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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

    Hinweis:

    Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

    Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

    In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

    Hundekot

    Information der Gemeinde:
    Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentren

    ASZ Pischelsdorf
    8212 Pischelsdorf 464

    Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

    Öffnungszeiten:

    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr
    • am letzten Dienstag im Monat
      • 17 bis 19 Uhr
    • am letzten Freitag im Monat
      • 9 bis 11 Uhr

    Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

    ASZ Reichendorf
    8212 Reichendorf

    Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

    Öffnungszeiten:

    • jeden letzten Samstag im Monat
      • 10 bis 12 Uhr

    Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
    Pischelsdorf 85
    8212 Pischelsdorf

    Telefon: +43 3113/2212
    Fax:  +43 3113/2212-1
    E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

    Amtsstunden:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    Homepage

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

      Hinweis:

      Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Rasenmähen

      zu unterlassen:

      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
      Hinweis:

      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

      zu unterlassen:

      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
      Hinweis:

      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

      Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

      In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

      Hundekot

      Information der Gemeinde:
      Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentren

      ASZ Pischelsdorf
      8212 Pischelsdorf 464

      Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

      Öffnungszeiten:

      • Samstag
        • 8 bis 11 Uhr
      • am letzten Dienstag im Monat
        • 17 bis 19 Uhr
      • am letzten Freitag im Monat
        • 9 bis 11 Uhr

      Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

      ASZ Reichendorf
      8212 Reichendorf

      Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

      Öffnungszeiten:

      • jeden letzten Samstag im Monat
        • 10 bis 12 Uhr

      Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
      Pischelsdorf 85
      8212 Pischelsdorf

      Telefon: +43 3113/2212
      Fax:  +43 3113/2212-1
      E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

      Amtsstunden:

      • Montag bis Donnerstag
        • 8 bis 12 Uhr
      • Freitag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 14 bis 17 Uhr

      Homepage

      Rechtsgrundlagen

      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

        Hinweis:

        Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Rasenmähen

        zu unterlassen:

        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig
        Hinweis:

        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

        zu unterlassen:

        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig
        Hinweis:

        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

        Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

        In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

        Hundekot

        Information der Gemeinde:
        Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentren

        ASZ Pischelsdorf
        8212 Pischelsdorf 464

        Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

        Öffnungszeiten:

        • Samstag
          • 8 bis 11 Uhr
        • am letzten Dienstag im Monat
          • 17 bis 19 Uhr
        • am letzten Freitag im Monat
          • 9 bis 11 Uhr

        Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

        ASZ Reichendorf
        8212 Reichendorf

        Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

        Öffnungszeiten:

        • jeden letzten Samstag im Monat
          • 10 bis 12 Uhr

        Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
        Pischelsdorf 85
        8212 Pischelsdorf

        Telefon: +43 3113/2212
        Fax:  +43 3113/2212-1
        E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

        Amtsstunden:

        • Montag bis Donnerstag
          • 8 bis 12 Uhr
        • Freitag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 14 bis 17 Uhr

        Homepage

        Rechtsgrundlagen

        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

          Hinweis:

          Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Rasenmähen

          zu unterlassen:

          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig
          Hinweis:

          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

          zu unterlassen:

          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig
          Hinweis:

          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

          Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

          In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

          Hundekot

          Information der Gemeinde:
          Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentren

          ASZ Pischelsdorf
          8212 Pischelsdorf 464

          Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

          Öffnungszeiten:

          • Samstag
            • 8 bis 11 Uhr
          • am letzten Dienstag im Monat
            • 17 bis 19 Uhr
          • am letzten Freitag im Monat
            • 9 bis 11 Uhr

          Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

          ASZ Reichendorf
          8212 Reichendorf

          Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

          Öffnungszeiten:

          • jeden letzten Samstag im Monat
            • 10 bis 12 Uhr

          Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
          Pischelsdorf 85
          8212 Pischelsdorf

          Telefon: +43 3113/2212
          Fax:  +43 3113/2212-1
          E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

          Amtsstunden:

          • Montag bis Donnerstag
            • 8 bis 12 Uhr
          • Freitag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 14 bis 17 Uhr

          Homepage

          Rechtsgrundlagen

          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

            Hinweis:

            Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Rasenmähen

            zu unterlassen:

            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig
            Hinweis:

            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

            zu unterlassen:

            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig
            Hinweis:

            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

            Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

            In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

            Hundekot

            Information der Gemeinde:
            Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentren

            ASZ Pischelsdorf
            8212 Pischelsdorf 464

            Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

            Öffnungszeiten:

            • Samstag
              • 8 bis 11 Uhr
            • am letzten Dienstag im Monat
              • 17 bis 19 Uhr
            • am letzten Freitag im Monat
              • 9 bis 11 Uhr

            Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

            ASZ Reichendorf
            8212 Reichendorf

            Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

            Öffnungszeiten:

            • jeden letzten Samstag im Monat
              • 10 bis 12 Uhr

            Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
            Pischelsdorf 85
            8212 Pischelsdorf

            Telefon: +43 3113/2212
            Fax:  +43 3113/2212-1
            E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

            Amtsstunden:

            • Montag bis Donnerstag
              • 8 bis 12 Uhr
            • Freitag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 14 bis 17 Uhr

            Homepage

            Rechtsgrundlagen

            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

              Hinweis:

              Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Rasenmähen

              zu unterlassen:

              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig
              Hinweis:

              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

              zu unterlassen:

              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig
              Hinweis:

              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

              Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

              In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

              Hundekot

              Information der Gemeinde:
              Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

              Landesgesetzliche Bestimmung:
              Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentren

              ASZ Pischelsdorf
              8212 Pischelsdorf 464

              Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

              Öffnungszeiten:

              • Samstag
                • 8 bis 11 Uhr
              • am letzten Dienstag im Monat
                • 17 bis 19 Uhr
              • am letzten Freitag im Monat
                • 9 bis 11 Uhr

              Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

              ASZ Reichendorf
              8212 Reichendorf

              Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

              Öffnungszeiten:

              • jeden letzten Samstag im Monat
                • 10 bis 12 Uhr

              Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

              Kontaktdaten der Gemeinde

              Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
              Pischelsdorf 85
              8212 Pischelsdorf

              Telefon: +43 3113/2212
              Fax:  +43 3113/2212-1
              E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

              Amtsstunden:

              • Montag bis Donnerstag
                • 8 bis 12 Uhr
              • Freitag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 14 bis 17 Uhr

              Homepage

              Rechtsgrundlagen

              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
              Für den Inhalt verantwortlich:
              • Die zuständige Gemeinde|
              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                Hinweis:

                Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Rasenmähen

                zu unterlassen:

                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig
                Hinweis:

                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                zu unterlassen:

                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig
                Hinweis:

                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                Hundekot

                Information der Gemeinde:
                Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                Landesgesetzliche Bestimmung:
                Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentren

                ASZ Pischelsdorf
                8212 Pischelsdorf 464

                Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                Öffnungszeiten:

                • Samstag
                  • 8 bis 11 Uhr
                • am letzten Dienstag im Monat
                  • 17 bis 19 Uhr
                • am letzten Freitag im Monat
                  • 9 bis 11 Uhr

                Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                ASZ Reichendorf
                8212 Reichendorf

                Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                Öffnungszeiten:

                • jeden letzten Samstag im Monat
                  • 10 bis 12 Uhr

                Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                Kontaktdaten der Gemeinde

                Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                Pischelsdorf 85
                8212 Pischelsdorf

                Telefon: +43 3113/2212
                Fax:  +43 3113/2212-1
                E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                Amtsstunden:

                • Montag bis Donnerstag
                  • 8 bis 12 Uhr
                • Freitag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 14 bis 17 Uhr

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                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                  Hinweis:

                  Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Rasenmähen

                  zu unterlassen:

                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig
                  Hinweis:

                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                  zu unterlassen:

                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig
                  Hinweis:

                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                  Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                  In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                  Hundekot

                  Information der Gemeinde:
                  Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                  Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentren

                  ASZ Pischelsdorf
                  8212 Pischelsdorf 464

                  Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                  Öffnungszeiten:

                  • Samstag
                    • 8 bis 11 Uhr
                  • am letzten Dienstag im Monat
                    • 17 bis 19 Uhr
                  • am letzten Freitag im Monat
                    • 9 bis 11 Uhr

                  Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                  ASZ Reichendorf
                  8212 Reichendorf

                  Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                  Öffnungszeiten:

                  • jeden letzten Samstag im Monat
                    • 10 bis 12 Uhr

                  Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                  Kontaktdaten der Gemeinde

                  Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                  Pischelsdorf 85
                  8212 Pischelsdorf

                  Telefon: +43 3113/2212
                  Fax:  +43 3113/2212-1
                  E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                  Amtsstunden:

                  • Montag bis Donnerstag
                    • 8 bis 12 Uhr
                  • Freitag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 14 bis 17 Uhr

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                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                    Hinweis:

                    Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Rasenmähen

                    zu unterlassen:

                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig
                    Hinweis:

                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                    zu unterlassen:

                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig
                    Hinweis:

                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                    Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                    In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                    Hundekot

                    Information der Gemeinde:
                    Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                    Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentren

                    ASZ Pischelsdorf
                    8212 Pischelsdorf 464

                    Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                    Öffnungszeiten:

                    • Samstag
                      • 8 bis 11 Uhr
                    • am letzten Dienstag im Monat
                      • 17 bis 19 Uhr
                    • am letzten Freitag im Monat
                      • 9 bis 11 Uhr

                    Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                    ASZ Reichendorf
                    8212 Reichendorf

                    Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                    Öffnungszeiten:

                    • jeden letzten Samstag im Monat
                      • 10 bis 12 Uhr

                    Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                    Kontaktdaten der Gemeinde

                    Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                    Pischelsdorf 85
                    8212 Pischelsdorf

                    Telefon: +43 3113/2212
                    Fax:  +43 3113/2212-1
                    E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                    Amtsstunden:

                    • Montag bis Donnerstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                    • Freitag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 14 bis 17 Uhr

                    Homepage

                    Rechtsgrundlagen

                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                      Hinweis:

                      Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Rasenmähen

                      zu unterlassen:

                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig
                      Hinweis:

                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                      zu unterlassen:

                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig
                      Hinweis:

                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                      Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                      In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                      Hundekot

                      Information der Gemeinde:
                      Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                      Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentren

                      ASZ Pischelsdorf
                      8212 Pischelsdorf 464

                      Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                      Öffnungszeiten:

                      • Samstag
                        • 8 bis 11 Uhr
                      • am letzten Dienstag im Monat
                        • 17 bis 19 Uhr
                      • am letzten Freitag im Monat
                        • 9 bis 11 Uhr

                      Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                      ASZ Reichendorf
                      8212 Reichendorf

                      Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                      Öffnungszeiten:

                      • jeden letzten Samstag im Monat
                        • 10 bis 12 Uhr

                      Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                      Kontaktdaten der Gemeinde

                      Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                      Pischelsdorf 85
                      8212 Pischelsdorf

                      Telefon: +43 3113/2212
                      Fax:  +43 3113/2212-1
                      E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                      Amtsstunden:

                      • Montag bis Donnerstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                      • Freitag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 14 bis 17 Uhr

                      Homepage

                      Rechtsgrundlagen

                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                        Hinweis:

                        Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Rasenmähen

                        zu unterlassen:

                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig
                        Hinweis:

                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                        zu unterlassen:

                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig
                        Hinweis:

                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                        Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                        In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                        Hundekot

                        Information der Gemeinde:
                        Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                        Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentren

                        ASZ Pischelsdorf
                        8212 Pischelsdorf 464

                        Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                        Öffnungszeiten:

                        • Samstag
                          • 8 bis 11 Uhr
                        • am letzten Dienstag im Monat
                          • 17 bis 19 Uhr
                        • am letzten Freitag im Monat
                          • 9 bis 11 Uhr

                        Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                        ASZ Reichendorf
                        8212 Reichendorf

                        Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                        Öffnungszeiten:

                        • jeden letzten Samstag im Monat
                          • 10 bis 12 Uhr

                        Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                        Kontaktdaten der Gemeinde

                        Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                        Pischelsdorf 85
                        8212 Pischelsdorf

                        Telefon: +43 3113/2212
                        Fax:  +43 3113/2212-1
                        E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                        Amtsstunden:

                        • Montag bis Donnerstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                        • Freitag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 14 bis 17 Uhr

                        Homepage

                        Rechtsgrundlagen

                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                          Hinweis:

                          Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Rasenmähen

                          zu unterlassen:

                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig
                          Hinweis:

                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                          zu unterlassen:

                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig
                          Hinweis:

                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                          Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                          In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                          Hundekot

                          Information der Gemeinde:
                          Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                          Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentren

                          ASZ Pischelsdorf
                          8212 Pischelsdorf 464

                          Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                          Öffnungszeiten:

                          • Samstag
                            • 8 bis 11 Uhr
                          • am letzten Dienstag im Monat
                            • 17 bis 19 Uhr
                          • am letzten Freitag im Monat
                            • 9 bis 11 Uhr

                          Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                          ASZ Reichendorf
                          8212 Reichendorf

                          Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                          Öffnungszeiten:

                          • jeden letzten Samstag im Monat
                            • 10 bis 12 Uhr

                          Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                          Kontaktdaten der Gemeinde

                          Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                          Pischelsdorf 85
                          8212 Pischelsdorf

                          Telefon: +43 3113/2212
                          Fax:  +43 3113/2212-1
                          E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                          Amtsstunden:

                          • Montag bis Donnerstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                          • Freitag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 14 bis 17 Uhr

                          Homepage

                          Rechtsgrundlagen

                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                            Hinweis:

                            Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Rasenmähen

                            zu unterlassen:

                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig
                            Hinweis:

                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                            zu unterlassen:

                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig
                            Hinweis:

                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                            Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                            In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                            Hundekot

                            Information der Gemeinde:
                            Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                            Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentren

                            ASZ Pischelsdorf
                            8212 Pischelsdorf 464

                            Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                            Öffnungszeiten:

                            • Samstag
                              • 8 bis 11 Uhr
                            • am letzten Dienstag im Monat
                              • 17 bis 19 Uhr
                            • am letzten Freitag im Monat
                              • 9 bis 11 Uhr

                            Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                            ASZ Reichendorf
                            8212 Reichendorf

                            Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                            Öffnungszeiten:

                            • jeden letzten Samstag im Monat
                              • 10 bis 12 Uhr

                            Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                            Kontaktdaten der Gemeinde

                            Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                            Pischelsdorf 85
                            8212 Pischelsdorf

                            Telefon: +43 3113/2212
                            Fax:  +43 3113/2212-1
                            E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                            Amtsstunden:

                            • Montag bis Donnerstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                            • Freitag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 14 bis 17 Uhr

                            Homepage

                            Rechtsgrundlagen

                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                              Hinweis:

                              Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Rasenmähen

                              zu unterlassen:

                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig
                              Hinweis:

                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                              zu unterlassen:

                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig
                              Hinweis:

                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                              Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                              In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                              Hundekot

                              Information der Gemeinde:
                              Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                              Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentren

                              ASZ Pischelsdorf
                              8212 Pischelsdorf 464

                              Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                              Öffnungszeiten:

                              • Samstag
                                • 8 bis 11 Uhr
                              • am letzten Dienstag im Monat
                                • 17 bis 19 Uhr
                              • am letzten Freitag im Monat
                                • 9 bis 11 Uhr

                              Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                              ASZ Reichendorf
                              8212 Reichendorf

                              Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                              Öffnungszeiten:

                              • jeden letzten Samstag im Monat
                                • 10 bis 12 Uhr

                              Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                              Kontaktdaten der Gemeinde

                              Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                              Pischelsdorf 85
                              8212 Pischelsdorf

                              Telefon: +43 3113/2212
                              Fax:  +43 3113/2212-1
                              E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                              Amtsstunden:

                              • Montag bis Donnerstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                              • Freitag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 14 bis 17 Uhr

                              Homepage

                              Rechtsgrundlagen

                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                Hinweis:

                                Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                zu unterlassen:

                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig
                                Hinweis:

                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                zu unterlassen:

                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig
                                Hinweis:

                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                Hundekot

                                Information der Gemeinde:
                                Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentren

                                ASZ Pischelsdorf
                                8212 Pischelsdorf 464

                                Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                Öffnungszeiten:

                                • Samstag
                                  • 8 bis 11 Uhr
                                • am letzten Dienstag im Monat
                                  • 17 bis 19 Uhr
                                • am letzten Freitag im Monat
                                  • 9 bis 11 Uhr

                                Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                ASZ Reichendorf
                                8212 Reichendorf

                                Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                Öffnungszeiten:

                                • jeden letzten Samstag im Monat
                                  • 10 bis 12 Uhr

                                Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                Pischelsdorf 85
                                8212 Pischelsdorf

                                Telefon: +43 3113/2212
                                Fax:  +43 3113/2212-1
                                E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                Amtsstunden:

                                • Montag bis Donnerstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                • Freitag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 14 bis 17 Uhr

                                Homepage

                                Rechtsgrundlagen

                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                  Hinweis:

                                  Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                  zu unterlassen:

                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig
                                  Hinweis:

                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                  zu unterlassen:

                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig
                                  Hinweis:

                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                  Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                  In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                  Hundekot

                                  Information der Gemeinde:
                                  Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                  Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentren

                                  ASZ Pischelsdorf
                                  8212 Pischelsdorf 464

                                  Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Samstag
                                    • 8 bis 11 Uhr
                                  • am letzten Dienstag im Monat
                                    • 17 bis 19 Uhr
                                  • am letzten Freitag im Monat
                                    • 9 bis 11 Uhr

                                  Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                  ASZ Reichendorf
                                  8212 Reichendorf

                                  Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                  Öffnungszeiten:

                                  • jeden letzten Samstag im Monat
                                    • 10 bis 12 Uhr

                                  Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                  Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                  Pischelsdorf 85
                                  8212 Pischelsdorf

                                  Telefon: +43 3113/2212
                                  Fax:  +43 3113/2212-1
                                  E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                  Amtsstunden:

                                  • Montag bis Donnerstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 14 bis 17 Uhr

                                  Homepage

                                  Rechtsgrundlagen

                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                    Hinweis:

                                    Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Rasenmähen

                                    zu unterlassen:

                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig
                                    Hinweis:

                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                    zu unterlassen:

                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig
                                    Hinweis:

                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                    Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                    In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                    Hundekot

                                    Information der Gemeinde:
                                    Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                    Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentren

                                    ASZ Pischelsdorf
                                    8212 Pischelsdorf 464

                                    Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Samstag
                                      • 8 bis 11 Uhr
                                    • am letzten Dienstag im Monat
                                      • 17 bis 19 Uhr
                                    • am letzten Freitag im Monat
                                      • 9 bis 11 Uhr

                                    Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                    ASZ Reichendorf
                                    8212 Reichendorf

                                    Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                    Öffnungszeiten:

                                    • jeden letzten Samstag im Monat
                                      • 10 bis 12 Uhr

                                    Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                    Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                    Pischelsdorf 85
                                    8212 Pischelsdorf

                                    Telefon: +43 3113/2212
                                    Fax:  +43 3113/2212-1
                                    E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                    Amtsstunden:

                                    • Montag bis Donnerstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 14 bis 17 Uhr

                                    Homepage

                                    Rechtsgrundlagen

                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                      Hinweis:

                                      Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Rasenmähen

                                      zu unterlassen:

                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig
                                      Hinweis:

                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                      zu unterlassen:

                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig
                                      Hinweis:

                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                      Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                      In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                      Hundekot

                                      Information der Gemeinde:
                                      Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                      Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentren

                                      ASZ Pischelsdorf
                                      8212 Pischelsdorf 464

                                      Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Samstag
                                        • 8 bis 11 Uhr
                                      • am letzten Dienstag im Monat
                                        • 17 bis 19 Uhr
                                      • am letzten Freitag im Monat
                                        • 9 bis 11 Uhr

                                      Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                      ASZ Reichendorf
                                      8212 Reichendorf

                                      Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                      Öffnungszeiten:

                                      • jeden letzten Samstag im Monat
                                        • 10 bis 12 Uhr

                                      Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                      Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                      Pischelsdorf 85
                                      8212 Pischelsdorf

                                      Telefon: +43 3113/2212
                                      Fax:  +43 3113/2212-1
                                      E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                      Amtsstunden:

                                      • Montag bis Donnerstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 14 bis 17 Uhr

                                      Homepage

                                      Rechtsgrundlagen

                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                        Hinweis:

                                        Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Rasenmähen

                                        zu unterlassen:

                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig
                                        Hinweis:

                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                        zu unterlassen:

                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig
                                        Hinweis:

                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                        Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                        In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                        Hundekot

                                        Information der Gemeinde:
                                        Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                        Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentren

                                        ASZ Pischelsdorf
                                        8212 Pischelsdorf 464

                                        Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Samstag
                                          • 8 bis 11 Uhr
                                        • am letzten Dienstag im Monat
                                          • 17 bis 19 Uhr
                                        • am letzten Freitag im Monat
                                          • 9 bis 11 Uhr

                                        Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                        ASZ Reichendorf
                                        8212 Reichendorf

                                        Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                        Öffnungszeiten:

                                        • jeden letzten Samstag im Monat
                                          • 10 bis 12 Uhr

                                        Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                        Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                        Pischelsdorf 85
                                        8212 Pischelsdorf

                                        Telefon: +43 3113/2212
                                        Fax:  +43 3113/2212-1
                                        E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                        Amtsstunden:

                                        • Montag bis Donnerstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 14 bis 17 Uhr

                                        Homepage

                                        Rechtsgrundlagen

                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                          Hinweis:

                                          Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Rasenmähen

                                          zu unterlassen:

                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig
                                          Hinweis:

                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                          zu unterlassen:

                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig
                                          Hinweis:

                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                          Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                          In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                          Hundekot

                                          Information der Gemeinde:
                                          Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                          Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentren

                                          ASZ Pischelsdorf
                                          8212 Pischelsdorf 464

                                          Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Samstag
                                            • 8 bis 11 Uhr
                                          • am letzten Dienstag im Monat
                                            • 17 bis 19 Uhr
                                          • am letzten Freitag im Monat
                                            • 9 bis 11 Uhr

                                          Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                          ASZ Reichendorf
                                          8212 Reichendorf

                                          Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                          Öffnungszeiten:

                                          • jeden letzten Samstag im Monat
                                            • 10 bis 12 Uhr

                                          Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                          Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                          Pischelsdorf 85
                                          8212 Pischelsdorf

                                          Telefon: +43 3113/2212
                                          Fax:  +43 3113/2212-1
                                          E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                          Amtsstunden:

                                          • Montag bis Donnerstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 14 bis 17 Uhr

                                          Homepage

                                          Rechtsgrundlagen

                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                            Hinweis:

                                            Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Rasenmähen

                                            zu unterlassen:

                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig
                                            Hinweis:

                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                            zu unterlassen:

                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig
                                            Hinweis:

                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                            Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                            In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                            Hundekot

                                            Information der Gemeinde:
                                            Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                            Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentren

                                            ASZ Pischelsdorf
                                            8212 Pischelsdorf 464

                                            Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Samstag
                                              • 8 bis 11 Uhr
                                            • am letzten Dienstag im Monat
                                              • 17 bis 19 Uhr
                                            • am letzten Freitag im Monat
                                              • 9 bis 11 Uhr

                                            Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                            ASZ Reichendorf
                                            8212 Reichendorf

                                            Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                            Öffnungszeiten:

                                            • jeden letzten Samstag im Monat
                                              • 10 bis 12 Uhr

                                            Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                            Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                            Pischelsdorf 85
                                            8212 Pischelsdorf

                                            Telefon: +43 3113/2212
                                            Fax:  +43 3113/2212-1
                                            E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                            Amtsstunden:

                                            • Montag bis Donnerstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 14 bis 17 Uhr

                                            Homepage

                                            Rechtsgrundlagen

                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                              Hinweis:

                                              Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Rasenmähen

                                              zu unterlassen:

                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig
                                              Hinweis:

                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                              zu unterlassen:

                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig
                                              Hinweis:

                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                              Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                              In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                              Hundekot

                                              Information der Gemeinde:
                                              Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                              Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentren

                                              ASZ Pischelsdorf
                                              8212 Pischelsdorf 464

                                              Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Samstag
                                                • 8 bis 11 Uhr
                                              • am letzten Dienstag im Monat
                                                • 17 bis 19 Uhr
                                              • am letzten Freitag im Monat
                                                • 9 bis 11 Uhr

                                              Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                              ASZ Reichendorf
                                              8212 Reichendorf

                                              Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                              Öffnungszeiten:

                                              • jeden letzten Samstag im Monat
                                                • 10 bis 12 Uhr

                                              Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                              Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                              Pischelsdorf 85
                                              8212 Pischelsdorf

                                              Telefon: +43 3113/2212
                                              Fax:  +43 3113/2212-1
                                              E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                              Amtsstunden:

                                              • Montag bis Donnerstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 14 bis 17 Uhr

                                              Homepage

                                              Rechtsgrundlagen

                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                                Hinweis:

                                                Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                                zu unterlassen:

                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig
                                                Hinweis:

                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                                zu unterlassen:

                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig
                                                Hinweis:

                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                                Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                                In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                                Hundekot

                                                Information der Gemeinde:
                                                Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentren

                                                ASZ Pischelsdorf
                                                8212 Pischelsdorf 464

                                                Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 11 Uhr
                                                • am letzten Dienstag im Monat
                                                  • 17 bis 19 Uhr
                                                • am letzten Freitag im Monat
                                                  • 9 bis 11 Uhr

                                                Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                ASZ Reichendorf
                                                8212 Reichendorf

                                                Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                                Öffnungszeiten:

                                                • jeden letzten Samstag im Monat
                                                  • 10 bis 12 Uhr

                                                Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                                Pischelsdorf 85
                                                8212 Pischelsdorf

                                                Telefon: +43 3113/2212
                                                Fax:  +43 3113/2212-1
                                                E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                                Amtsstunden:

                                                • Montag bis Donnerstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 14 bis 17 Uhr

                                                Homepage

                                                Rechtsgrundlagen

                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                                  Hinweis:

                                                  Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                                  zu unterlassen:

                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig
                                                  Hinweis:

                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                                  zu unterlassen:

                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig
                                                  Hinweis:

                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                                  Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                                  In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                                  Hundekot

                                                  Information der Gemeinde:
                                                  Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                  Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentren

                                                  ASZ Pischelsdorf
                                                  8212 Pischelsdorf 464

                                                  Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 11 Uhr
                                                  • am letzten Dienstag im Monat
                                                    • 17 bis 19 Uhr
                                                  • am letzten Freitag im Monat
                                                    • 9 bis 11 Uhr

                                                  Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                  ASZ Reichendorf
                                                  8212 Reichendorf

                                                  Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • jeden letzten Samstag im Monat
                                                    • 10 bis 12 Uhr

                                                  Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                  Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                                  Pischelsdorf 85
                                                  8212 Pischelsdorf

                                                  Telefon: +43 3113/2212
                                                  Fax:  +43 3113/2212-1
                                                  E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                                  Amtsstunden:

                                                  • Montag bis Donnerstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 14 bis 17 Uhr

                                                  Homepage

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                                    Hinweis:

                                                    Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Rasenmähen

                                                    zu unterlassen:

                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig
                                                    Hinweis:

                                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                                    zu unterlassen:

                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig
                                                    Hinweis:

                                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                                    Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                                    In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                                    Hundekot

                                                    Information der Gemeinde:
                                                    Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                    Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentren

                                                    ASZ Pischelsdorf
                                                    8212 Pischelsdorf 464

                                                    Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 11 Uhr
                                                    • am letzten Dienstag im Monat
                                                      • 17 bis 19 Uhr
                                                    • am letzten Freitag im Monat
                                                      • 9 bis 11 Uhr

                                                    Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                    ASZ Reichendorf
                                                    8212 Reichendorf

                                                    Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • jeden letzten Samstag im Monat
                                                      • 10 bis 12 Uhr

                                                    Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                                    Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                                    Pischelsdorf 85
                                                    8212 Pischelsdorf

                                                    Telefon: +43 3113/2212
                                                    Fax:  +43 3113/2212-1
                                                    E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                                    Amtsstunden:

                                                    • Montag bis Donnerstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 14 bis 17 Uhr

                                                    Homepage

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                                      Hinweis:

                                                      Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Rasenmähen

                                                      zu unterlassen:

                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig
                                                      Hinweis:

                                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                                      zu unterlassen:

                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig
                                                      Hinweis:

                                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                                      Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                                      In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                                      Hundekot

                                                      Information der Gemeinde:
                                                      Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                      Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentren

                                                      ASZ Pischelsdorf
                                                      8212 Pischelsdorf 464

                                                      Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 11 Uhr
                                                      • am letzten Dienstag im Monat
                                                        • 17 bis 19 Uhr
                                                      • am letzten Freitag im Monat
                                                        • 9 bis 11 Uhr

                                                      Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                      ASZ Reichendorf
                                                      8212 Reichendorf

                                                      Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • jeden letzten Samstag im Monat
                                                        • 10 bis 12 Uhr

                                                      Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                                      Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                                      Pischelsdorf 85
                                                      8212 Pischelsdorf

                                                      Telefon: +43 3113/2212
                                                      Fax:  +43 3113/2212-1
                                                      E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                                      Amtsstunden:

                                                      • Montag bis Donnerstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 14 bis 17 Uhr

                                                      Homepage

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                                        Hinweis:

                                                        Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Rasenmähen

                                                        zu unterlassen:

                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig
                                                        Hinweis:

                                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                                        zu unterlassen:

                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig
                                                        Hinweis:

                                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                                        Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                                        In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                                        Hundekot

                                                        Information der Gemeinde:
                                                        Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                        Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentren

                                                        ASZ Pischelsdorf
                                                        8212 Pischelsdorf 464

                                                        Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 11 Uhr
                                                        • am letzten Dienstag im Monat
                                                          • 17 bis 19 Uhr
                                                        • am letzten Freitag im Monat
                                                          • 9 bis 11 Uhr

                                                        Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                        ASZ Reichendorf
                                                        8212 Reichendorf

                                                        Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • jeden letzten Samstag im Monat
                                                          • 10 bis 12 Uhr

                                                        Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                                        Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                                        Pischelsdorf 85
                                                        8212 Pischelsdorf

                                                        Telefon: +43 3113/2212
                                                        Fax:  +43 3113/2212-1
                                                        E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                                        Amtsstunden:

                                                        • Montag bis Donnerstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 14 bis 17 Uhr

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                                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                                          Hinweis:

                                                          Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Rasenmähen

                                                          zu unterlassen:

                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig
                                                          Hinweis:

                                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                                          zu unterlassen:

                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig
                                                          Hinweis:

                                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                                          Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                                          In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                                          Hundekot

                                                          Information der Gemeinde:
                                                          Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                          Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentren

                                                          ASZ Pischelsdorf
                                                          8212 Pischelsdorf 464

                                                          Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 11 Uhr
                                                          • am letzten Dienstag im Monat
                                                            • 17 bis 19 Uhr
                                                          • am letzten Freitag im Monat
                                                            • 9 bis 11 Uhr

                                                          Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                          ASZ Reichendorf
                                                          8212 Reichendorf

                                                          Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • jeden letzten Samstag im Monat
                                                            • 10 bis 12 Uhr

                                                          Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                                          Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                                          Pischelsdorf 85
                                                          8212 Pischelsdorf

                                                          Telefon: +43 3113/2212
                                                          Fax:  +43 3113/2212-1
                                                          E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                                          Amtsstunden:

                                                          • Montag bis Donnerstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 14 bis 17 Uhr

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                                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                                            Hinweis:

                                                            Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Rasenmähen

                                                            zu unterlassen:

                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig
                                                            Hinweis:

                                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                                            zu unterlassen:

                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig
                                                            Hinweis:

                                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                                            Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                                            In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                                            Hundekot

                                                            Information der Gemeinde:
                                                            Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                            Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentren

                                                            ASZ Pischelsdorf
                                                            8212 Pischelsdorf 464

                                                            Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 11 Uhr
                                                            • am letzten Dienstag im Monat
                                                              • 17 bis 19 Uhr
                                                            • am letzten Freitag im Monat
                                                              • 9 bis 11 Uhr

                                                            Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                            ASZ Reichendorf
                                                            8212 Reichendorf

                                                            Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • jeden letzten Samstag im Monat
                                                              • 10 bis 12 Uhr

                                                            Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                                            Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                                            Pischelsdorf 85
                                                            8212 Pischelsdorf

                                                            Telefon: +43 3113/2212
                                                            Fax:  +43 3113/2212-1
                                                            E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                                            Amtsstunden:

                                                            • Montag bis Donnerstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 14 bis 17 Uhr

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                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                                              Hinweis:

                                                              Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Rasenmähen

                                                              zu unterlassen:

                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig
                                                              Hinweis:

                                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                                              zu unterlassen:

                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig
                                                              Hinweis:

                                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                                              Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                                              In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                                              Hundekot

                                                              Information der Gemeinde:
                                                              Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                              Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentren

                                                              ASZ Pischelsdorf
                                                              8212 Pischelsdorf 464

                                                              Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 11 Uhr
                                                              • am letzten Dienstag im Monat
                                                                • 17 bis 19 Uhr
                                                              • am letzten Freitag im Monat
                                                                • 9 bis 11 Uhr

                                                              Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                              ASZ Reichendorf
                                                              8212 Reichendorf

                                                              Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • jeden letzten Samstag im Monat
                                                                • 10 bis 12 Uhr

                                                              Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                                              Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                                              Pischelsdorf 85
                                                              8212 Pischelsdorf

                                                              Telefon: +43 3113/2212
                                                              Fax:  +43 3113/2212-1
                                                              E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                                              Amtsstunden:

                                                              • Montag bis Donnerstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 14 bis 17 Uhr

                                                              Homepage

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                                                Hinweis:

                                                                Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                                                zu unterlassen:

                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig
                                                                Hinweis:

                                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                                                zu unterlassen:

                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig
                                                                Hinweis:

                                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                                                Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                                                In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                                                Hundekot

                                                                Information der Gemeinde:
                                                                Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentren

                                                                ASZ Pischelsdorf
                                                                8212 Pischelsdorf 464

                                                                Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 11 Uhr
                                                                • am letzten Dienstag im Monat
                                                                  • 17 bis 19 Uhr
                                                                • am letzten Freitag im Monat
                                                                  • 9 bis 11 Uhr

                                                                Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                                ASZ Reichendorf
                                                                8212 Reichendorf

                                                                Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • jeden letzten Samstag im Monat
                                                                  • 10 bis 12 Uhr

                                                                Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                                                Pischelsdorf 85
                                                                8212 Pischelsdorf

                                                                Telefon: +43 3113/2212
                                                                Fax:  +43 3113/2212-1
                                                                E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                                                Amtsstunden:

                                                                • Montag bis Donnerstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 14 bis 17 Uhr

                                                                Homepage

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Gemeinde Pischelsdorf am Kulm 

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Gemeinden Pischelsdorf in der Steiermark, Kulm bei Weiz und Reichendorf bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm.

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                                                  zu unterlassen:

                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig
                                                                  Hinweis:

                                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: lärmintensive Gartenarbeiten

                                                                  zu unterlassen:

                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig
                                                                  Hinweis:

                                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

                                                                  Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

                                                                  In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

                                                                  Hundekot

                                                                  Information der Gemeinde:
                                                                  Durch die Aufstellung der "Hundeklos" entlang der beliebtesten Gehwege ist es für jeden "Hundespaziergänger" einfach, die Häufchen an Ort und Stelle zu entsorgen. Egal ob Parkanlage, Kneippanlage, Spielplätze oder Gehwege und Straßen – hier halten sich oft Kinder auf. Hundekot ist mehr als eine unschöne optische Angelegenheit – hier spielen auch die hygienisch-gesundheitlichen Auswirkungen eine Rolle. Prinzipiell sollte für jeden Hundehalter gelten – immer ein "Sackerl" mit dabei, dann gibt’s keine Hunde-Sauerei!

                                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                  Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

                                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentren

                                                                  ASZ Pischelsdorf
                                                                  8212 Pischelsdorf 464

                                                                  Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, Weiß- und Buntglas, Metallverpackungen, sortenrein gesammelte Verpackungen Modul 4 (PET-Flaschen, LDPE-Folien, HDPE-Eimer/Kanister und EPS/Verpackungsporozell), kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altkleider, Altreifen gegen Bezahlung

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 11 Uhr
                                                                  • am letzten Dienstag im Monat
                                                                    • 17 bis 19 Uhr
                                                                  • am letzten Freitag im Monat
                                                                    • 9 bis 11 Uhr

                                                                  Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                                  ASZ Reichendorf
                                                                  8212 Reichendorf

                                                                  Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Altholz, Altpapier, kleine Mengen Bauschutt, Alteisen, Altreifen gegen Bezahlung

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • jeden letzten Samstag im Monat
                                                                    • 10 bis 12 Uhr

                                                                  Behälter für Weiß-/Buntglas sowie Metallverpackungen sind vor dem ASZ aufgestellt und jederzeit frei zugängig.

                                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                  Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
                                                                  Pischelsdorf 85
                                                                  8212 Pischelsdorf

                                                                  Telefon: +43 3113/2212
                                                                  Fax:  +43 3113/2212-1
                                                                  E-Mailgde@pischelsdorf-kulm.gv.at

                                                                  Amtsstunden:

                                                                  • Montag bis Donnerstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 14 bis 17 Uhr

                                                                  Homepage

                                                                  Rechtsgrundlagen

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
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