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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Leben in der Stadt Bludenz

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 19 Uhr

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Verordnung der Stadt:
    Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

    Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

    Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

    Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

    Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

    Hundekot

    Verordnung der Stadt:
    Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

    Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

    Sonderregelungen für diese Stadt

    Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Altstoffsammelzentrum
    Brunnenfelderstraße 55
    6700 Bludenz

    Telefon: +43 5552 63621-870
    E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

    Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

    Öffnungszeiten:

    • Montag und Freitag
      • 7:30 bis 12 Uhr
    • Dienstag und Donnerstag
      • 13:30 bis 18 Uhr

    Kontaktdaten der Stadt

    Amt der Stadt Bludenz

    Werdenbergerstraße 42
    6700 Bludenz

    Telefon: +43 5552 63621-0
    Fax: +43 5552 63621-3
    E-Mail: stadt@bludenz.at

    Parteienverkehr aller Abteilungen:

    • Montag bis Donnerstag:
      • 7:30 bis 12 Uhr 
      • 14 bis 16 Uhr
    • Freitag:
      • 7:30 bis 12 Uhr

    Öffnungszeiten Bürgerservice:

    • Montag bis Donnerstag:
      • 7:30 bis 16:30 Uhr
    • Freitag:
      • 7:30 bis 12 Uhr

    Homepage

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Stadt Bludenz

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

      erlaubt:

      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 8 bis 12 Uhr
        • 13:30 bis 19 Uhr

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

      verboten:

      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Verordnung der Stadt:
      Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

      Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

      Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

      Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

      Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

      Hundekot

      Verordnung der Stadt:
      Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

      Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

      Sonderregelungen für diese Stadt

      Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Stadt

      Altstoffsammelzentrum
      Brunnenfelderstraße 55
      6700 Bludenz

      Telefon: +43 5552 63621-870
      E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

      Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

      Öffnungszeiten:

      • Montag und Freitag
        • 7:30 bis 12 Uhr
      • Dienstag und Donnerstag
        • 13:30 bis 18 Uhr

      Kontaktdaten der Stadt

      Amt der Stadt Bludenz

      Werdenbergerstraße 42
      6700 Bludenz

      Telefon: +43 5552 63621-0
      Fax: +43 5552 63621-3
      E-Mail: stadt@bludenz.at

      Parteienverkehr aller Abteilungen:

      • Montag bis Donnerstag:
        • 7:30 bis 12 Uhr 
        • 14 bis 16 Uhr
      • Freitag:
        • 7:30 bis 12 Uhr

      Öffnungszeiten Bürgerservice:

      • Montag bis Donnerstag:
        • 7:30 bis 16:30 Uhr
      • Freitag:
        • 7:30 bis 12 Uhr

      Homepage

      Rechtsgrundlagen

      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Stadt Bludenz

        Hinweis:

        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

        erlaubt:

        • werktags (Montag bis Samstag)
          • 8 bis 12 Uhr
          • 13:30 bis 19 Uhr

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

        verboten:

        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Verordnung der Stadt:
        Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

        Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

        Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

        Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

        Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

        Hundekot

        Verordnung der Stadt:
        Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

        Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

        Sonderregelungen für diese Stadt

        Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Stadt

        Altstoffsammelzentrum
        Brunnenfelderstraße 55
        6700 Bludenz

        Telefon: +43 5552 63621-870
        E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

        Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

        Öffnungszeiten:

        • Montag und Freitag
          • 7:30 bis 12 Uhr
        • Dienstag und Donnerstag
          • 13:30 bis 18 Uhr

        Kontaktdaten der Stadt

        Amt der Stadt Bludenz

        Werdenbergerstraße 42
        6700 Bludenz

        Telefon: +43 5552 63621-0
        Fax: +43 5552 63621-3
        E-Mail: stadt@bludenz.at

        Parteienverkehr aller Abteilungen:

        • Montag bis Donnerstag:
          • 7:30 bis 12 Uhr 
          • 14 bis 16 Uhr
        • Freitag:
          • 7:30 bis 12 Uhr

        Öffnungszeiten Bürgerservice:

        • Montag bis Donnerstag:
          • 7:30 bis 16:30 Uhr
        • Freitag:
          • 7:30 bis 12 Uhr

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          Arbeiten in Haus und Garten

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          Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

          erlaubt:

          • werktags (Montag bis Samstag)
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13:30 bis 19 Uhr

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

          verboten:

          • Sonn- und Feiertag
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          Regelungen bezüglich Kfz

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          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Verordnung der Stadt:
          Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

          Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

          Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

          Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

          Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

          Hundekot

          Verordnung der Stadt:
          Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

          Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

          Sonderregelungen für diese Stadt

          Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Stadt

          Altstoffsammelzentrum
          Brunnenfelderstraße 55
          6700 Bludenz

          Telefon: +43 5552 63621-870
          E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

          Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

          Öffnungszeiten:

          • Montag und Freitag
            • 7:30 bis 12 Uhr
          • Dienstag und Donnerstag
            • 13:30 bis 18 Uhr

          Kontaktdaten der Stadt

          Amt der Stadt Bludenz

          Werdenbergerstraße 42
          6700 Bludenz

          Telefon: +43 5552 63621-0
          Fax: +43 5552 63621-3
          E-Mail: stadt@bludenz.at

          Parteienverkehr aller Abteilungen:

          • Montag bis Donnerstag:
            • 7:30 bis 12 Uhr 
            • 14 bis 16 Uhr
          • Freitag:
            • 7:30 bis 12 Uhr

          Öffnungszeiten Bürgerservice:

          • Montag bis Donnerstag:
            • 7:30 bis 16:30 Uhr
          • Freitag:
            • 7:30 bis 12 Uhr

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          Rechtsgrundlagen

          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Stadt Bludenz

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

            erlaubt:

            • werktags (Montag bis Samstag)
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13:30 bis 19 Uhr

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

            verboten:

            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
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            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Verordnung der Stadt:
            Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

            Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

            Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

            Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

            Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

            Hundekot

            Verordnung der Stadt:
            Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

            Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

            Sonderregelungen für diese Stadt

            Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Stadt

            Altstoffsammelzentrum
            Brunnenfelderstraße 55
            6700 Bludenz

            Telefon: +43 5552 63621-870
            E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

            Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

            Öffnungszeiten:

            • Montag und Freitag
              • 7:30 bis 12 Uhr
            • Dienstag und Donnerstag
              • 13:30 bis 18 Uhr

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            6700 Bludenz

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            Fax: +43 5552 63621-3
            E-Mail: stadt@bludenz.at

            Parteienverkehr aller Abteilungen:

            • Montag bis Donnerstag:
              • 7:30 bis 12 Uhr 
              • 14 bis 16 Uhr
            • Freitag:
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            Öffnungszeiten Bürgerservice:

            • Montag bis Donnerstag:
              • 7:30 bis 16:30 Uhr
            • Freitag:
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              Hinweis:

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

              erlaubt:

              • werktags (Montag bis Samstag)
                • 8 bis 12 Uhr
                • 13:30 bis 19 Uhr

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

              verboten:

              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Verordnung der Stadt:
              Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

              Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

              Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

              Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

              Landesgesetzliche Bestimmung:
              Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

              Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

              Hundekot

              Verordnung der Stadt:
              Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

              Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

              Sonderregelungen für diese Stadt

              Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentrum der Stadt

              Altstoffsammelzentrum
              Brunnenfelderstraße 55
              6700 Bludenz

              Telefon: +43 5552 63621-870
              E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

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                • 7:30 bis 12 Uhr
              • Dienstag und Donnerstag
                • 13:30 bis 18 Uhr

              Kontaktdaten der Stadt

              Amt der Stadt Bludenz

              Werdenbergerstraße 42
              6700 Bludenz

              Telefon: +43 5552 63621-0
              Fax: +43 5552 63621-3
              E-Mail: stadt@bludenz.at

              Parteienverkehr aller Abteilungen:

              • Montag bis Donnerstag:
                • 7:30 bis 12 Uhr 
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              • Freitag:
                • 7:30 bis 12 Uhr

              Öffnungszeiten Bürgerservice:

              • Montag bis Donnerstag:
                • 7:30 bis 16:30 Uhr
              • Freitag:
                • 7:30 bis 12 Uhr

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              Rechtsgrundlagen

              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
              Für den Inhalt verantwortlich:
              • Die zuständige Gemeinde|
              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                Leben in der Stadt Bludenz

                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                erlaubt:

                • werktags (Montag bis Samstag)
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 13:30 bis 19 Uhr

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                verboten:

                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Verordnung der Stadt:
                Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                Landesgesetzliche Bestimmung:
                Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                Hundekot

                Verordnung der Stadt:
                Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                Sonderregelungen für diese Stadt

                Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Stadt

                Altstoffsammelzentrum
                Brunnenfelderstraße 55
                6700 Bludenz

                Telefon: +43 5552 63621-870
                E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                Öffnungszeiten:

                • Montag und Freitag
                  • 7:30 bis 12 Uhr
                • Dienstag und Donnerstag
                  • 13:30 bis 18 Uhr

                Kontaktdaten der Stadt

                Amt der Stadt Bludenz

                Werdenbergerstraße 42
                6700 Bludenz

                Telefon: +43 5552 63621-0
                Fax: +43 5552 63621-3
                E-Mail: stadt@bludenz.at

                Parteienverkehr aller Abteilungen:

                • Montag bis Donnerstag:
                  • 7:30 bis 12 Uhr 
                  • 14 bis 16 Uhr
                • Freitag:
                  • 7:30 bis 12 Uhr

                Öffnungszeiten Bürgerservice:

                • Montag bis Donnerstag:
                  • 7:30 bis 16:30 Uhr
                • Freitag:
                  • 7:30 bis 12 Uhr

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                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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                • Die zuständige Gemeinde|
                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Stadt Bludenz

                  Hinweis:

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                  erlaubt:

                  • werktags (Montag bis Samstag)
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 13:30 bis 19 Uhr

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                  verboten:

                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Verordnung der Stadt:
                  Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                  Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                  Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                  Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                  Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                  Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                  Hundekot

                  Verordnung der Stadt:
                  Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                  Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                  Sonderregelungen für diese Stadt

                  Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Stadt

                  Altstoffsammelzentrum
                  Brunnenfelderstraße 55
                  6700 Bludenz

                  Telefon: +43 5552 63621-870
                  E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                  Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                  Öffnungszeiten:

                  • Montag und Freitag
                    • 7:30 bis 12 Uhr
                  • Dienstag und Donnerstag
                    • 13:30 bis 18 Uhr

                  Kontaktdaten der Stadt

                  Amt der Stadt Bludenz

                  Werdenbergerstraße 42
                  6700 Bludenz

                  Telefon: +43 5552 63621-0
                  Fax: +43 5552 63621-3
                  E-Mail: stadt@bludenz.at

                  Parteienverkehr aller Abteilungen:

                  • Montag bis Donnerstag:
                    • 7:30 bis 12 Uhr 
                    • 14 bis 16 Uhr
                  • Freitag:
                    • 7:30 bis 12 Uhr

                  Öffnungszeiten Bürgerservice:

                  • Montag bis Donnerstag:
                    • 7:30 bis 16:30 Uhr
                  • Freitag:
                    • 7:30 bis 12 Uhr

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                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Stadt Bludenz

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                    erlaubt:

                    • werktags (Montag bis Samstag)
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 13:30 bis 19 Uhr

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                    verboten:

                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Verordnung der Stadt:
                    Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                    Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                    Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                    Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                    Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                    Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                    Hundekot

                    Verordnung der Stadt:
                    Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                    Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                    Sonderregelungen für diese Stadt

                    Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Stadt

                    Altstoffsammelzentrum
                    Brunnenfelderstraße 55
                    6700 Bludenz

                    Telefon: +43 5552 63621-870
                    E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                    Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                    Öffnungszeiten:

                    • Montag und Freitag
                      • 7:30 bis 12 Uhr
                    • Dienstag und Donnerstag
                      • 13:30 bis 18 Uhr

                    Kontaktdaten der Stadt

                    Amt der Stadt Bludenz

                    Werdenbergerstraße 42
                    6700 Bludenz

                    Telefon: +43 5552 63621-0
                    Fax: +43 5552 63621-3
                    E-Mail: stadt@bludenz.at

                    Parteienverkehr aller Abteilungen:

                    • Montag bis Donnerstag:
                      • 7:30 bis 12 Uhr 
                      • 14 bis 16 Uhr
                    • Freitag:
                      • 7:30 bis 12 Uhr

                    Öffnungszeiten Bürgerservice:

                    • Montag bis Donnerstag:
                      • 7:30 bis 16:30 Uhr
                    • Freitag:
                      • 7:30 bis 12 Uhr

                    Homepage

                    Rechtsgrundlagen

                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Stadt Bludenz

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                      erlaubt:

                      • werktags (Montag bis Samstag)
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 13:30 bis 19 Uhr

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                      verboten:

                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Verordnung der Stadt:
                      Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                      Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                      Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                      Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                      Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                      Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                      Hundekot

                      Verordnung der Stadt:
                      Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                      Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                      Sonderregelungen für diese Stadt

                      Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Stadt

                      Altstoffsammelzentrum
                      Brunnenfelderstraße 55
                      6700 Bludenz

                      Telefon: +43 5552 63621-870
                      E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                      Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                      Öffnungszeiten:

                      • Montag und Freitag
                        • 7:30 bis 12 Uhr
                      • Dienstag und Donnerstag
                        • 13:30 bis 18 Uhr

                      Kontaktdaten der Stadt

                      Amt der Stadt Bludenz

                      Werdenbergerstraße 42
                      6700 Bludenz

                      Telefon: +43 5552 63621-0
                      Fax: +43 5552 63621-3
                      E-Mail: stadt@bludenz.at

                      Parteienverkehr aller Abteilungen:

                      • Montag bis Donnerstag:
                        • 7:30 bis 12 Uhr 
                        • 14 bis 16 Uhr
                      • Freitag:
                        • 7:30 bis 12 Uhr

                      Öffnungszeiten Bürgerservice:

                      • Montag bis Donnerstag:
                        • 7:30 bis 16:30 Uhr
                      • Freitag:
                        • 7:30 bis 12 Uhr

                      Homepage

                      Rechtsgrundlagen

                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Stadt Bludenz

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                        erlaubt:

                        • werktags (Montag bis Samstag)
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 13:30 bis 19 Uhr

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                        verboten:

                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Verordnung der Stadt:
                        Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                        Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                        Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                        Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                        Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                        Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                        Hundekot

                        Verordnung der Stadt:
                        Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                        Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                        Sonderregelungen für diese Stadt

                        Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Stadt

                        Altstoffsammelzentrum
                        Brunnenfelderstraße 55
                        6700 Bludenz

                        Telefon: +43 5552 63621-870
                        E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                        Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                        Öffnungszeiten:

                        • Montag und Freitag
                          • 7:30 bis 12 Uhr
                        • Dienstag und Donnerstag
                          • 13:30 bis 18 Uhr

                        Kontaktdaten der Stadt

                        Amt der Stadt Bludenz

                        Werdenbergerstraße 42
                        6700 Bludenz

                        Telefon: +43 5552 63621-0
                        Fax: +43 5552 63621-3
                        E-Mail: stadt@bludenz.at

                        Parteienverkehr aller Abteilungen:

                        • Montag bis Donnerstag:
                          • 7:30 bis 12 Uhr 
                          • 14 bis 16 Uhr
                        • Freitag:
                          • 7:30 bis 12 Uhr

                        Öffnungszeiten Bürgerservice:

                        • Montag bis Donnerstag:
                          • 7:30 bis 16:30 Uhr
                        • Freitag:
                          • 7:30 bis 12 Uhr

                        Homepage

                        Rechtsgrundlagen

                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Stadt Bludenz

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                          erlaubt:

                          • werktags (Montag bis Samstag)
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 13:30 bis 19 Uhr

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                          verboten:

                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Verordnung der Stadt:
                          Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                          Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                          Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                          Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                          Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                          Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                          Hundekot

                          Verordnung der Stadt:
                          Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                          Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                          Sonderregelungen für diese Stadt

                          Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Stadt

                          Altstoffsammelzentrum
                          Brunnenfelderstraße 55
                          6700 Bludenz

                          Telefon: +43 5552 63621-870
                          E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                          Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                          Öffnungszeiten:

                          • Montag und Freitag
                            • 7:30 bis 12 Uhr
                          • Dienstag und Donnerstag
                            • 13:30 bis 18 Uhr

                          Kontaktdaten der Stadt

                          Amt der Stadt Bludenz

                          Werdenbergerstraße 42
                          6700 Bludenz

                          Telefon: +43 5552 63621-0
                          Fax: +43 5552 63621-3
                          E-Mail: stadt@bludenz.at

                          Parteienverkehr aller Abteilungen:

                          • Montag bis Donnerstag:
                            • 7:30 bis 12 Uhr 
                            • 14 bis 16 Uhr
                          • Freitag:
                            • 7:30 bis 12 Uhr

                          Öffnungszeiten Bürgerservice:

                          • Montag bis Donnerstag:
                            • 7:30 bis 16:30 Uhr
                          • Freitag:
                            • 7:30 bis 12 Uhr

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                          Rechtsgrundlagen

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                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Stadt Bludenz

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                            erlaubt:

                            • werktags (Montag bis Samstag)
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 13:30 bis 19 Uhr

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                            verboten:

                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Verordnung der Stadt:
                            Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                            Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                            Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                            Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                            Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                            Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                            Hundekot

                            Verordnung der Stadt:
                            Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                            Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                            Sonderregelungen für diese Stadt

                            Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Stadt

                            Altstoffsammelzentrum
                            Brunnenfelderstraße 55
                            6700 Bludenz

                            Telefon: +43 5552 63621-870
                            E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                            Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                            Öffnungszeiten:

                            • Montag und Freitag
                              • 7:30 bis 12 Uhr
                            • Dienstag und Donnerstag
                              • 13:30 bis 18 Uhr

                            Kontaktdaten der Stadt

                            Amt der Stadt Bludenz

                            Werdenbergerstraße 42
                            6700 Bludenz

                            Telefon: +43 5552 63621-0
                            Fax: +43 5552 63621-3
                            E-Mail: stadt@bludenz.at

                            Parteienverkehr aller Abteilungen:

                            • Montag bis Donnerstag:
                              • 7:30 bis 12 Uhr 
                              • 14 bis 16 Uhr
                            • Freitag:
                              • 7:30 bis 12 Uhr

                            Öffnungszeiten Bürgerservice:

                            • Montag bis Donnerstag:
                              • 7:30 bis 16:30 Uhr
                            • Freitag:
                              • 7:30 bis 12 Uhr

                            Homepage

                            Rechtsgrundlagen

                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Stadt Bludenz

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                              erlaubt:

                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 13:30 bis 19 Uhr

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                              verboten:

                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Verordnung der Stadt:
                              Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                              Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                              Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                              Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                              Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                              Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                              Hundekot

                              Verordnung der Stadt:
                              Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                              Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                              Sonderregelungen für diese Stadt

                              Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Stadt

                              Altstoffsammelzentrum
                              Brunnenfelderstraße 55
                              6700 Bludenz

                              Telefon: +43 5552 63621-870
                              E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                              Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                              Öffnungszeiten:

                              • Montag und Freitag
                                • 7:30 bis 12 Uhr
                              • Dienstag und Donnerstag
                                • 13:30 bis 18 Uhr

                              Kontaktdaten der Stadt

                              Amt der Stadt Bludenz

                              Werdenbergerstraße 42
                              6700 Bludenz

                              Telefon: +43 5552 63621-0
                              Fax: +43 5552 63621-3
                              E-Mail: stadt@bludenz.at

                              Parteienverkehr aller Abteilungen:

                              • Montag bis Donnerstag:
                                • 7:30 bis 12 Uhr 
                                • 14 bis 16 Uhr
                              • Freitag:
                                • 7:30 bis 12 Uhr

                              Öffnungszeiten Bürgerservice:

                              • Montag bis Donnerstag:
                                • 7:30 bis 16:30 Uhr
                              • Freitag:
                                • 7:30 bis 12 Uhr

                              Homepage

                              Rechtsgrundlagen

                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Stadt Bludenz

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                erlaubt:

                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 13:30 bis 19 Uhr

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                verboten:

                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Verordnung der Stadt:
                                Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                Hundekot

                                Verordnung der Stadt:
                                Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                Sonderregelungen für diese Stadt

                                Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Stadt

                                Altstoffsammelzentrum
                                Brunnenfelderstraße 55
                                6700 Bludenz

                                Telefon: +43 5552 63621-870
                                E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                Öffnungszeiten:

                                • Montag und Freitag
                                  • 7:30 bis 12 Uhr
                                • Dienstag und Donnerstag
                                  • 13:30 bis 18 Uhr

                                Kontaktdaten der Stadt

                                Amt der Stadt Bludenz

                                Werdenbergerstraße 42
                                6700 Bludenz

                                Telefon: +43 5552 63621-0
                                Fax: +43 5552 63621-3
                                E-Mail: stadt@bludenz.at

                                Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                • Montag bis Donnerstag:
                                  • 7:30 bis 12 Uhr 
                                  • 14 bis 16 Uhr
                                • Freitag:
                                  • 7:30 bis 12 Uhr

                                Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                • Montag bis Donnerstag:
                                  • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                • Freitag:
                                  • 7:30 bis 12 Uhr

                                Homepage

                                Rechtsgrundlagen

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                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Stadt Bludenz

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                  erlaubt:

                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 13:30 bis 19 Uhr

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                  verboten:

                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Verordnung der Stadt:
                                  Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                  Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                  Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                  Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                  Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                  Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                  Hundekot

                                  Verordnung der Stadt:
                                  Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                  Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                  Sonderregelungen für diese Stadt

                                  Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Stadt

                                  Altstoffsammelzentrum
                                  Brunnenfelderstraße 55
                                  6700 Bludenz

                                  Telefon: +43 5552 63621-870
                                  E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                  Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Montag und Freitag
                                    • 7:30 bis 12 Uhr
                                  • Dienstag und Donnerstag
                                    • 13:30 bis 18 Uhr

                                  Kontaktdaten der Stadt

                                  Amt der Stadt Bludenz

                                  Werdenbergerstraße 42
                                  6700 Bludenz

                                  Telefon: +43 5552 63621-0
                                  Fax: +43 5552 63621-3
                                  E-Mail: stadt@bludenz.at

                                  Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                  • Montag bis Donnerstag:
                                    • 7:30 bis 12 Uhr 
                                    • 14 bis 16 Uhr
                                  • Freitag:
                                    • 7:30 bis 12 Uhr

                                  Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                  • Montag bis Donnerstag:
                                    • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                  • Freitag:
                                    • 7:30 bis 12 Uhr

                                  Homepage

                                  Rechtsgrundlagen

                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Stadt Bludenz

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                    erlaubt:

                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 13:30 bis 19 Uhr

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                    verboten:

                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Verordnung der Stadt:
                                    Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                    Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                    Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                    Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                    Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                    Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                    Hundekot

                                    Verordnung der Stadt:
                                    Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                    Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                    Sonderregelungen für diese Stadt

                                    Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Stadt

                                    Altstoffsammelzentrum
                                    Brunnenfelderstraße 55
                                    6700 Bludenz

                                    Telefon: +43 5552 63621-870
                                    E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                    Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Montag und Freitag
                                      • 7:30 bis 12 Uhr
                                    • Dienstag und Donnerstag
                                      • 13:30 bis 18 Uhr

                                    Kontaktdaten der Stadt

                                    Amt der Stadt Bludenz

                                    Werdenbergerstraße 42
                                    6700 Bludenz

                                    Telefon: +43 5552 63621-0
                                    Fax: +43 5552 63621-3
                                    E-Mail: stadt@bludenz.at

                                    Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                    • Montag bis Donnerstag:
                                      • 7:30 bis 12 Uhr 
                                      • 14 bis 16 Uhr
                                    • Freitag:
                                      • 7:30 bis 12 Uhr

                                    Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                    • Montag bis Donnerstag:
                                      • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                    • Freitag:
                                      • 7:30 bis 12 Uhr

                                    Homepage

                                    Rechtsgrundlagen

                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Stadt Bludenz

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                      erlaubt:

                                      • werktags (Montag bis Samstag)
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 13:30 bis 19 Uhr

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                      verboten:

                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Verordnung der Stadt:
                                      Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                      Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                      Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                      Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                      Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                      Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                      Hundekot

                                      Verordnung der Stadt:
                                      Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                      Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                      Sonderregelungen für diese Stadt

                                      Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Stadt

                                      Altstoffsammelzentrum
                                      Brunnenfelderstraße 55
                                      6700 Bludenz

                                      Telefon: +43 5552 63621-870
                                      E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                      Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Montag und Freitag
                                        • 7:30 bis 12 Uhr
                                      • Dienstag und Donnerstag
                                        • 13:30 bis 18 Uhr

                                      Kontaktdaten der Stadt

                                      Amt der Stadt Bludenz

                                      Werdenbergerstraße 42
                                      6700 Bludenz

                                      Telefon: +43 5552 63621-0
                                      Fax: +43 5552 63621-3
                                      E-Mail: stadt@bludenz.at

                                      Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                      • Montag bis Donnerstag:
                                        • 7:30 bis 12 Uhr 
                                        • 14 bis 16 Uhr
                                      • Freitag:
                                        • 7:30 bis 12 Uhr

                                      Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                      • Montag bis Donnerstag:
                                        • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                      • Freitag:
                                        • 7:30 bis 12 Uhr

                                      Homepage

                                      Rechtsgrundlagen

                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Stadt Bludenz

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                        erlaubt:

                                        • werktags (Montag bis Samstag)
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 13:30 bis 19 Uhr

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                        verboten:

                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Verordnung der Stadt:
                                        Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                        Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                        Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                        Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                        Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                        Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                        Hundekot

                                        Verordnung der Stadt:
                                        Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                        Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                        Sonderregelungen für diese Stadt

                                        Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Stadt

                                        Altstoffsammelzentrum
                                        Brunnenfelderstraße 55
                                        6700 Bludenz

                                        Telefon: +43 5552 63621-870
                                        E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                        Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Montag und Freitag
                                          • 7:30 bis 12 Uhr
                                        • Dienstag und Donnerstag
                                          • 13:30 bis 18 Uhr

                                        Kontaktdaten der Stadt

                                        Amt der Stadt Bludenz

                                        Werdenbergerstraße 42
                                        6700 Bludenz

                                        Telefon: +43 5552 63621-0
                                        Fax: +43 5552 63621-3
                                        E-Mail: stadt@bludenz.at

                                        Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                        • Montag bis Donnerstag:
                                          • 7:30 bis 12 Uhr 
                                          • 14 bis 16 Uhr
                                        • Freitag:
                                          • 7:30 bis 12 Uhr

                                        Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                        • Montag bis Donnerstag:
                                          • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                        • Freitag:
                                          • 7:30 bis 12 Uhr

                                        Homepage

                                        Rechtsgrundlagen

                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Stadt Bludenz

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                          erlaubt:

                                          • werktags (Montag bis Samstag)
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 13:30 bis 19 Uhr

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                          verboten:

                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Verordnung der Stadt:
                                          Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                          Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                          Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                          Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                          Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                          Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                          Hundekot

                                          Verordnung der Stadt:
                                          Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                          Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                          Sonderregelungen für diese Stadt

                                          Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Stadt

                                          Altstoffsammelzentrum
                                          Brunnenfelderstraße 55
                                          6700 Bludenz

                                          Telefon: +43 5552 63621-870
                                          E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                          Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Montag und Freitag
                                            • 7:30 bis 12 Uhr
                                          • Dienstag und Donnerstag
                                            • 13:30 bis 18 Uhr

                                          Kontaktdaten der Stadt

                                          Amt der Stadt Bludenz

                                          Werdenbergerstraße 42
                                          6700 Bludenz

                                          Telefon: +43 5552 63621-0
                                          Fax: +43 5552 63621-3
                                          E-Mail: stadt@bludenz.at

                                          Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                          • Montag bis Donnerstag:
                                            • 7:30 bis 12 Uhr 
                                            • 14 bis 16 Uhr
                                          • Freitag:
                                            • 7:30 bis 12 Uhr

                                          Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                          • Montag bis Donnerstag:
                                            • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                          • Freitag:
                                            • 7:30 bis 12 Uhr

                                          Homepage

                                          Rechtsgrundlagen

                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Stadt Bludenz

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                            erlaubt:

                                            • werktags (Montag bis Samstag)
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 13:30 bis 19 Uhr

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                            verboten:

                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Verordnung der Stadt:
                                            Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                            Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                            Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                            Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                            Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                            Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                            Hundekot

                                            Verordnung der Stadt:
                                            Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                            Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                            Sonderregelungen für diese Stadt

                                            Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Stadt

                                            Altstoffsammelzentrum
                                            Brunnenfelderstraße 55
                                            6700 Bludenz

                                            Telefon: +43 5552 63621-870
                                            E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                            Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Montag und Freitag
                                              • 7:30 bis 12 Uhr
                                            • Dienstag und Donnerstag
                                              • 13:30 bis 18 Uhr

                                            Kontaktdaten der Stadt

                                            Amt der Stadt Bludenz

                                            Werdenbergerstraße 42
                                            6700 Bludenz

                                            Telefon: +43 5552 63621-0
                                            Fax: +43 5552 63621-3
                                            E-Mail: stadt@bludenz.at

                                            Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                            • Montag bis Donnerstag:
                                              • 7:30 bis 12 Uhr 
                                              • 14 bis 16 Uhr
                                            • Freitag:
                                              • 7:30 bis 12 Uhr

                                            Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                            • Montag bis Donnerstag:
                                              • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                            • Freitag:
                                              • 7:30 bis 12 Uhr

                                            Homepage

                                            Rechtsgrundlagen

                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Stadt Bludenz

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                              erlaubt:

                                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 13:30 bis 19 Uhr

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                              verboten:

                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Verordnung der Stadt:
                                              Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                              Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                              Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                              Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                              Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                              Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                              Hundekot

                                              Verordnung der Stadt:
                                              Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                              Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                              Sonderregelungen für diese Stadt

                                              Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Stadt

                                              Altstoffsammelzentrum
                                              Brunnenfelderstraße 55
                                              6700 Bludenz

                                              Telefon: +43 5552 63621-870
                                              E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                              Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Montag und Freitag
                                                • 7:30 bis 12 Uhr
                                              • Dienstag und Donnerstag
                                                • 13:30 bis 18 Uhr

                                              Kontaktdaten der Stadt

                                              Amt der Stadt Bludenz

                                              Werdenbergerstraße 42
                                              6700 Bludenz

                                              Telefon: +43 5552 63621-0
                                              Fax: +43 5552 63621-3
                                              E-Mail: stadt@bludenz.at

                                              Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                              • Montag bis Donnerstag:
                                                • 7:30 bis 12 Uhr 
                                                • 14 bis 16 Uhr
                                              • Freitag:
                                                • 7:30 bis 12 Uhr

                                              Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                              • Montag bis Donnerstag:
                                                • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                              • Freitag:
                                                • 7:30 bis 12 Uhr

                                              Homepage

                                              Rechtsgrundlagen

                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Stadt Bludenz

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                                erlaubt:

                                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 13:30 bis 19 Uhr

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                                verboten:

                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Verordnung der Stadt:
                                                Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                                Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                                Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                                Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                Hundekot

                                                Verordnung der Stadt:
                                                Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                                Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                Sonderregelungen für diese Stadt

                                                Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                Altstoffsammelzentrum
                                                Brunnenfelderstraße 55
                                                6700 Bludenz

                                                Telefon: +43 5552 63621-870
                                                E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                                Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Montag und Freitag
                                                  • 7:30 bis 12 Uhr
                                                • Dienstag und Donnerstag
                                                  • 13:30 bis 18 Uhr

                                                Kontaktdaten der Stadt

                                                Amt der Stadt Bludenz

                                                Werdenbergerstraße 42
                                                6700 Bludenz

                                                Telefon: +43 5552 63621-0
                                                Fax: +43 5552 63621-3
                                                E-Mail: stadt@bludenz.at

                                                Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                                • Montag bis Donnerstag:
                                                  • 7:30 bis 12 Uhr 
                                                  • 14 bis 16 Uhr
                                                • Freitag:
                                                  • 7:30 bis 12 Uhr

                                                Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                                • Montag bis Donnerstag:
                                                  • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                                • Freitag:
                                                  • 7:30 bis 12 Uhr

                                                Homepage

                                                Rechtsgrundlagen

                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Stadt Bludenz

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                                  erlaubt:

                                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 13:30 bis 19 Uhr

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                                  verboten:

                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Verordnung der Stadt:
                                                  Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                                  Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                                  Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                                  Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                  Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                  Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                  Hundekot

                                                  Verordnung der Stadt:
                                                  Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                                  Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                  Sonderregelungen für diese Stadt

                                                  Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                  Altstoffsammelzentrum
                                                  Brunnenfelderstraße 55
                                                  6700 Bludenz

                                                  Telefon: +43 5552 63621-870
                                                  E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                                  Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Montag und Freitag
                                                    • 7:30 bis 12 Uhr
                                                  • Dienstag und Donnerstag
                                                    • 13:30 bis 18 Uhr

                                                  Kontaktdaten der Stadt

                                                  Amt der Stadt Bludenz

                                                  Werdenbergerstraße 42
                                                  6700 Bludenz

                                                  Telefon: +43 5552 63621-0
                                                  Fax: +43 5552 63621-3
                                                  E-Mail: stadt@bludenz.at

                                                  Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                                  • Montag bis Donnerstag:
                                                    • 7:30 bis 12 Uhr 
                                                    • 14 bis 16 Uhr
                                                  • Freitag:
                                                    • 7:30 bis 12 Uhr

                                                  Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                                  • Montag bis Donnerstag:
                                                    • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                                  • Freitag:
                                                    • 7:30 bis 12 Uhr

                                                  Homepage

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Stadt Bludenz

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                                    erlaubt:

                                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 13:30 bis 19 Uhr

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                                    verboten:

                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Verordnung der Stadt:
                                                    Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                                    Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                                    Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                                    Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                    Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                    Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                    Hundekot

                                                    Verordnung der Stadt:
                                                    Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                                    Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                    Sonderregelungen für diese Stadt

                                                    Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                    Altstoffsammelzentrum
                                                    Brunnenfelderstraße 55
                                                    6700 Bludenz

                                                    Telefon: +43 5552 63621-870
                                                    E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                                    Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Montag und Freitag
                                                      • 7:30 bis 12 Uhr
                                                    • Dienstag und Donnerstag
                                                      • 13:30 bis 18 Uhr

                                                    Kontaktdaten der Stadt

                                                    Amt der Stadt Bludenz

                                                    Werdenbergerstraße 42
                                                    6700 Bludenz

                                                    Telefon: +43 5552 63621-0
                                                    Fax: +43 5552 63621-3
                                                    E-Mail: stadt@bludenz.at

                                                    Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                                    • Montag bis Donnerstag:
                                                      • 7:30 bis 12 Uhr 
                                                      • 14 bis 16 Uhr
                                                    • Freitag:
                                                      • 7:30 bis 12 Uhr

                                                    Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                                    • Montag bis Donnerstag:
                                                      • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                                    • Freitag:
                                                      • 7:30 bis 12 Uhr

                                                    Homepage

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Stadt Bludenz

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                                      erlaubt:

                                                      • werktags (Montag bis Samstag)
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 13:30 bis 19 Uhr

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                                      verboten:

                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Verordnung der Stadt:
                                                      Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                                      Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                                      Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                                      Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                      Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                      Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                      Hundekot

                                                      Verordnung der Stadt:
                                                      Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                                      Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                      Sonderregelungen für diese Stadt

                                                      Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                      Altstoffsammelzentrum
                                                      Brunnenfelderstraße 55
                                                      6700 Bludenz

                                                      Telefon: +43 5552 63621-870
                                                      E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                                      Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Montag und Freitag
                                                        • 7:30 bis 12 Uhr
                                                      • Dienstag und Donnerstag
                                                        • 13:30 bis 18 Uhr

                                                      Kontaktdaten der Stadt

                                                      Amt der Stadt Bludenz

                                                      Werdenbergerstraße 42
                                                      6700 Bludenz

                                                      Telefon: +43 5552 63621-0
                                                      Fax: +43 5552 63621-3
                                                      E-Mail: stadt@bludenz.at

                                                      Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                                      • Montag bis Donnerstag:
                                                        • 7:30 bis 12 Uhr 
                                                        • 14 bis 16 Uhr
                                                      • Freitag:
                                                        • 7:30 bis 12 Uhr

                                                      Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                                      • Montag bis Donnerstag:
                                                        • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                                      • Freitag:
                                                        • 7:30 bis 12 Uhr

                                                      Homepage

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Stadt Bludenz

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                                        erlaubt:

                                                        • werktags (Montag bis Samstag)
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 13:30 bis 19 Uhr

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                                        verboten:

                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Verordnung der Stadt:
                                                        Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                                        Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                                        Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                                        Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                        Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                        Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                        Hundekot

                                                        Verordnung der Stadt:
                                                        Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                                        Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                        Sonderregelungen für diese Stadt

                                                        Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                        Altstoffsammelzentrum
                                                        Brunnenfelderstraße 55
                                                        6700 Bludenz

                                                        Telefon: +43 5552 63621-870
                                                        E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                                        Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Montag und Freitag
                                                          • 7:30 bis 12 Uhr
                                                        • Dienstag und Donnerstag
                                                          • 13:30 bis 18 Uhr

                                                        Kontaktdaten der Stadt

                                                        Amt der Stadt Bludenz

                                                        Werdenbergerstraße 42
                                                        6700 Bludenz

                                                        Telefon: +43 5552 63621-0
                                                        Fax: +43 5552 63621-3
                                                        E-Mail: stadt@bludenz.at

                                                        Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                                        • Montag bis Donnerstag:
                                                          • 7:30 bis 12 Uhr 
                                                          • 14 bis 16 Uhr
                                                        • Freitag:
                                                          • 7:30 bis 12 Uhr

                                                        Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                                        • Montag bis Donnerstag:
                                                          • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                                        • Freitag:
                                                          • 7:30 bis 12 Uhr

                                                        Homepage

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Stadt Bludenz

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                                          erlaubt:

                                                          • werktags (Montag bis Samstag)
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 13:30 bis 19 Uhr

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                                          verboten:

                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Verordnung der Stadt:
                                                          Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                                          Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                                          Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                                          Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                          Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                          Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                          Hundekot

                                                          Verordnung der Stadt:
                                                          Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                                          Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                          Sonderregelungen für diese Stadt

                                                          Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                          Altstoffsammelzentrum
                                                          Brunnenfelderstraße 55
                                                          6700 Bludenz

                                                          Telefon: +43 5552 63621-870
                                                          E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                                          Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Montag und Freitag
                                                            • 7:30 bis 12 Uhr
                                                          • Dienstag und Donnerstag
                                                            • 13:30 bis 18 Uhr

                                                          Kontaktdaten der Stadt

                                                          Amt der Stadt Bludenz

                                                          Werdenbergerstraße 42
                                                          6700 Bludenz

                                                          Telefon: +43 5552 63621-0
                                                          Fax: +43 5552 63621-3
                                                          E-Mail: stadt@bludenz.at

                                                          Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                                          • Montag bis Donnerstag:
                                                            • 7:30 bis 12 Uhr 
                                                            • 14 bis 16 Uhr
                                                          • Freitag:
                                                            • 7:30 bis 12 Uhr

                                                          Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                                          • Montag bis Donnerstag:
                                                            • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                                          • Freitag:
                                                            • 7:30 bis 12 Uhr

                                                          Homepage

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Stadt Bludenz

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                                            erlaubt:

                                                            • werktags (Montag bis Samstag)
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 13:30 bis 19 Uhr

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                                            verboten:

                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Verordnung der Stadt:
                                                            Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                                            Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                                            Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                                            Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                            Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                            Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                            Hundekot

                                                            Verordnung der Stadt:
                                                            Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                                            Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                            Sonderregelungen für diese Stadt

                                                            Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                            Altstoffsammelzentrum
                                                            Brunnenfelderstraße 55
                                                            6700 Bludenz

                                                            Telefon: +43 5552 63621-870
                                                            E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                                            Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Montag und Freitag
                                                              • 7:30 bis 12 Uhr
                                                            • Dienstag und Donnerstag
                                                              • 13:30 bis 18 Uhr

                                                            Kontaktdaten der Stadt

                                                            Amt der Stadt Bludenz

                                                            Werdenbergerstraße 42
                                                            6700 Bludenz

                                                            Telefon: +43 5552 63621-0
                                                            Fax: +43 5552 63621-3
                                                            E-Mail: stadt@bludenz.at

                                                            Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                                            • Montag bis Donnerstag:
                                                              • 7:30 bis 12 Uhr 
                                                              • 14 bis 16 Uhr
                                                            • Freitag:
                                                              • 7:30 bis 12 Uhr

                                                            Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                                            • Montag bis Donnerstag:
                                                              • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                                            • Freitag:
                                                              • 7:30 bis 12 Uhr

                                                            Homepage

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Stadt Bludenz

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                                              erlaubt:

                                                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 13:30 bis 19 Uhr

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                                              verboten:

                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Verordnung der Stadt:
                                                              Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                                              Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                                              Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                                              Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                              Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                              Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                              Hundekot

                                                              Verordnung der Stadt:
                                                              Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                                              Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                              Sonderregelungen für diese Stadt

                                                              Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                              Altstoffsammelzentrum
                                                              Brunnenfelderstraße 55
                                                              6700 Bludenz

                                                              Telefon: +43 5552 63621-870
                                                              E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                                              Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Montag und Freitag
                                                                • 7:30 bis 12 Uhr
                                                              • Dienstag und Donnerstag
                                                                • 13:30 bis 18 Uhr

                                                              Kontaktdaten der Stadt

                                                              Amt der Stadt Bludenz

                                                              Werdenbergerstraße 42
                                                              6700 Bludenz

                                                              Telefon: +43 5552 63621-0
                                                              Fax: +43 5552 63621-3
                                                              E-Mail: stadt@bludenz.at

                                                              Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                                              • Montag bis Donnerstag:
                                                                • 7:30 bis 12 Uhr 
                                                                • 14 bis 16 Uhr
                                                              • Freitag:
                                                                • 7:30 bis 12 Uhr

                                                              Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                                              • Montag bis Donnerstag:
                                                                • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                                              • Freitag:
                                                                • 7:30 bis 12 Uhr

                                                              Homepage

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                                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Stadt Bludenz

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                                                erlaubt:

                                                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 13:30 bis 19 Uhr

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                                                verboten:

                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Verordnung der Stadt:
                                                                Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                                                Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                                                Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                                                Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                                Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                                Hundekot

                                                                Verordnung der Stadt:
                                                                Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                                                Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                                Sonderregelungen für diese Stadt

                                                                Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                                Altstoffsammelzentrum
                                                                Brunnenfelderstraße 55
                                                                6700 Bludenz

                                                                Telefon: +43 5552 63621-870
                                                                E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                                                Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Montag und Freitag
                                                                  • 7:30 bis 12 Uhr
                                                                • Dienstag und Donnerstag
                                                                  • 13:30 bis 18 Uhr

                                                                Kontaktdaten der Stadt

                                                                Amt der Stadt Bludenz

                                                                Werdenbergerstraße 42
                                                                6700 Bludenz

                                                                Telefon: +43 5552 63621-0
                                                                Fax: +43 5552 63621-3
                                                                E-Mail: stadt@bludenz.at

                                                                Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                                                • Montag bis Donnerstag:
                                                                  • 7:30 bis 12 Uhr 
                                                                  • 14 bis 16 Uhr
                                                                • Freitag:
                                                                  • 7:30 bis 12 Uhr

                                                                Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                                                • Montag bis Donnerstag:
                                                                  • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                                                • Freitag:
                                                                  • 7:30 bis 12 Uhr

                                                                Homepage

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                                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Stadt Bludenz

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen

                                                                  erlaubt:

                                                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 13:30 bis 19 Uhr

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: jede lärmerregende Bautätigkeit

                                                                  verboten:

                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Verordnung der Stadt:
                                                                  Für das Stadtgebiet von Bludenz besteht ein Plan, aus welchem die Bereiche öffentlicher Verkehrsflächen hervorgehen, wo sämtliche Hunde an einer Leine geführt werden müssen.

                                                                  Darüber hinaus müssen sämtliche Hunde auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet von Bludenz an der Leine geführt werden.

                                                                  Hunde müssen von Spielgeräten und Sandspielplätzen ferngehalten werden.

                                                                  Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Halter seinen Hund unverzüglich und ohne Gefährdung anderer Menschen und Tiere heranführen und zurückhalten kann.

                                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                  Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                                  Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                                  Hundekot

                                                                  Verordnung der Stadt:
                                                                  Hundehalter müssen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot unverzüglich beseitigen.

                                                                  Bei Bedarf müssen zur Entfernung von Verunreinigungen geeignete Werkzeuge und Behältnisse (Robidog-Säckchen) durch den Hundehalter beim städtischen Bauhof oder im Bürgerservice des Amtes der Stadt Bludenz bezogen werden.

                                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                                  Sonderregelungen für diese Stadt

                                                                  Das überlaute Spielen von Radiomusik und Fernsehern auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist während der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Stadt

                                                                  Altstoffsammelzentrum
                                                                  Brunnenfelderstraße 55
                                                                  6700 Bludenz

                                                                  Telefon: +43 5552 63621-870
                                                                  E-Mail: abfallwirtschaft@bludenz.at

                                                                  Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Restmüll, Problemstoffe, Altwertstoffe, Elektronikschrott usw.

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Montag und Freitag
                                                                    • 7:30 bis 12 Uhr
                                                                  • Dienstag und Donnerstag
                                                                    • 13:30 bis 18 Uhr

                                                                  Kontaktdaten der Stadt

                                                                  Amt der Stadt Bludenz

                                                                  Werdenbergerstraße 42
                                                                  6700 Bludenz

                                                                  Telefon: +43 5552 63621-0
                                                                  Fax: +43 5552 63621-3
                                                                  E-Mail: stadt@bludenz.at

                                                                  Parteienverkehr aller Abteilungen:

                                                                  • Montag bis Donnerstag:
                                                                    • 7:30 bis 12 Uhr 
                                                                    • 14 bis 16 Uhr
                                                                  • Freitag:
                                                                    • 7:30 bis 12 Uhr

                                                                  Öffnungszeiten Bürgerservice:

                                                                  • Montag bis Donnerstag:
                                                                    • 7:30 bis 16:30 Uhr
                                                                  • Freitag:
                                                                    • 7:30 bis 12 Uhr

                                                                  Homepage

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