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    Rechtsschutzbeauftragter

    Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

    In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

    Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

    Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

    Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

    bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

    Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

    Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

    Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

    Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Rechtsschutzbeauftragter

      Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

      In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

      Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

      Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

      bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

      Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

      Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

      Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
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        In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

        Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

        Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

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        bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

        Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

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        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

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          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

          Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

          Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

          Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

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          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

          Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

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            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
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                • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
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                Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

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                  Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                  Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

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                  Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

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                    Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                    Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

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                      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
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                      Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                      Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                      bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                      Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                      Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                      Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Rechtsschutzbeauftragter

                        Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                        In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                        Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                        Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                        Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                        bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                        Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                        Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                        Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                        Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

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                          Rechtsschutzbeauftragter

                          Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                          In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                          Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                          Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                          Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                          bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                          Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                          Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                          Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                          Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

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                            Rechtsschutzbeauftragter

                            Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                            In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                            Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                            Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                            Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                            bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                            Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                            Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                            Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                            Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                            Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                            Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                            Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

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                              Rechtsschutzbeauftragter

                              Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                              In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                              • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                              • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                              • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                              • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                              Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                              Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                              Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                              bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                              Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                              Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

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                              Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                              Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

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                                Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

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                                Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

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                                  Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                  In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                  Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                  Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                  Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                  bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                  Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                  Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                  Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                  Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                  Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                  Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

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                                    In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                    Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                    Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                    Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                    bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                    Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                    Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                    Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                    Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                                    Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Rechtsschutzbeauftragter

                                      Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                      In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                      Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                      Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                      bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                      Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                      Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                                      Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Rechtsschutzbeauftragter

                                        Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                        In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                        Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                        Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                        Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                        bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                        Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                        Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                        Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                        Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                                        Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
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                                          Rechtsschutzbeauftragter

                                          Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                          In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                          Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                          Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                          Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                          bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                          Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                          Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                          Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                          Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                                          Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
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                                            Rechtsschutzbeauftragter

                                            Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                            In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                            Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                            Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                            Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                            bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                            Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                            Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                            Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                            Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                            Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                            Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                            Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

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                                              Rechtsschutzbeauftragter

                                              Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                              In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                              • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                              • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                              • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                              • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                              Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                              Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                              Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                              bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                              Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                              Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                              Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                              Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                              Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                              Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                              Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

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                                                Rechtsschutzbeauftragter

                                                Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                                In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                                • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                                • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                                • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                                • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                                Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                                Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                                Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                                bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                                Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                                Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                                Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                                Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                                Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                                Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                                                Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Rechtsschutzbeauftragter

                                                  Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                                  In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                                  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                                  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                                  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                                  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                                  Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                                  Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                                  Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                                  bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                                  Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                                  Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                  Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                                  Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                                  Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                                  Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                                                  Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
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                                                    Rechtsschutzbeauftragter

                                                    Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                                    In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                                    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                                    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                                    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                                    • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                                    Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                                    Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                                    Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                                    bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                                    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                                    Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                                    Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                                    Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                                    Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                                    Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                                                    Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Rechtsschutzbeauftragter

                                                      Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                                      In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                                      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                                      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                                      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                                      • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                                      Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                                      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                                      Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                                      bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                                      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                                      Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                                      Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                                      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                                      Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                                      Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                                                      Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Rechtsschutzbeauftragter

                                                        Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                                        In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                                        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                                        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                                        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                                        • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                                        Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                                        Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                                        Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                                        bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                                        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                                        Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                                        Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                                        Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                                        Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                                        Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                                                        Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Rechtsschutzbeauftragter

                                                          Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                                          In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                                          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                                          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                                          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                                          • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                                          Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                                          Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                                          Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                                          bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                                          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                                          Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                                          Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                                          Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                                          Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                                          Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                                                          Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Rechtsschutzbeauftragter

                                                            Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                                            In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                                            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                                            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                                            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                                            • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                                            Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                                            Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                                            Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                                            bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                                            Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                                            Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                                            Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                            Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                                            Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                                            Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                                            Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                                                            Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
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                                                              Rechtsschutzbeauftragter

                                                              Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                                              In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                                              • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                                              • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                                              • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                                              • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                                              Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                                              Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                                              Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                                              bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                                              Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                                              Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                                              Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                              Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                                              Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                                              Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                                              Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                                                              Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Rechtsschutzbeauftragter

                                                                Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                                                In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                                                • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                                                • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                                                • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                                                • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                                                Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                                                Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                                                Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                                                bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                                                Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                                                Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                                                Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                                                Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                                                Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                                                Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                                                                Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                                  Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

                                                                  In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

                                                                  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
                                                                  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
                                                                  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
                                                                  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

                                                                  Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

                                                                  Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

                                                                  Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

                                                                  bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

                                                                  Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

                                                                  Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen.  Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.

                                                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

                                                                  Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

                                                                  Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

                                                                  Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 11.09.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion