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    Miete

    Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

    Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

    Beispiel:
    • Wohnung
    • Haus
    • Auto
    Hinweis:

    Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

    Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Miete

      Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

      Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

      Beispiel:
      • Wohnung
      • Haus
      • Auto
      Hinweis:

      Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

      Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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        Miete

        Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

        Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

        Beispiel:
        • Wohnung
        • Haus
        • Auto
        Hinweis:

        Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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          Miete

          Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

          Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

          Beispiel:
          • Wohnung
          • Haus
          • Auto
          Hinweis:

          Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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            Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

            Beispiel:
            • Wohnung
            • Haus
            • Auto
            Hinweis:

            Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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              Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

              Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

              Beispiel:
              • Wohnung
              • Haus
              • Auto
              Hinweis:

              Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                Beispiel:
                • Wohnung
                • Haus
                • Auto
                Hinweis:

                Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                  Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                  Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                  Beispiel:
                  • Wohnung
                  • Haus
                  • Auto
                  Hinweis:

                  Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                    Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                    Beispiel:
                    • Wohnung
                    • Haus
                    • Auto
                    Hinweis:

                    Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                      Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                      Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                      Beispiel:
                      • Wohnung
                      • Haus
                      • Auto
                      Hinweis:

                      Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                        Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                        Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                        Beispiel:
                        • Wohnung
                        • Haus
                        • Auto
                        Hinweis:

                        Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                          Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                          Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                          Beispiel:
                          • Wohnung
                          • Haus
                          • Auto
                          Hinweis:

                          Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                            Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                            Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                            Beispiel:
                            • Wohnung
                            • Haus
                            • Auto
                            Hinweis:

                            Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                              Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                              Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                              Beispiel:
                              • Wohnung
                              • Haus
                              • Auto
                              Hinweis:

                              Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                                Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                Beispiel:
                                • Wohnung
                                • Haus
                                • Auto
                                Hinweis:

                                Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                                  Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                  Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                  Beispiel:
                                  • Wohnung
                                  • Haus
                                  • Auto
                                  Hinweis:

                                  Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                                    Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                    Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                    Beispiel:
                                    • Wohnung
                                    • Haus
                                    • Auto
                                    Hinweis:

                                    Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                                      Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                      Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                      Beispiel:
                                      • Wohnung
                                      • Haus
                                      • Auto
                                      Hinweis:

                                      Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                                        Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                        Beispiel:
                                        • Wohnung
                                        • Haus
                                        • Auto
                                        Hinweis:

                                        Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                                          Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                          Beispiel:
                                          • Wohnung
                                          • Haus
                                          • Auto
                                          Hinweis:

                                          Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                                            Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                            Beispiel:
                                            • Wohnung
                                            • Haus
                                            • Auto
                                            Hinweis:

                                            Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                            Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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                                              Miete

                                              Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                              Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                              Beispiel:
                                              • Wohnung
                                              • Haus
                                              • Auto
                                              Hinweis:

                                              Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                                                Miete

                                                Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                Beispiel:
                                                • Wohnung
                                                • Haus
                                                • Auto
                                                Hinweis:

                                                Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                                                  Miete

                                                  Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                  Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                  Beispiel:
                                                  • Wohnung
                                                  • Haus
                                                  • Auto
                                                  Hinweis:

                                                  Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

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                                                    Miete

                                                    Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                    Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                    Beispiel:
                                                    • Wohnung
                                                    • Haus
                                                    • Auto
                                                    Hinweis:

                                                    Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                    Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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                                                      Miete

                                                      Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                      Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                      Beispiel:
                                                      • Wohnung
                                                      • Haus
                                                      • Auto
                                                      Hinweis:

                                                      Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                      Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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                                                        Miete

                                                        Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                        Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                        Beispiel:
                                                        • Wohnung
                                                        • Haus
                                                        • Auto
                                                        Hinweis:

                                                        Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                        Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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                                                          Miete

                                                          Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                          Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                          Beispiel:
                                                          • Wohnung
                                                          • Haus
                                                          • Auto
                                                          Hinweis:

                                                          Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                          Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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                                                            Miete

                                                            Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                            Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                            Beispiel:
                                                            • Wohnung
                                                            • Haus
                                                            • Auto
                                                            Hinweis:

                                                            Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                            Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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                                                              Miete

                                                              Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                              Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                              Beispiel:
                                                              • Wohnung
                                                              • Haus
                                                              • Auto
                                                              Hinweis:

                                                              Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                              Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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                                                                Miete

                                                                Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                                Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                                Beispiel:
                                                                • Wohnung
                                                                • Haus
                                                                • Auto
                                                                Hinweis:

                                                                Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                                Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
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                                                                  Miete

                                                                  Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

                                                                  Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

                                                                  Beispiel:
                                                                  • Wohnung
                                                                  • Haus
                                                                  • Auto
                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion