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    Einheitswert

    Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

    Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

    Einheitsbewertung (BMF)

    Letzte Aktualisierung: 09.04.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Einheitswert

      Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

      Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

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        Einheitswert

        Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

        Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

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          Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

          Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

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            Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

            Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

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              Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

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                                                Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

                                                Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

                                                Einheitsbewertung (BMF)

                                                Letzte Aktualisierung: 09.04.2024
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                                                  Einheitswert

                                                  Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

                                                  Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

                                                  Einheitsbewertung (BMF)

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                                                    Einheitswert

                                                    Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

                                                    Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

                                                    Einheitsbewertung (BMF)

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                                                      Einheitswert

                                                      Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

                                                      Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

                                                      Einheitsbewertung (BMF)

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                                                        Einheitswert

                                                        Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

                                                        Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

                                                        Einheitsbewertung (BMF)

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                                                          Einheitswert

                                                          Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

                                                          Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

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                                                            Einheitswert

                                                            Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

                                                            Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

                                                            Einheitsbewertung (BMF)

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                                                              Einheitswert

                                                              Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

                                                              Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

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                                                                Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

                                                                Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

                                                                Einheitsbewertung (BMF)

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                                                                  Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

                                                                  Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

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