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    Ermächtigung

    Sinnverwandter Begriff: Befugnis

    Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

    Hinweis:

    Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Ermächtigung

      Sinnverwandter Begriff: Befugnis

      Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

      Hinweis:

      Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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        Ermächtigung

        Sinnverwandter Begriff: Befugnis

        Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

        Hinweis:

        Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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          Ermächtigung

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          Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

          Hinweis:

          Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

          Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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            Ermächtigung

            Sinnverwandter Begriff: Befugnis

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            Hinweis:

            Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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              Hinweis:

              Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                Hinweis:

                Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                  Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                  Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                  Hinweis:

                  Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                    Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                    Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                    Hinweis:

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                      Sinnverwandter Begriff: Befugnis

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                      Hinweis:

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                        Sinnverwandter Begriff: Befugnis

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                        Hinweis

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                          Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                          Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                          Hinweis:

                          Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                            Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                            Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                            Hinweis:

                            Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                              Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                              Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                              Hinweis:

                              Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                                Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                Hinweis:

                                Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                                  Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                  Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                  Hinweis:

                                  Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                                    Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                    Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                    Hinweis:

                                    Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                                      Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                      Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                      Hinweis:

                                      Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                                        Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                        Hinweis:

                                        Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                                          Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                          Hinweis:

                                          Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                            Ermächtigung

                                            Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                            Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                            Hinweis:

                                            Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                              Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                              Hinweis:

                                              Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                                                Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                                Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                                Hinweis:

                                                Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                                                  Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                                  Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                                  Hinweis:

                                                  Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                                                    Ermächtigung

                                                    Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                                    Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                                    Hinweis:

                                                    Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                                                      Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                                      Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                                      Hinweis:

                                                      Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

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                                                        Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                                        Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                                        Hinweis:

                                                        Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Ermächtigung

                                                          Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                                          Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                                          Hinweis:

                                                          Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                            Ermächtigung

                                                            Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                                            Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                                            Hinweis:

                                                            Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                              Ermächtigung

                                                              Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                                              Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                                              Hinweis:

                                                              Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                                Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                                                Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                                                Hinweis:

                                                                Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                                  Sinnverwandter Begriff: Befugnis

                                                                  Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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