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    Geringfügigkeitsgrenze

    Die Geringfügigkeitsgrenze ist ein Betrag, den das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreiten darf.

    Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt einer jährlichen Aufwertung.

    Im Jahr 2024 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 518,44 Euro monatlich.

    Mit 1. Jänner 2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.

    Hinweis

    Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Geringfügigkeitsgrenze

    Die Geringfügigkeitsgrenze ist ein Betrag, den das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreiten darf.

    Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt einer jährlichen Aufwertung.

    Im Jahr 2024 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 518,44 Euro monatlich.

    Mit 1. Jänner 2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.

    Hinweis

    Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

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    Mit 1. Jänner 2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.

    Hinweis

    Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

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    Hinweis

    Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.

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    Hinweis

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    Hinweis

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    Mit 1. Jänner 2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.

    Hinweis

    Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

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