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    Gemeindewohnungen

    Viele Städte und Gemeinden stellen sehr günstige Wohnungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich vormerken zu lassen, variieren aber stark.

    In den meisten Fällen verlangte Voraussetzungen für die Anmeldung:

    • Bestimmtes Mindestalter
    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Schweizer Staatsbürgerin/Schweizer Staatsbürger oder
      • Personen mit Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" oder
      • Flüchtling nach der Genfer Konvention
    • Mindestdauer des Hauptwohnsitzes: in österreichischen Gemeinden gelten unterschiedliche Regelungen diesbezüglich (in Wien: mindestens zwei Jahre)
    • Die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen darf bestimmte jährliche Höchstgrenzen nicht übersteigen

    Erledigen Sie Ihren Antrag auf Zuweisung einer Gemeindewohnung online.
    Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.

    Seit Oktober 2002 ist es möglich, dass sich zwei miteinander lebende Personen (z.B. Lebensgemeinschaft) für eine Gemeindewohnung gemeinsam eintragen lassen können.

    In manchen Gemeinden (z.B. Wien) können sich Jugendliche bereits ab dem 17. Geburtstag für eine Gemeindewohnung anmelden.

    Tipp

    Detaillierte Informationen über Einkommensgrenzen erhalten Sie beim Stadt- oder Gemeindeamt des jeweiligen Wohnortes.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

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    Gemeindewohnungen

    Viele Städte und Gemeinden stellen sehr günstige Wohnungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich vormerken zu lassen, variieren aber stark.

    In den meisten Fällen verlangte Voraussetzungen für die Anmeldung:

    • Bestimmtes Mindestalter
    • Staatsbürgerschaft
      • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
      • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
      • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
      • Schweizer Staatsbürgerin/Schweizer Staatsbürger oder
      • Personen mit Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" oder
      • Flüchtling nach der Genfer Konvention
    • Mindestdauer des Hauptwohnsitzes: in österreichischen Gemeinden gelten unterschiedliche Regelungen diesbezüglich (in Wien: mindestens zwei Jahre)
    • Die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen darf bestimmte jährliche Höchstgrenzen nicht übersteigen

    Erledigen Sie Ihren Antrag auf Zuweisung einer Gemeindewohnung online.
    Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.

    Seit Oktober 2002 ist es möglich, dass sich zwei miteinander lebende Personen (z.B. Lebensgemeinschaft) für eine Gemeindewohnung gemeinsam eintragen lassen können.

    In manchen Gemeinden (z.B. Wien) können sich Jugendliche bereits ab dem 17. Geburtstag für eine Gemeindewohnung anmelden.

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