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
                                                                  bis 6 Jahre 16
                                                                  6 bis 10 Jahre 18
                                                                  10 bis 15 Jahre 20
                                                                  ab 15 Jahren 22

                                                                  Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

                                                                  Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

                                                                  Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion