Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Begriffe mit M

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Miete

    Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

    Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

    Beispiel:
    • Wohnung
    • Haus
    • Auto
    Hinweis:

    Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

    Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Begriffe mit M

      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

      Miete

      Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

      Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

      Beispiel:
      • Wohnung
      • Haus
      • Auto
      Hinweis:

      Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

      Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Begriffe mit M

        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

        Miete

        Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

        Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

        Beispiel:
        • Wohnung
        • Haus
        • Auto
        Hinweis:

        Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

        Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Begriffe mit M

          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

          Miete

          Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

          Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

          Beispiel:
          • Wohnung
          • Haus
          • Auto
          Hinweis:

          Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

          Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Begriffe mit M

            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

            Miete

            Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

            Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

            Beispiel:
            • Wohnung
            • Haus
            • Auto
            Hinweis:

            Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

            Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Begriffe mit M

              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

              Miete

              Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

              Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

              Beispiel:
              • Wohnung
              • Haus
              • Auto
              Hinweis:

              Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

              Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                Begriffe mit M

                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                Miete

                Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                Beispiel:
                • Wohnung
                • Haus
                • Auto
                Hinweis:

                Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Begriffe mit M

                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                  Miete

                  Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                  Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                  Beispiel:
                  • Wohnung
                  • Haus
                  • Auto
                  Hinweis:

                  Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                  Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Begriffe mit M

                    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                    Miete

                    Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                    Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                    Beispiel:
                    • Wohnung
                    • Haus
                    • Auto
                    Hinweis:

                    Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                    Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Begriffe mit M

                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                      Miete

                      Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                      Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                      Beispiel:
                      • Wohnung
                      • Haus
                      • Auto
                      Hinweis:

                      Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                      Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Begriffe mit M

                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                        Miete

                        Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                        Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                        Beispiel:
                        • Wohnung
                        • Haus
                        • Auto
                        Hinweis:

                        Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                        Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begriffe mit M

                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                          Miete

                          Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                          Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                          Beispiel:
                          • Wohnung
                          • Haus
                          • Auto
                          Hinweis:

                          Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                          Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Begriffe mit M

                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                            Miete

                            Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                            Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                            Beispiel:
                            • Wohnung
                            • Haus
                            • Auto
                            Hinweis:

                            Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                            Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begriffe mit M

                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                              Miete

                              Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                              Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                              Beispiel:
                              • Wohnung
                              • Haus
                              • Auto
                              Hinweis:

                              Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                              Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begriffe mit M

                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                Miete

                                Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                Beispiel:
                                • Wohnung
                                • Haus
                                • Auto
                                Hinweis:

                                Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begriffe mit M

                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                  Miete

                                  Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                  Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                  Beispiel:
                                  • Wohnung
                                  • Haus
                                  • Auto
                                  Hinweis:

                                  Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                  Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Begriffe mit M

                                    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                    Miete

                                    Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                    Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                    Beispiel:
                                    • Wohnung
                                    • Haus
                                    • Auto
                                    Hinweis:

                                    Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                    Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begriffe mit M

                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                      Miete

                                      Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                      Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                      Beispiel:
                                      • Wohnung
                                      • Haus
                                      • Auto
                                      Hinweis:

                                      Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                      Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Begriffe mit M

                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                        Miete

                                        Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                        Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                        Beispiel:
                                        • Wohnung
                                        • Haus
                                        • Auto
                                        Hinweis:

                                        Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                        Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begriffe mit M

                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                          Miete

                                          Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                          Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                          Beispiel:
                                          • Wohnung
                                          • Haus
                                          • Auto
                                          Hinweis:

                                          Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                          Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begriffe mit M

                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                            Miete

                                            Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                            Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                            Beispiel:
                                            • Wohnung
                                            • Haus
                                            • Auto
                                            Hinweis:

                                            Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                            Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begriffe mit M

                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                              Miete

                                              Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                              Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                              Beispiel:
                                              • Wohnung
                                              • Haus
                                              • Auto
                                              Hinweis:

                                              Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                              Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Begriffe mit M

                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                Miete

                                                Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                Beispiel:
                                                • Wohnung
                                                • Haus
                                                • Auto
                                                Hinweis:

                                                Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begriffe mit M

                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                  Miete

                                                  Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                  Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                  Beispiel:
                                                  • Wohnung
                                                  • Haus
                                                  • Auto
                                                  Hinweis:

                                                  Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                  Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begriffe mit M

                                                    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                    Miete

                                                    Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                    Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                    Beispiel:
                                                    • Wohnung
                                                    • Haus
                                                    • Auto
                                                    Hinweis:

                                                    Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                    Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begriffe mit M

                                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                      Miete

                                                      Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                      Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                      Beispiel:
                                                      • Wohnung
                                                      • Haus
                                                      • Auto
                                                      Hinweis:

                                                      Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                      Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begriffe mit M

                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Miete

                                                        Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                        Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                        Beispiel:
                                                        • Wohnung
                                                        • Haus
                                                        • Auto
                                                        Hinweis:

                                                        Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                        Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begriffe mit M

                                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                          Miete

                                                          Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                          Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                          Beispiel:
                                                          • Wohnung
                                                          • Haus
                                                          • Auto
                                                          Hinweis:

                                                          Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                          Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begriffe mit M

                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Miete

                                                            Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                            Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                            Beispiel:
                                                            • Wohnung
                                                            • Haus
                                                            • Auto
                                                            Hinweis:

                                                            Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                            Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begriffe mit M

                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Miete

                                                              Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                              Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                              Beispiel:
                                                              • Wohnung
                                                              • Haus
                                                              • Auto
                                                              Hinweis:

                                                              Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                              Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begriffe mit M

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Miete

                                                                Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                                Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                                Beispiel:
                                                                • Wohnung
                                                                • Haus
                                                                • Auto
                                                                Hinweis:

                                                                Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                                Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begriffe mit M

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Miete

                                                                  Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                                  Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                                  Beispiel:
                                                                  • Wohnung
                                                                  • Haus
                                                                  • Auto
                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion