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    Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

    Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
    • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

    Ziele

    • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
    • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
    • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

    Inhalt

    • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
    • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
    • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

    Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

    Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

      Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

      • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
      • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

      Ziele

      • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
      • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
      • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

      Inhalt

      • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
      • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
      • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

      Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

      Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

      Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

      Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

        Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

        • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
        • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

        Ziele

        • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
        • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
        • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

        Inhalt

        • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
        • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
        • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

        Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

        Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

        Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

        Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

          Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

          • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
          • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

          Ziele

          • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
          • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
          • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

          Inhalt

          • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
          • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
          • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

          Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

          Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

          Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

          Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
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            Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

            Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

            • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
            • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

            Ziele

            • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
            • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
            • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

            Inhalt

            • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
            • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
            • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

            Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

            Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

            Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

            Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

              Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

              • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
              • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

              Ziele

              • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
              • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
              • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

              Inhalt

              • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
              • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
              • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

              Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

              Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

              Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

              Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
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                Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                Ziele

                • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                Inhalt

                • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
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                  Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

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                  • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                  • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                  Ziele

                  • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                  • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                  • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                  Inhalt

                  • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                  • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                  • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                  Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                  Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                  Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

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                    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                    • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                    Ziele

                    • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                    • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                    • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                    Inhalt

                    • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                    • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                    • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                    Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                    Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                    Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

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                      • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                      • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                      Ziele

                      • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
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                      • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                      • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
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                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                      Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                      Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                      Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

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                        • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                        Ziele

                        • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                        • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                        • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                        Inhalt

                        • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                        • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                        • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                        Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                        Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                        Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                        Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                          Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                          • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                          • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                          Ziele

                          • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                          • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                          • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                          Inhalt

                          • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                          • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                          • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                          Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                          Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                          Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                          Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                            Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                            • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                            • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                            Ziele

                            • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                            • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                            • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                            Inhalt

                            • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                            • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                            • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                            Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                            Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                            Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                            Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                              Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                              • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                              • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                              Ziele

                              • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                              • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                              • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                              Inhalt

                              • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                              • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                              • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                              Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                              Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                              Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                              Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                Ziele

                                • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                Inhalt

                                • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                  Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                  • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                  • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                  Ziele

                                  • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                  • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                  • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                  Inhalt

                                  • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                  • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                  • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                  Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                  Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                  Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                  Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
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                                    Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                    Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                    • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                    Ziele

                                    • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                    • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                    • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                    Inhalt

                                    • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                    • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                    • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                    Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                    Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                    Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                    Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                      Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                      • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                      • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                      Ziele

                                      • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                      • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                      • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                      Inhalt

                                      • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                      • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                      • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                      Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                      Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                      Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                      Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                        Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                        • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                        • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                        Ziele

                                        • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                        • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                        • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                        Inhalt

                                        • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                        • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                        • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                        Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                        Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                        Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                        Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                          Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                          • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                          • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                          Ziele

                                          • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                          • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                          • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                          Inhalt

                                          • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                          • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                          • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                          Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                          Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                          Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                          Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                            Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                            • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                            • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                            Ziele

                                            • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                            • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                            • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                            Inhalt

                                            • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                            • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                            • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                            Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                            Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                            Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                            Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                              Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                              • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                              • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                              Ziele

                                              • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                              • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                              • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                              Inhalt

                                              • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                              • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                              • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                              Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                              Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                              Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                              Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                                Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                                • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                Ziele

                                                • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                                • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                                • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                                Inhalt

                                                • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                                • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                                • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                                Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                                Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                                  Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                                  • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                  • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                  Ziele

                                                  • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                                  • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                                  • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                                  Inhalt

                                                  • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                                  • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                                  • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                  Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                                  Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                                  Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                  Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                                    Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                                    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                    • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                    Ziele

                                                    • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                                    • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                                    • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                                    Inhalt

                                                    • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                                    • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                                    • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                    Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                                    Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                                    Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                    Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                                      Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                                      • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                      • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                      Ziele

                                                      • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                                      • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                                      • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                                      Inhalt

                                                      • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                                      • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                                      • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                      Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                                      Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                                      Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                      Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                                        Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                                        • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                        • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                        Ziele

                                                        • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                                        • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                                        • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                                        Inhalt

                                                        • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                                        • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                                        • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                        Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                                        Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                                        Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                        Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                                          Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                                          • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                          • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                          Ziele

                                                          • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                                          • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                                          • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                                          Inhalt

                                                          • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                                          • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                                          • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                          Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                                          Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                                          Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                          Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                                            Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                                            • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                            • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                            Ziele

                                                            • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                                            • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                                            • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                                            Inhalt

                                                            • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                                            • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                                            • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                            Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                                            Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                                            Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                            Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                                              Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                                              • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                              • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                              Ziele

                                                              • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                                              • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                                              • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                                              Inhalt

                                                              • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                                              • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                                              • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                              Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                                              Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                                              Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                              Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                                                Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                                                • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                                • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                Ziele

                                                                • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                                                • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                                                • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                                                Inhalt

                                                                • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                                                • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                                                • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                                                Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                                                Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begutachtungsentwurf: Familienlastenausgleichsgesetz u.a.

                                                                  Für Grundversorgungsbeziehende und Ukraine-Vertriebene sollen Anpassungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen.

                                                                  • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                                  • Ende der Begutachtung: 24. Juli 2026
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                  Ziele

                                                                  • Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe
                                                                  • Verlängerung und Erleichterung des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) für Ukraine-Vertriebene
                                                                  • Erleichterung des Zugangs zum KBG für subsidiär Schutzberechtigte

                                                                  Inhalt

                                                                  • Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden vom Anspruch auf Familienbeihilfe
                                                                  • Entfall der Befristung und des Erwerbstätigkeitserfordernisses für Ukraine-Vertriebene
                                                                  • Entfall des Erwerbstätigkeitserfordernisses für subsidiär Schutzberechtigte

                                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                  Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, sollen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgen. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerichtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

                                                                  Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

                                                                  Beim Kinderbetreuungsgeld sollen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen.

                                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion