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    Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

    Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

    Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

    • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
    • Bier: 16 Liter

    und zusätzlich

    • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
    • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
    • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
    • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

    Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

    Beispiel:

    50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

    Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

    Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

    Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

    Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

    Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

      Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

      Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

      Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

      • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
      • Bier: 16 Liter

      und zusätzlich

      • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
      • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
      • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
      • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

      Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

      Beispiel:

      50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

      Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

      Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

      Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

      Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

      Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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        Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

        Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

        Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

        • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
        • Bier: 16 Liter

        und zusätzlich

        • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
        • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
        • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
        • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

        Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

        Beispiel:

        50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

        Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

        Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

        Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

        Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

        Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

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          Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

          Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

          • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
          • Bier: 16 Liter

          und zusätzlich

          • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
          • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
          • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
          • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

          Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

          Beispiel:

          50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

          Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

          Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

          Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

          Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

          Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

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            Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

            Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

            • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
            • Bier: 16 Liter

            und zusätzlich

            • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
            • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
            • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
            • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

            Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

            Beispiel:

            50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

            Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

            Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

            Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

            Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

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              Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

              Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

              • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
              • Bier: 16 Liter

              und zusätzlich

              • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
              • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
              • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
              • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

              Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

              Beispiel:

              50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

              Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

              Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

              Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

              Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

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                Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                • Bier: 16 Liter

                und zusätzlich

                • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                Beispiel:

                50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

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                  Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                  Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                  • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                  • Bier: 16 Liter

                  und zusätzlich

                  • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                  • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                  • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                  • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                  Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                  Beispiel:

                  50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                  Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                  Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                  Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                  Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                  Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

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                    Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                    Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                    • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                    • Bier: 16 Liter

                    und zusätzlich

                    • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                    • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                    • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                    • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                    Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                    Beispiel:

                    50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                    Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                    Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                    Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                    Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                    Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

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                      Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                      Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                      • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                      • Bier: 16 Liter

                      und zusätzlich

                      • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                      • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                      • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                      • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                      Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                      Beispiel:

                      50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                      Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                      Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                      Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                      Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                      Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                        Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                        Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                        Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                        • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                        • Bier: 16 Liter

                        und zusätzlich

                        • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                        • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                        • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                        • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                        Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                        Beispiel:

                        50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                        Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                        Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                        Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                        Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                        Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                          Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                          Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                          Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                          • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                          • Bier: 16 Liter

                          und zusätzlich

                          • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                          • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                          • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                          • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                          Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                          Beispiel:

                          50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                          Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                          Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                          Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                          Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                          Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                            Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                            Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                            Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                            • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                            • Bier: 16 Liter

                            und zusätzlich

                            • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                            • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                            • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                            • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                            Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                            Beispiel:

                            50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                            Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                            Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                            Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                            Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                            Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                              Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                              Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                              Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                              • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                              • Bier: 16 Liter

                              und zusätzlich

                              • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                              • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                              • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                              • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                              Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                              Beispiel:

                              50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                              Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                              Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                              Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                              Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                              Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                • Bier: 16 Liter

                                und zusätzlich

                                • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                Beispiel:

                                50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

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                                  Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                  Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                  • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                  • Bier: 16 Liter

                                  und zusätzlich

                                  • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                  • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                  • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                  • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                  Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                  Beispiel:

                                  50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                  Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                  Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                  Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                  Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                  Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                    Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                    Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                    Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                    • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                    • Bier: 16 Liter

                                    und zusätzlich

                                    • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                    • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                    • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                    • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                    Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                    Beispiel:

                                    50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                    Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                    Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                    Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                    Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                    Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                      Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                      Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                      Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                      • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                      • Bier: 16 Liter

                                      und zusätzlich

                                      • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                      • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                      • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                      • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                      Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                      Beispiel:

                                      50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                      Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                      Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                      Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                      Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                      Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                        Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                        Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                        Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                        • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                        • Bier: 16 Liter

                                        und zusätzlich

                                        • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                        • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                        • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                        • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                        Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                        Beispiel:

                                        50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                        Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                        Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                        Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                        Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                        Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                          Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                          Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                          Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                          • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                          • Bier: 16 Liter

                                          und zusätzlich

                                          • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                          • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                          • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                          • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                          Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                          Beispiel:

                                          50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                          Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                          Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                          Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                          Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                          Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                            Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                            Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                            Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                            • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                            • Bier: 16 Liter

                                            und zusätzlich

                                            • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                            • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                            • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                            • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                            Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                            Beispiel:

                                            50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                            Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                            Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                            Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                            Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                            Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                              Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                              Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                              Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                              • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                              • Bier: 16 Liter

                                              und zusätzlich

                                              • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                              • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                              • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                              • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                              Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                              Beispiel:

                                              50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                              Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                              Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                              Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                              Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                              Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                                Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                                • Bier: 16 Liter

                                                und zusätzlich

                                                • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                                • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                                • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                                • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                                Beispiel:

                                                50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                                Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                  Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                                  Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                  Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                  • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                                  • Bier: 16 Liter

                                                  und zusätzlich

                                                  • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                                  • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                                  • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                                  • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                  Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                                  Beispiel:

                                                  50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                  Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                                  Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                  Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                  Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                  Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                    Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                                    Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                    Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                    • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                                    • Bier: 16 Liter

                                                    und zusätzlich

                                                    • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                                    • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                                    • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                                    • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                    Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                                    Beispiel:

                                                    50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                    Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                                    Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                    Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                    Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                    Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                      Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                                      Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                      Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                      • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                                      • Bier: 16 Liter

                                                      und zusätzlich

                                                      • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                                      • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                                      • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                                      • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                      Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                                      Beispiel:

                                                      50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                      Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                                      Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                      Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                      Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                      Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                        Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                                        Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                        Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                        • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                                        • Bier: 16 Liter

                                                        und zusätzlich

                                                        • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                                        • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                                        • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                                        • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                        Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                                        Beispiel:

                                                        50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                        Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                                        Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                        Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                        Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                        Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                          Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                                          Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                          Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                          • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                                          • Bier: 16 Liter

                                                          und zusätzlich

                                                          • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                                          • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                                          • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                                          • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                          Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                                          Beispiel:

                                                          50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                          Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                                          Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                          Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                          Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                          Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                            Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                                            Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                            Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                            • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                                            • Bier: 16 Liter

                                                            und zusätzlich

                                                            • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                                            • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                                            • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                                            • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                            Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                                            Beispiel:

                                                            50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                            Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                                            Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                            Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                            Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                            Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                              Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                                              Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                              Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                              • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                                              • Bier: 16 Liter

                                                              und zusätzlich

                                                              • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                                              • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                                              • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                                              • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                              Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                                              Beispiel:

                                                              50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                              Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                                              Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                              Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                              Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                              Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                                Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                                                Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                                Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                                • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                                                • Bier: 16 Liter

                                                                und zusätzlich

                                                                • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                                                • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                                                • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                                                • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                                Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                                                Beispiel:

                                                                50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                                Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                                                Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                                Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                                Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                                Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                                  Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich

                                                                  Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Alkoholika bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Alkoholsteuer, Biersteuer etc.) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                                  Folgende Mengen an alkoholischen Getränken können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                                  • nichtschäumende Weine: 4 Liter und
                                                                  • Bier: 16 Liter

                                                                  und zusätzlich

                                                                  • Alkohol oder alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent: 1 Liter oder
                                                                  • unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-Prozent oder mehr: 1 Liter oder
                                                                  • Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumende Weine und Bier, mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-Prozent: 2 Liter oder
                                                                  • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                                  Wenn verschiedene Produkte zusätzlich zu nichtschäumenden Weinen und Bier mitgenommen werden, dürfen diese in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschreiten.

                                                                  Beispiel:

                                                                  50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-Prozent, also 0,5 Liter, und 50 Prozent der Menge an alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-Prozent, also 1 Liter, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                                  Zusätzlich zu 4 Litern nichtschäumendem Wein und 16 Litern Bier können also beispielsweise 0,5 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.-Prozent und ein Liter mit weniger als 22 Vol.-Prozent abgabenfrei mitgenommen werden.

                                                                  Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                                  Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Alkoholika von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                                  Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                                  Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen